Blauzungenvirus: Bedarfserhebung zur Teilnahme an freiwilliger Impfung
Am 12. September bestätigte das Gesundheitsministerium (BMSGPK) offiziell den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV) bei Rindern in Österreich. Bei den betroffenen Tieren wurden die Serotypen 3 (BTV-3) und 4 (BTV-4) festgestellt. Inzwischen sind bereits weitere Tiere positiv auf das Virus getestet worden (siehe Karte).
Berichte von Landwirt:innen und Tierärzt:innen aus Deutschland lauten dahingehend, dass empfängliche Tiere mitunter sehr schwer an BTV-3 erkranken, mit Symptomen wie (tagelang) hohem Fieber, reduziertem Allgemeinbefinden, starkem Rückgang der Milchleistung und teilweise schweren Lahmheiten.
Erfahrungsberichte zweier Tierärzte aus Deutschland stehen auch in Form eines Webinars, welches von der Tiergesundheit Österreich veranstaltet wurde, zur Verfügung: Film ab!
Eine Impfung gegen BTV- 3 stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und einem möglichen Tod zu schützen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Zwar wird davon ausgegangen, dass das Seuchengeschehen im Winter etwas ruhiger verläuft, aber es wird mit weiteren Ausbrüchen ab dem Frühjahr (abhängig von Wetterlage und dem Immunstatus der Tiere) gerechnet. Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, die Tiere über den Winter zu impfen, damit diese bereits geschützt ins Frühjahr starten können und auch geimpft auf die Weide oder Alm verbracht werden können.
Berichte von Landwirt:innen und Tierärzt:innen aus Deutschland lauten dahingehend, dass empfängliche Tiere mitunter sehr schwer an BTV-3 erkranken, mit Symptomen wie (tagelang) hohem Fieber, reduziertem Allgemeinbefinden, starkem Rückgang der Milchleistung und teilweise schweren Lahmheiten.
Erfahrungsberichte zweier Tierärzte aus Deutschland stehen auch in Form eines Webinars, welches von der Tiergesundheit Österreich veranstaltet wurde, zur Verfügung: Film ab!
Eine Impfung gegen BTV- 3 stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und einem möglichen Tod zu schützen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Zwar wird davon ausgegangen, dass das Seuchengeschehen im Winter etwas ruhiger verläuft, aber es wird mit weiteren Ausbrüchen ab dem Frühjahr (abhängig von Wetterlage und dem Immunstatus der Tiere) gerechnet. Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, die Tiere über den Winter zu impfen, damit diese bereits geschützt ins Frühjahr starten können und auch geimpft auf die Weide oder Alm verbracht werden können.
Bedarfserhebung für den Impfstoff
Da die Impfstoffe europaweit sehr gefragt sind und es in den nächsten Monaten immer wieder zu Lieferengpässen kommen könnte, ist es wichtig, zeitgerecht zentral genügend Impfstoff zu reservieren. Das Gesundheitsministerium (BMSGPK) führt daher eine Bedarfserhebung zur Reservierung bzw. Avisierung von Impfstoffen als Schutzmaßnahme gegen die Blauzungenkrankheit durch. Tierhalter:innen, die ihre Tiere impfen lassen möchten, sollen unten angehängtes Formular digital ausfüllen und es direkt an folgende E-Mail Adresse schicken: bt-impfbedarf@ages.at.
Eine genaue Angabe der Tierzahl ist nicht notwendig, diese Daten werden aus dem VIS übernommen. Dabei geht es nur um eine ungefähre Schätzung - das bedeutet, dass nicht alle Tiere des Betriebs geimpft werden müssen. Dabei handelt es sich nur um die grundsätzliche Erhebung des Impfstoffbedarfs, eine Anmeldung zur Impfung muss gesondert erfolgen.
Für Tierhalter:innen, die sich bereits bei ihrem Tierarzt oder ihrer Landesregierung, etc., vorgemerkt oder angemeldet haben, ist diese Bedarfserhebung hinfällig, da sie bereits vorgemerkt sind! Auch wenn es versehentlich zu einer doppelten Anmeldung kommt, ist dies irrelevant und muss nicht korrigiert werden.
Eine genaue Angabe der Tierzahl ist nicht notwendig, diese Daten werden aus dem VIS übernommen. Dabei geht es nur um eine ungefähre Schätzung - das bedeutet, dass nicht alle Tiere des Betriebs geimpft werden müssen. Dabei handelt es sich nur um die grundsätzliche Erhebung des Impfstoffbedarfs, eine Anmeldung zur Impfung muss gesondert erfolgen.
Für Tierhalter:innen, die sich bereits bei ihrem Tierarzt oder ihrer Landesregierung, etc., vorgemerkt oder angemeldet haben, ist diese Bedarfserhebung hinfällig, da sie bereits vorgemerkt sind! Auch wenn es versehentlich zu einer doppelten Anmeldung kommt, ist dies irrelevant und muss nicht korrigiert werden.
Auf einen Blick:
- Das Gesundheitsministerium führt eine Bedarfserhebung zur freiwilligen Impfung gegen das Blauzungenvirus durch.
- Tierhalter:innen sollen sich über ein Formular anmelden, wenn sie ihre Tiere gegen die Blauzunge impfen lassen möchten.
- Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und per E-Mail an die dort angegebene E-Mail Adresse (bt-impfbedarf@ages.at) versendet werden - es wird elektronisch von der AGES ausgelesen, daher auf keinen Fall ausdrucken und einscannen.
- Die Rückmeldung über das Formular soll bis Ende Oktober erfolgen.
- Sollte bereits eine Anmeldung über den Betreuungstierarzt/-ärztin erfolgt sein, muss nicht erneut eine Anmeldung erfolgen, dann ist man bereits vorgemerkt.
- Auch (versehentliche) doppelte Anmeldungen sind irrelevant und müssen nicht korrigiert werden.
- Es handelt sich um KEINE Impfanmeldung. Dazu bitte direkt mit dem Betreuungstierarzt/-ärztin Kontakt aufnehmen.