Der neue Weinbaukataster
Seit 15. Jänner 2021 ist der neue Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis in Betrieb. Seit diesem Zeitpunkt können diverse weinbaugesetzliche Meldungen und Anträge nur noch über dieses System (eAMA) abgegeben werden. Gleichzeitig gilt seit diesem Termin einheitlich nur noch das Maß der „INVEKOS-Flächen“ als Größenangabe von Weingärten.
Jährlicher MFA verpflichtend
Um die Aktualität des Weinbaukatasters sicher zu stellen, sind alle Weinbautreibenden mit Flächen größer 500 m² gesetzlich verpflichtet, jährlich einen sogenannten Mehrfachantrag (MFA) innerhalb der Frist abzugeben. Mit dem Mehrfachantrag von 1. März bis 17. Mai 2021 müssen die vorhandenen Daten im System bestätigt oder entsprechend aktualisiert werden. Alle Betriebe werden auch per Brief von der AMA aufgefordert. Jene Betriebe, die bisher schon einen MFA abgegeben haben, um diverse Förderungen zu beantragen, kennen das System. Die Mehrheit der Betriebe jedoch, sollte sich von den Begrifflichkeiten wie MehrfachANTRAG nicht verwirren lassen, der Weinbaukataster wurde eben in ein bestehendes Fördersystem integriert.
Weinmeldungen
Folgende Meldungen und Anträge sind ausschließlich über eAMA einzureichen:
- Meldung einer Rodung
- Meldung einer Auspflanzung
- Meldung einer Bewirtschaftungsänderung
- Antrag auf Neuauspflanzung
- Antrag auf Wiederbepflanzung
Sinnvolle Abfolge von Meldungen und Anträgen
Meldungen/Anträge können, wenn erforderlich, jederzeit auch „unterjährig“ abgegeben werden. Den Zeitpunkt der Abgabe einer Meldung oder eines Antrages bestimmen die weinbaulichen Aktivitäten. So wird bei einer beabsichtigten Rodung eines Schlages im Herbst und der Wiederbepflanzung im kommenden Frühjahr an gleicher oder anderer Stelle die rechtzeitige „unterjährige“ Meldung der Rodung und Beantragung der Genehmigung der Wiederbepflanzung erforderlich sein. Nur so kann im Interesse des Winzers gewährleistet werden, dass die geplante Wiederbepflanzung im Frühjahr rechtzeitig behördlich geprüft und per Bescheid genehmigt wird. Eventuelle Rückfragen der katasterführenden Stelle an den Winzer sollten zeitgerecht eingeplant werden. Anschließend könnte die Meldung der Auspflanzung zeitgleich mit der Abgabe des MFA bekannt gegeben werden.
Anträge auf Beihilfe für die Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen (Weinmarktordnung) sind auf eAMA geplant, müssen aber wie bisher in schriftlicher Form mittels Förderansuchen und Beilagen, bei der LK Wien eingereicht werden.
Im folgendem wird kurz erklärt, wie die weinbaulichen Meldungen und Anträge auf Genehmigungen selbsttätig gestellt werden können. Betriebe, die dazu Hilfestellung benötigen, z.B. aufgrund nicht vorhandener technischer Ausstattung, können gerne einen Termin bei DI Elmar Feigl vereinbaren.
Anträge auf Beihilfe für die Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen (Weinmarktordnung) sind auf eAMA geplant, müssen aber wie bisher in schriftlicher Form mittels Förderansuchen und Beilagen, bei der LK Wien eingereicht werden.
Im folgendem wird kurz erklärt, wie die weinbaulichen Meldungen und Anträge auf Genehmigungen selbsttätig gestellt werden können. Betriebe, die dazu Hilfestellung benötigen, z.B. aufgrund nicht vorhandener technischer Ausstattung, können gerne einen Termin bei DI Elmar Feigl vereinbaren.
Weinbaukataster-Kurzanleitung für Weinmeldungen
1. Anmelden in eAMA unter www.eama.at
Sollten Sie keinen eAMA-Pincode haben bzw. diesen vergessen haben, können Sie jederzeit unter „PIN-Code anfordern" einen neuen PIN-Code auf www.eama.at anfordern. Dieser wird per Post von der AMA zugeschickt.
2. INVEKOS-GIS aufrufen
Auf der Startseite wird unter dem Reiter „Flächen“ der Punkt „Flächenerfassung“ angezeigt. Unmittelbar darunter befindet sich die Auswahl „INVEKOS-GIS", mit einem Klick darauf erscheint ein grüner Button ,,INVEKOS-GIS aufrufen", diesen betätigen.
3. Alle digital erfassten Weinschläge werden angezeigt. Wählen Sie den relevanten Weinschlag mit Antrags- bzw. Meldebedarf aus. Achtung, pro Meldung ist nur ein Schlag möglich!
Es erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch das System vor dem Absenden. Eventuell auftretende Plausifehler (Übernutzung, fehlende Referenzfläche usw.) müssen abgeklärt werden (LK Wien). Sollten keine Fehler aufgetreten sein, kann die Meldung bzw. der Antrag abgesendet werden. Ein abgesendeter Antrag kann nicht mehr durch den Antragsteller storniert werden. Durch die angegebenen Statussymbole kann jeder Antrag bzw. jede Meldung nach dem aktuellen Bearbeitungsstand abgefragt werden.
