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Bodenproben für ÖPUL 2023 nicht vergessen

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25.11.2025 | von Ing. Philipp Prock

Untersuchungsverpflichtung und Untersuchungsaktion

Boden_(c)_Heidegger_Elisabeth.jpg © Archiv
© Archiv
Die Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz - Ackerflächen“ sowie die Option „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ des Agrarumweltprogrammes ÖPUL 2023 schreiben das Ziehen von Bodenproben vor. Anrechenbar sind alle Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor untersucht wurden. Die Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn am Stichtag 31. Dezember 2026 ausreichend Proben am Betrieb vorhanden sind (bezogen auf die Flächen gemäß Mehrfachantrag-Flächen 2026). Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Ackerfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss.

Vorbeugender Grundwasserschutz - Ackerflächen

Pro angefangenen 5 ha Ackerfläche ist bis spätestens 31. Dezember 2026 mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Hinsichtlich der notwendigen Anzahl der Bodenuntersuchung ist immer aufzurunden, d.h. bis 5 ha mindestens eine Probe, zwischen 5 und 10 ha zwei Proben (usw.). Ausgangsbasis für die Berechnung sind alle Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse, unabhängig von der Nutzung. Eine Toleranz gibt es nicht, so sind z.B. bei 5,13 ha Acker innerhalb der gesamten Gebietskulisse immer 2 Bodenproben erforderlich.

Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien

Bei Teilnahme an dieser Maßnahme sind bis 31. Dezember 2026 weitere Bodenproben zu ziehen, d.h. pro angefangener 5 Hektar Ackerflächen ist somit eine weitere Bodenprobe (zusätzlich zu den im Rahmen der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ erforderlichen Bodenproben) innerhalb der Gebietskulisse zu ziehen. Beachten Sie, dass sich bei dieser Maßnahme die Gebietskulisse nur auf die Flächen des Vorbeugenden Grundwasserschutzes im Bundesland Wien bezieht.

Beispiel:

Betrieb mit 30 Hektar Ackerfläche in der Gebietskulisse „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“, davon 8 Hektar im Bundesland Niederösterreich.
  • Für die Erfüllung der Untersuchungsverpflichtung bei der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ sind bis 31.12.2026 mindestens 7 Bodenproben (5 BP auf Ackerflächen in Wien, 2 BP auf Ackerflächen in NÖ) zu ziehen.
  • Für die Erfüllung der Untersuchungsverpflichtung bei der Option „Humusaufbau und Erosionsschutz“ sind bis 31.12.2026 mindestens 5 weitere Bodenproben zu ziehen. Diese müssen jedoch nur auf den Ackerflächen des Grundwasserschutzgebietes im Bundesland Wien gezogen werden.
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Entnahme von Bodenproben

Zu Untersuchende Parameter

Die Bodenproben sind hinsichtlich der Gehalte an Sticksoff, Phosphor, Kali, Humus sowie des pH-Wertes zu untersuchen. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen. Anerkannt werden nur Untersuchungsergebnisse der nachstehend anerkannten Labore:
  • Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
  • AGRANA Zucker GmbH
  • Amt der Kärntner Landesregierung
  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kalb Analytik
  • Agrolab Agrarzentrum GmbH
  • cewe GmbH

Erfassungspflicht der Bodenprobenergebnisse

Die Ergebnisse der Bodenproben sind unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske des jeweiligen Mehrfachantrages einzutragen.

Zu erfassen sind das Eingangsdatum im Labor, die Probennummer und das akkreditiere Labor. Die Probe muss außerdem einem MFA zugeordnet werden. Üblicherweise muss die Probe dem MFA zugeordnet werden in dem sie gezogen wurde. Kommt eine Fläche im Herbst neu zum Betrieb und auf dieser wird noch im Herbst eine Bodenprobe gezogen, kann die Probe ausnahmsweise dem darauffolgenden MFA zugeordnet werden.

Nach der Zuordnung zu einem MFA, muss angegeben werden, auf welchem Feldstück und gegebenenfalls auf welchem Schlag die Probe gezogen wurde. Eine Liste mit den möglichen Feldstücken öffnet sich nach der Auswahl des MFAs. Eine Schlagliste ist nach der Auswahl eines Feldstücks möglich. Wurden von einem Schlag mehrere Proben gezogen, reicht die Zuordnung zum jeweiligen Feldstück aus.

Für die Unterstützung zur selbsttätigen Bodenproben-Erfassung steht eine Anleitung hier kostenlos zur Verfügung

Zusätzlich dazu gibt es von Seiten der AMA ein YouTube-Video mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung: https://youtu.be/74nLtGvVtqg

Untersuchungsaktion AGES

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gewährt einen Nachlass je Bodenprobe von 25 Prozent für Mitglieder der Landwirtschaftskammer Wien. Hierfür ist es notwendig, dass im Auftragsformular zur Bodenuntersuchung im Feld „Kammeraktion“ „JA“ angekreuzt wird und zusätzlich im Feld „Bezirksbauernkammer“ die Angabe „Landwirtschaftskammer Wien“ eingetragen wird. Im Untersuchungsformular sind die Untersuchungen „Grunduntersuchung (A), und Humusgehalt (H)“ anzukreuzen. Betreffend Stickstoff kann die Untersuchung auf Basis des nachlieferbaren Stickstoffs (Ankreuzfeld „Nnl“) bzw. bezüglich des mineralischen Stickstoffs (Angabe im Feld Zusatzuntersuchung „Nmin“) erfolgen.

Die Erfassung des Untersuchungsauftrages kann auch online im Bodenprobenportal der AGES unter https://bodenproben.agrarcommander.at/ages vorgenommen werden. Dies bietet den Vorteil, dass die Analysen schneller durchgeführt werden können und die Ergebnisse auch online abrufbar sind.

Aufbewahrung und Übermittlung von Bodenproben

Die Bodenproben sind am besten bei leichter Bearbeitbarkeit des Bodens zu ziehen, d.h. dieser sollte nicht zu trocken bzw. zu feucht sein. Je Probe genügen 500 Gramm feldfrischer Boden. Die Bodenproben sind unmittelbar nach der Probenahme und während des Transports bei etwa 4°C zu kühlen. Der Transport ins Labor sollte so schnell wie möglich erfolgen, die Proben können maximal 2 Tage gekühlt gelagert werden.

Sofern eine längere Lagerung der Proben unvermeidlich ist, kann der Boden auch tiefgefroren werden. In diesem Fall muss auch der Transport ins Labor im gefrorenen Zustand erfolgen.

Es besteht auch die Möglichkeit die Bodenprobe in getrockneter Form an die AGES zu übermitteln.

Sollte die Stickstoffuntersuchung auf Basis des „mineralischen Stickstoffes Nmin“ gewünscht sein, so ist die Aufbewahrung und Übermittlung der Bodenprobe nur in frischer bzw. gefrorener Form möglich.

Die Anlieferung von Bodenproben an die AGES, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien, Einfahrt Breitenleerstrasse 177, kann von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr, und Freitags in der Zeit von 7.30 bis 15.00 Uhr erfolgen.
Leiste_Bund+GAP+Land+EU_DE_2025_4C_cmyk.png © BMLUK
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  • Anleitung zur Entnahme von Bodenproben PDF 136,12 kB
  • Anleitung für die Erfassung von Bodenproben PDF 150,67 kB
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