Effiziente Lösungen für Saisonarbeitskräfte
Machen Sie einen Vermittlungsvorschlag
bzw. eine Stellenanzeige
beim AMS. So sparen
Sie wertvolle Zeit im Ersatzkraftverfahren
und schließen
ungeeignete Bewerber:innen
im Vorhinein aus.
Informationen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Drittstaatsangehörige dürfen
in Österreich grundsätzlich
nur mit Beschäftigungsbewilligung
und gültigem Visum
beschäftigt werden. Österreicher:
innen, EU- und EWR Bürger:
innen, Schweizer:innen,
Ukrainer:innen mit Ausweis
für Vertriebene, Asylberechtigte
(mit oder ohne Konventionsreisepass)
sowie subsidiär
Schutzberechtigte benötigen
keine Beschäftigungsbewilligung.
Für diese Personen
muss somit auch kein Antrag
beim AMS gestellt werden und
kein Visum beantragt werden.
Für alle anderen Drittstaatsangehörigen,
welche als Saisonarbeiter:
innen und Erntehelfer:
innen in der Land- und
Forstwirtschaft angestellt werden
sollen, ist ein sogenanntes
Ersatzkraftverfahren durchzuführen.
Wie mehrfach von der Landwirtschaftskammer Wien gefordert, wurde das Kontingent für die Wiener Landwirtschaft um ganze 200 Plätze erhöht, sodass für das Jahr 2024 insgesamt 276, statt wie bisher 76, Saisonkontingentplätze zur Verfügung stehen. Die konkrete Kontingentzahl für 2025 steht derzeit noch nicht fest. Bei der Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung von 6 Monaten auf bis zu max. 9 Monaten ist erneut ein Antrag beim AMS zu stellen, wobei rechtlich gesehen erneut ein Ersatzkraftverfahren durchgeführt wird. Es muss aber kein neuer weiterer Kontingentplatz dafür frei zur Verfügung stehen, da der betroffene Kontingentplatz frei wird. In der Praxis wird laut AMS Auskunft, der Antrag wesentlich schneller bearbeitet, da es sich um eine Verlängerung handelt und meist keine entsprechenden Ersatzkräfte vorhanden sind.
Für Stammsaisoniers gilt ein erleichterter Arbeitsmarktzugang. Für Stammsaisoniers können Beschäftigungsbewilligungen außerhalb der Saisonkontingente für die Land- und Forstwirtschaft erteilt werden, die Beschäftigungsbewilligungen werden nicht auf die Saison- Kontingente angerechnet und es ist vom AMS kein Ersatzkraftverfahren durchzuführen. Eine Registrierung nach der dynamischen Regelung ist für alle Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren in der Landund Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate befristet beschäftigt waren, bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice möglich.
Wie mehrfach von der Landwirtschaftskammer Wien gefordert, wurde das Kontingent für die Wiener Landwirtschaft um ganze 200 Plätze erhöht, sodass für das Jahr 2024 insgesamt 276, statt wie bisher 76, Saisonkontingentplätze zur Verfügung stehen. Die konkrete Kontingentzahl für 2025 steht derzeit noch nicht fest. Bei der Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung von 6 Monaten auf bis zu max. 9 Monaten ist erneut ein Antrag beim AMS zu stellen, wobei rechtlich gesehen erneut ein Ersatzkraftverfahren durchgeführt wird. Es muss aber kein neuer weiterer Kontingentplatz dafür frei zur Verfügung stehen, da der betroffene Kontingentplatz frei wird. In der Praxis wird laut AMS Auskunft, der Antrag wesentlich schneller bearbeitet, da es sich um eine Verlängerung handelt und meist keine entsprechenden Ersatzkräfte vorhanden sind.
Für Stammsaisoniers gilt ein erleichterter Arbeitsmarktzugang. Für Stammsaisoniers können Beschäftigungsbewilligungen außerhalb der Saisonkontingente für die Land- und Forstwirtschaft erteilt werden, die Beschäftigungsbewilligungen werden nicht auf die Saison- Kontingente angerechnet und es ist vom AMS kein Ersatzkraftverfahren durchzuführen. Eine Registrierung nach der dynamischen Regelung ist für alle Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren in der Landund Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate befristet beschäftigt waren, bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice möglich.
