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Bewährtes Einheitswertsystem

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28.08.2024 | von Bauernjournal Östereich

Konkrete Kriterien für rollierendes Verfahren festgelegt

Geld_Abrechnung.jpg © Zerbor/stock.adobe.com
© Zerbor/stock.adobe.com

Hauptfeststellung

Bisher war alle neun Jahre eine Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte mit rund 500.000 Bescheiden durchzuführen. Das rollierende Verfahren wurde grundsätzlich bereits 2020 beschlossen, nun wurden die konkreten Kriterien für die Bewertung festgelegt. Die Neuregelung ist gemeinsam von Fachexperten erarbeitet worden und soll den wiederkehrenden Aufwand für die Betriebe und die Verwaltung enorm reduzieren.

Neufeststellung

Ab 2032 soll es zu einer Neufeststellung (bisher Hauptfeststellung) für die wirtschaftlichen Einheiten kommen, wenn sich anhand offizieller Statistiken feststellbare, nachhaltige Änderungen der Ertragsergebnisse bzw. Rahmenbedingungen für die entsprechende Bewirtschaftungsart ergeben. Diese Veränderungen (sogenannte Primärund Sekundärindizes) ergeben sich auf Basis von Statistiken wie z. B. land- und forstwirtschaftlicher Gesamtrechnung und sind jährlich im Grünen Bericht auszuweisen. Die Finanzverwaltung hat daraufhin einen Durchschnitt der letzten zehn Jahre zu ermitteln. Eine feststellbare, nachhaltige Änderung ist es dann, wenn die jeweiligen Parameter seit der letzten Feststellung einen durchschnittlichen Grenzwert um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Es erhalten dann nur mehr jene Betriebe einen neuen Einheitswertbescheid, die von diesen Veränderungen betroffen sind. In diesem Prozess der Neufeststellung wird – wie bisher – der Bewertungsbeirat beigezogen und dieser ist in die Erarbeitung notwendiger Bewertungsrichtlinien, welche die Grundlage für die Bewertung darstellen, eingebunden. Beachte: Tatsächliche Änderungen, die nur vom Betrieb festgestellt werden können und von der Melde- bzw. Mitwirkungspflicht erfasst werden, sind weiterhin an das Finanzministerium zu melden (z. B. nachhaltige Änderungen in der Tierproduktion, dauerhafte Nutzungsänderungen).

Bodenschätzung

Gleichzeitig mit der Novelle des Bewertungsgesetzes wurde auch das Bodenschätzungsgesetz geändert. Grundsätzlich findet alle 30 Jahre eine vollständige Überprüfung und Aktualisierung der Grundlagen der Bodenschätzung statt, das nächste Mal im Jahr 2027. In Zukunft soll innerhalb des 30-jährigen Überprüfungszeitraumes zwischenzeitig eine verkürzte und nur auf die klimatischen Verhältnisse beschränkte Zwischenprüfung eingeschoben werden (15-jähriger Zyklus, erstmalig 2042). Damit kann schneller auf die sich stark verändernden Klimaverhältnisse und ihre Auswirkungen auf den Ertrag reagiert werden.

Fazit

Das rollierende Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass ein Großteil der Werte der Einheitswertfeststellung automatisch nach sich ändernden Werten bzw. Parametern angepasst wird. Das bedeutet, dass es in Zukunft keine „große“ Hauptfeststellung mehr geben wird, sondern die verfügbaren Daten laufend aktualisiert werden. Die Einführung des rollierenden Verfahrens und die verstärke Berücksichtigung des Klimas in der Bodenschätzung sichern das bewährte, verwaltungseffiziente Einheitswertsystem im Sinne der kleinstrukturierten österreichischen Landwirtschaft für die Zukunft ab. Ein laufend aktualisierter Einheitswert kann weiterhin die Basis für die Bemessung von Steuern, Gebühren und Beiträgen in der Land- und Forstwirtschaft bilden (z. B. Pauschalierung, SV-Beiträge, Grunderwerbsteuer bei Hofübergabe, etc.).

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