Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie: Landwirtschaftliche Nutzflächen gesichert
Die Wiener Landwirtschaft unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und viele Betriebe leisten bereits heute ihren Beitrag zur Energiewende, etwa mit Photovoltaikanlagen, Biomasse oder Fernwärme. Umso wichtiger ist es, dass neue Projekte so umgesetzt werden, dass sowohl die Energieerzeugung als auch die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln langfristig gesichert werden.
Aktuell liegt ein Verordnungsentwurf der Stadt Wien vor, in diesem werden sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie festgelegt. Ziel ist es in diesen Gebieten, insbesondere den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und bereits versiegelten Flächen zu beschleunigen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer Wien ist dabei erfreulich, dass keine landwirtschaftlichen Widmungskategorien (L, SWWL, SWW) als Beschleunigungsgebiete vorgesehen sind. Dadurch bleiben wertvolle Produktionsflächen für die Landwirtschaft erhalten.
Die Landwirtschaftskammer Wien hat sich, im Rahmen einer Stellungnahme zu dieser Verordnung, konsequent dafür eingesetzt, dass Photovoltaik vorrangig dort errichtet werden soll, wo keine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion entsteht, so etwa auf Gebäuden und bereits genutzten Flächen. Gerade in Wien, wo landwirtschaftliche Flächen knapp sind, ist ihr Schutz von großer Bedeutung.
Wo Photovoltaik dennoch auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet wird, soll dies nach Ansicht der Landwirtschaftskammer Wien nur in Form von Agrar-Photovoltaik (Agri-PV) erfolgen. Dabei bleibt die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen erhalten und wird mit der Energieerzeugung kombiniert. Zudem wird gefordert, dass für solche Anlagen eine aktive landwirtschaftliche Bewirtschaftung nachgewiesen werden sollte. Damit könnte verhindert werden, dass wertvolle Pachtflächen allein für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen genutzt und der Lebensmittelproduktion entzogen werden.
Gleichzeitig setzt sich die Landwirtschaftskammer Wien für praktikable Lösungen ein. So sollen Photovoltaikanlagen auch in bestimmten naturschutzrechtlichen Widmungskategorien grundsätzlich möglich sein, wenn sie sowohl wirtschaftlich sinnvoll sind als auch zur Energiewende beitragen. In den besonders wertvollen Vorranggebieten des Agrarstrukturellen Entwicklungsplans (AgSTEP) sollen hingegen keine PV-Anlagen auf Freiflächen errichtet werden können.
Zusammenfassend unterstützt die Landwirtschaftskammer Wien grundsätzlich, dass im Verordnungs-Entwurf zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie, vorrangig auf Photovoltaik auf Dach- und Fassadenflächen gesetzt wird und hierfür keine, für die Lebensmittelproduktion wertvollen landwirtschaftlichen Flächen betroffen sein sollen. Dies muss im Sinne einer regionalen Lebensmittelversorgung und wirtschaftlichen Planbarkeit der Landwirtschaftsbetriebe in Wien unbedingt gewährleistet sein.
Aktuell liegt ein Verordnungsentwurf der Stadt Wien vor, in diesem werden sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie festgelegt. Ziel ist es in diesen Gebieten, insbesondere den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und bereits versiegelten Flächen zu beschleunigen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer Wien ist dabei erfreulich, dass keine landwirtschaftlichen Widmungskategorien (L, SWWL, SWW) als Beschleunigungsgebiete vorgesehen sind. Dadurch bleiben wertvolle Produktionsflächen für die Landwirtschaft erhalten.
Die Landwirtschaftskammer Wien hat sich, im Rahmen einer Stellungnahme zu dieser Verordnung, konsequent dafür eingesetzt, dass Photovoltaik vorrangig dort errichtet werden soll, wo keine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion entsteht, so etwa auf Gebäuden und bereits genutzten Flächen. Gerade in Wien, wo landwirtschaftliche Flächen knapp sind, ist ihr Schutz von großer Bedeutung.
Wo Photovoltaik dennoch auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet wird, soll dies nach Ansicht der Landwirtschaftskammer Wien nur in Form von Agrar-Photovoltaik (Agri-PV) erfolgen. Dabei bleibt die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen erhalten und wird mit der Energieerzeugung kombiniert. Zudem wird gefordert, dass für solche Anlagen eine aktive landwirtschaftliche Bewirtschaftung nachgewiesen werden sollte. Damit könnte verhindert werden, dass wertvolle Pachtflächen allein für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen genutzt und der Lebensmittelproduktion entzogen werden.
Gleichzeitig setzt sich die Landwirtschaftskammer Wien für praktikable Lösungen ein. So sollen Photovoltaikanlagen auch in bestimmten naturschutzrechtlichen Widmungskategorien grundsätzlich möglich sein, wenn sie sowohl wirtschaftlich sinnvoll sind als auch zur Energiewende beitragen. In den besonders wertvollen Vorranggebieten des Agrarstrukturellen Entwicklungsplans (AgSTEP) sollen hingegen keine PV-Anlagen auf Freiflächen errichtet werden können.
Zusammenfassend unterstützt die Landwirtschaftskammer Wien grundsätzlich, dass im Verordnungs-Entwurf zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie, vorrangig auf Photovoltaik auf Dach- und Fassadenflächen gesetzt wird und hierfür keine, für die Lebensmittelproduktion wertvollen landwirtschaftlichen Flächen betroffen sein sollen. Dies muss im Sinne einer regionalen Lebensmittelversorgung und wirtschaftlichen Planbarkeit der Landwirtschaftsbetriebe in Wien unbedingt gewährleistet sein.