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Der Tiergesundheitsdienst

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04.03.2025 | von Mag. Ing. Stefan Fucik, Ing. Philipp Prock

Gesunde Tiere durch tierärztliche Beratung und Betreuung!

Die Tiergesundheitsdienst-Verordnung definiert den Tiergesundheitsdienst (TGD) als „eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung, in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind.“
 
Organisation „Tiergesundheitsdienst Österreich“
Die gesetzliche Grundlage stellt die TGD-Verordnung dar. Zur Umsetzung der Aufgaben wurden im Jahr 2002 8 Länder-Tiergesundheitsdienste (ausgenommen Wien) und ein bundesweit tätiger Geflügelgesundheitsdienst nach den neuen Vorgaben „neu“ eingerichtet. Der NÖ Tiergesundheitsdienst wurde beispielsweise erstmals bereits 1996 als gemeinnütziger Verein gegründet.
 
Am 02. Februar 2023 wurde zudem der Verein „Tiergesundheit Österreich“ gegründet, welcher die Dachorganisation der bestehenden Tiergesundheitsdienste darstellt. Der Vorstand setzt sich aus je drei Personen aus den Mitgliedergruppen Landwirtschaft, Tierärzteschaft, Wirtschaft und Tiergesundheitsdienste zusammen. Mit der Gründung des Vereins „Tiergesundheit Österreich“ wird an der Weiterentwicklung und Absicherung der hohen Tiergesundheits- und Tierwohlstandards in Österreich gearbeitet.
 
Im TGD stehen somit Beratung und regelmäßige Betreuung der Nutztierbestände im Vordergrund. Nur so ist es möglich, den Arzneimitteleinsatz nachhaltig zu reduzieren sowie die Haltungsbedingungen zu verbessern. Dies trägt wesentlich zur Sicherung des Tierschutzes, Konsumentenschutzes sowie zur Qualität der Lebensmittelproduktion bei. Das Leitbild lautet: „Vorbeugung ist besser als heilen“.
 
Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst erfolgt auf freiwilliger Basis.
 
Betriebserhebungen sind das zentrale Element im Tiergesundheitsdienst. Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Betriebserhebungen durch die Betreuungstierärzte werden mögliche Schwächen im System aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet.
 
Wichtige Punkte sind dabei die Arzneimittelanwendung und deren Dokumentation, Tierschutz, Tiergesundheit, Hygiene, Fütterung, Haltungsbedingungen, Stallklima, Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen und vom Landwirt absolvierte Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Tiergesundheit.
 
Der Tiergesundheitsdienst ist ein anerkanntes QS-System, welches von verschiedenen Organisationen genutzt wird. Der Tiergesundheitsdienst ist die Grundlage für mehrere Qualitätsprogramme in der Nutztierproduktion, wie z.B. AMA Gütesiegel.
 
Da Wien keinen eigenen TGD hat, wurde festgelegt, dass Wiener Tierhalter:innen dem TGD Niederösterreich beitreten dürfen. (https://www.noe-tgd.at)
 
Zur optimalen Haltung und Betreuung von Tieren ist Sachkenntnis erforderlich. Um das Wissen der am TGD teilnehmenden Tierärzte und Landwirte auf dem letzten Stand zu halten, sind diese verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Aus- und Weiterbildung im TGD

 
  • Ausbildung (Personenbezogen)
Jede Person, die eine Ausbildung (Grundkurs) im Ausmaß von mindestens 8 Stunden absolviert hat, ist berechtigt, am Betrieb als „TGD Arzneimittelanwender“, eingesetzt zu werden. Diese Ausbildung ist lebenslang gültig und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
 
  • Weiterbildung (Betriebsbezogen)
Der TGD Tierhalter ist verpflichtet, für seinen Betrieb alle 4 Jahre TGD Weiterbildungen im Ausmaß von mindestens 4 Stunden nachzuweisen. TGD Weiterbildungen können vom TGD Tierhalter selbst oder ein von diesem entsandter am TGD Betrieb lebender Familienangehöriger oder in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis stehender Betriebsangehöriger besucht werden. Die absolvierten TGD Weiterbildungsstunden werden addiert. Pro Veranstaltung können die Stunden nur für eine Person pro TGD Betrieb angerechnet werden.
 
Die erforderlichen Aus- und Weiterbildungsnachweise müssen im Fall einer Vor-Ort-Kontrolle jederzeit am Betrieb vorliegen und überprüfbar sein.
 
Dem Betrieb entstehen Kosten aufgrund des Teilnahmebeitrages (beim NÖ TGD 20 Euro/Jahr bei Überweisung mittels Einzugsermächtigung bzw. 25 Euro/Jahr bei Zahlung mittels Zahlschein) sowie aufgrund der durchzuführenden Betriebserhebungen durch die/den Bereuungstierärztin/arzt.
 
Die Betriebserhebungskosten betragen beispielsweise für einen Betrieb mit 150 Mastplätzen einen Sockelbetrag von € 110,30 Euro zuzüglich ab 100 Mastplätze pro 10 Mastplätze € 3,30, in Summe 110,30 +(5x3,30) = € 126,80/Jahr. Schweinemastbetriebe kleiner gleich 100 Mastplätze zahlen nur den Sockelbetrag. Sämtliche Tarife des TGD für die Betriebserhebung der unterschiedlichen Tierkategorien sind in der Beilage ersichtlich.
 
Das Honorar für tierärztliche Leistungen im Rahmen des TGD inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten beträgt im Jahr 2025 140 Euro netto pro Stunde.
 
Für weitere Informationen, insb. auch zu möglichen Betreuungstierärzt:innen, wenden Sie sich bitte an den NÖ TGD.
Geschäftsstelle & Büro
1. Stock West
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
T. +43 2782-84109
E. office@noe-tgd.at
 

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