LFI-AMS Infoveranstaltung
Am 5.11.2024 gab es eine gemeinsame
Infoveranstaltung
des LFI Wien und dem AMS
Wien zum Ersatzkraftverfahren
und dem sogenannten
Vermittlungsvorschlag. Dabei
wurden praxisnahe Tipps zur
Beschleunigung und Vereinfachung
des Ersatzkraftverfahrens
sowie für die Beantragung
von drittstaatsangehörigen
Saisonarbeiter:innen geboten.
Der Fokus lag dabei auf der richtigen
Antragstellung und der
Möglichkeit eines sogenannten
Vermittlungsvorschlags.
Das AMS ist verpflichtet das
vorgeschriebene Ersatzkraftverfahren
einzuhalten. Dabei
müssen Ersatzarbeitskräfte berücksichtigt
werden, die bei
den Geschäftsstellen des AMS
als arbeitsuchend vorgemerkt
sind und auf Grund ihrer Qualifikation
für den antragsgegenständlichen
Arbeitsplatz
prinzipiell in Betracht kommen.
Dabei führt eine nicht
oder nicht ausreichend sachlich
begründete Ablehnung
von Ersatzarbeitskräften zu einer
Ablehnung der Saisonkontingentebewilligung.
Tipps zur Erst- bzw. Neuantragsstellung im Ersatzkraftverfahren:
- Die Antragsstellung ist per E-Mail an sab.wien@ams. at oder vereinfacht über das eAMS Konto möglich
- Der Antrag sollte vollständig ausgefüllt sein (inklusive Unterschrift
- Bei der Entlohnung muss der anzuwendende Kollektivvertrag inklusive der Einstufung angegeben werden
- Entscheidend ist eine korrekte Berufsbezeichnung sowie möglichst konkret die geforderten Tätigkeiten und verlangten Fähigkeiten zu beschreiben
- Eine Ortsübliche Unterkunft sollte, wenn möglich zur Verfügung gestellt werden bzw. bedarf es einer Stellungnahme bei privater Wohngelegenheit
- Kopie des Reisepasses
Das Service für Unternehmen
Jede regionale Geschäftsstelle
des AMS hat ein Bezirks-SFU
(Service für Unternehmen).
Diese bieten kostenlose persönliche
Unternehmens-Besuche
sowie telefonische Beratung
und online Beratung an.
Beim SFU ist es möglich einen
sogenannten Vermittlungsvorschlag
abzugeben. Dabei wird
eine Stellenanzeige geschaltet.
Vorteil hiervon ist, dass diese
Stellenanzeige jederzeit erfolgen
kann und für den Zeitraum
der Stellenanzeige bereits Rückmeldungen
von potentiellen
Ersatzarbeitskräfte erfolgen.
Somit spart man sich später
im Rahmen eines Ersatzkraftverfahrens
diese Zeit und kann
so das Ersatzkraftverfahren wesentlich
beschleunigt werden.
Sie sparen somit Zeit und Kosten
und sprechen nur die richtigen
Bewerber:innen an.
Wichtige Inhalte für eine effiziente
Stellenanzeige bzw.
Vermittlungsvorschlag, um
ungeeignete Bewerber:innen
im Vorhinein auszuschließen
und um in weiterer Folge eine
Beschäftigungsbewilligung zu
erhalten:
- Geben Sie – ergänzend zur Berufsbezeichnung – die für die freie Position erforderlichen Kompetenzen an. Mit den gefragten Kompetenzen kommunizieren Sie klar, was die tatsächlichen Anforderungen am künftigen Arbeitsplatz sind. Die Anforderungen sollten möglichst objektiv sein.
- Das Gehalt sollte so konkret wie möglich angegeben werden. Bei der Entlohnung nach Kollektivvertrag muss der anzuwendende Kollektivvertrag inklusive der Einstufung angegeben werden.
Kontakt
-
Mag. Erik Graham
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
erik.graham@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 40
M 0664/60 259 111 40
F 01/587 95 28 - 21