4. Sollten Digitalisierungsarbeiten (weitere Feldstücke ergänzen, Feldstücke in Schläge unterteilen, Schläge vergrößern oder verkleinern, etc) notwendig sein, können Sie diese selbsttätig durchführen oder nach Terminvereinbarung die Hilfe der LK Wien in Anspruch nehmen. Erst danach können die weinbaulichen Meldungen und Anträge abgesendet werden.
Sollten Sie keinen eAMA-Pincode haben bzw. diesen vergessen haben, können Sie jederzeit unter „PIN-Code anfordern" einen neuen PIN-Code auf www.eama.at anfordern. Dieser wird per Post von der AMA zugeschickt.
2. INVEKOS-GIS aufrufen
Auf der Startseite wird unter dem Reiter „Flächen“ der Punkt „Flächenerfassung“ angezeigt. Unmittelbar darunter befindet sich die Auswahl „INVEKOS-GIS", mit einem Klick darauf erscheint ein grüner Button ,,INVEKOS-GIS aufrufen", diesen betätigen.
3. Alle digital erfassten Weinschläge werden angezeigt. Wählen Sie den relevanten Weinschlag mit Antrags- bzw. Meldebedarf aus. Achtung, pro Meldung ist nur ein Schlag möglich!
Es erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch das System vor dem Absenden. Eventuell auftretende Plausifehler (Übernutzung, fehlende Referenzfläche usw.) müssen abgeklärt werden (LK Wien). Sollten keine Fehler aufgetreten sein, kann die Meldung bzw. der Antrag abgesendet werden. Ein abgesendeter Antrag kann nicht mehr durch den Antragsteller storniert werden. Durch die angegebenen Statussymbole kann jeder Antrag bzw. jede Meldung nach dem aktuellen Bearbeitungsstand abgefragt werden.
4. Sollten Digitalisierungsarbeiten (weitere Feldstücke ergänzen, Feldstücke in Schläge unterteilen, Schläge vergrößern oder verkleinern, etc) notwendig sein, können Sie diese selbsttätig durchführen oder nach Terminvereinbarung die Hilfe der LK Wien in Anspruch nehmen. Erst danach können die weinbaulichen Meldungen und Anträge abgesendet werden.
Handbücher und Videos zum Mehrfachantrag online
Auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (AMA Informationsportal) gelangen Sie unter dem Register „Formulare & Merkblätter“ Menüpunkt „Mehrfachantrag Flächen“ zu den Handbüchern „Online Erfassung Flächen“, „INVEKOS-GIS“ sowie zu Videohandbüchern, welche Schritt für Schritt die Beantragung des Mehrfachantrages sowie Arbeiten mit INVEKOS-GIS erklären.
Onlinekurs Mehrfachantrag online
Für die selbsttätige Antragstellung gibt es seitens des Ländlichen Fortbildungsinstitutes einen Onlinekurs mit dem Titel „MFA-Onlineantragstellung“. Der Onlinekurs erklärt die agrarische Flächendigitalisierung und die Onlineantragstellung einfach und nachvollziehbar. Eine Anmeldung ist über das LFI Wien unter Tel. 01/587 95 28-11 bzw. lfi@lk-wien.at erforderlich. Die Kurskosten betragen 35 Euro pro Person. Nach Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI.
Technische Voraussetzungen Mehrfachantrag online
Auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (AMA Informationsportal) erhalten Sie unter dem Register „Fachliche Informationen“ Menüpunkt „eAMA – Das Internetserviceprotal“, „technische Hilfe“ zu den Voraussetzungen und notwendigen Einstellungen hinsichtlich des Betriebssystems Ihres PCs.
Hilfestellung und Unterstützung
Mehrfachantrag (MFA) mit Antrag einer Förderung (ÖPUL) oder Direktzahlung
Notwendige Änderungen jeglicher Art durchführen, zB Flächen digitalisieren (Feldstücke / Schläge bilden oder ändern), Stammdaten ändern etc
Mehrfachantrag für reine Weinbaukataster-Betriebe (ohne Förderungen) und ohne Änderungen
Unterstützung bei Weinmeldungen (ohne Digitalisierung von Flächen)
Notwendige Änderungen jeglicher Art durchführen, zB Flächen digitalisieren (Feldstücke / Schläge bilden oder ändern), Stammdaten ändern etc
- Irene Diendorfer DW 35
- Philipp Prock DW 24
Mehrfachantrag für reine Weinbaukataster-Betriebe (ohne Förderungen) und ohne Änderungen
Unterstützung bei Weinmeldungen (ohne Digitalisierung von Flächen)
- Elmar Feigl DW 36
Kontakt
-
Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
elmar.feigl@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 36
M 0664/60 259 111 36
F 01/587 95 28 - 21
-
Ing. Philipp Prock
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
philipp.prock@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 24
M 0664/60 259 111 24
F 01/587 95 28 - 21