Covid 19 – Investitionsprämie für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft
Information zur Antragstellung
Seit 1. September 2020 können Förderanträge über die Online Plattform der Austria Wirtschafts-service GmbH (AWS) gestellt werden. Aktuelle Informationen sowie ein Erklärvideos zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich.
Die Eckpunkte dieses Förderprogramms kurz zusammengefast:
- Gefördert werden Investitionen von Unternehmen in das abnutzbare Anlagevermögen. Damit können auch pauschalierte Betriebe Anträge stellen.
- Der Fördersatz von 14 % gilt für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life science.
- Für alle anderen Investitionen ist der Fördersatz 7 %.
- Diese Förderung ist auch mit anderen Förderschienen vereinbar, zum Beispiel einzelbetriebliche Investitionsförderung. Bitte vorher Rücksprache mit dem Förderreferat der LK Wien halten!
- Antragstellung und Abrechnung können ausschließlich online über den „Fördermanager“ der Austria Wirtschaftsservice (aws) vorgenommen werden.
- Die Anträge müssen zwischen dem 01. September 2020 und dem 28. Februar 2021 gestellt werden.
- Die Investitionen müssen zwischen 01. August 2020 und 28. Februar 2021 begonnen werden und müssen bis längstens 28. Februar 2022 durchgeführt sein. Dieser Zeitraum ist nicht verlängerbar.
- Spätestens 3 Monate nach letzter Inbetriebnahme oder Zahlung (bei mehreren Investitionen pro Antrag zählt hier die letzte abgeschlossene Investition) ist eine Abrechnung vorzulegen. Ab einer Zuschusshöhe von 12.000 € ist die Abrechnung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.
- Pauschalierte Landwirte müssen kein Anlageverzeichnis vorlegen, im Zuge der Abrechnung sind wesentliche Kennzahlen zu jeder einzelnen Rechnung anzuführen, die Rechnungen und Zahlungsbelege müssen jedoch nicht vorgelegt werden. Diese werden stichprobenartig überprüft.
Beginn des Projektes = „Erste Maßnahme“
Das Projekt muss mit einer „Ersten Maßnahmen“ im Zeitraum zwischen 01. August 2020 und 28. Februar 2021 begonnen werden. Als „Erste Maßnahmen“ gelten Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn der Leistung, Anzahlungen/Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn.
Bei Unklarheiten steht das Förderreferat der LK Wien beratend zur Verfügung: DI Klaus Zambra unter 01 5879528-22 oder unter klaus.zambra@lk-wien.at
Bei Unklarheiten steht das Förderreferat der LK Wien beratend zur Verfügung: DI Klaus Zambra unter 01 5879528-22 oder unter klaus.zambra@lk-wien.at