Eine Erzeugervereinigung für Wiener Wien
Wiener Produktspezifikation
In Wien wird eine einzige
Erzeugervereinigung (EV) für
Wiener Wein gegründet. Diese
EV verwaltet zukünftig die
geschützte Ursprungsbezeichnung
(gU) Wien. Durch eine
Erweiterung der Statuten im
Landesweinbauverband (LWV)
wird die EV in die bestehende
Struktur integriert bzw der
LWV wird zur EV. Mit der Auflösung
des Regionalen Weinkomitee
Wien verschlanken wir
die Wiener Struktur und streben
eine klare und demokratische
Entscheidungsstruktur
an. Der Weinhandel soll ebenfalls
integriert werden. Aktuell
gibt es zwei Produktspezifikationen.
In Zukunft verschmilzt
die gU Wiener Gemischter Satz
DAC mit der gU Wien, dh der
WGS wird als Sorte in Wien integriert.
Dadurch sparen wir
einen eigenen Verein nur für
WGS DAC ein.
Die gU Wien beinhaltet:
n DAC-Weine mit zu definierendem
Profil: Herkunftspyramide
mit Kriterien wie
ausgewählte Sorten, Lagen,
etc. Hierzu zählt auch der
WGS DAC.
n Nicht-DAC-Qualitätsweine
(„Rückzugsgebiet“)
n Sekt
Sekt in Wien
In der Produktspezifikation
(PS) werden alle Produkte der
gU Wien inkl. der möglichen
Bezeichnung definiert. Neben
dem Qualitätswein sind auch
andere Produkte möglich. So
gibt es die bundesweite Empfehlung
an alle EVs, auch den
Sekt mit aufzunehmen, damit
dieser ebenfalls wie bisher in
der Sektpyramide die Herkunft
tragen darf. Um die Sektpyramide
österreichweit weiterhin
einheitlich zu gestalten, werden
die traditionellen Begriffe
„Reserve“ und „Große Reserve“
in Verbindung mit Sekt definiert.
Damit wird ein Sekt mit
der Herkunft „Wien“ möglich.
Konsumentensicht
Zurecht wird das Weinrecht
oft als sehr komplex kritisiert.
Unser Ziel sollte es sein, ein
einfach verständliches Profil
für den Wiener Wein zu entwickeln.
Die Konsumentensicht
sollte eigentlich an erster
Stelle stehen. Eine Herausforderung
wird sicher, die Unterscheidung
zwischen den herkunftstypischen
DAC-Weinen
und dem Rest, denn alle Weine
werden unter „Wien“ verkauft.
Mitgliedschaft und Erklärung
Die neuen Statuten verlangen
eine einmalige Erklärung
von allen ordentlichen Mitgliedern.
Alle Erzeuger von gU´Wien Weinen müssen einmalig
eine Erklärung unterzeichnen,
um Mitglied zu werden.
Hier geht es hauptsächlich um
Datenschutz. Erzeuger müssen
zustimmen, dass zur Festlegung
der Anzahl der Stimmen ihre
Daten aus der Wein-Online-
Datenbank des BMLUK übermittelt
werden. Anhand der
Produktionsmenge von Wiener
Qualitätswein werden die Stimmen
verteilt. Ausgewertet werden
die positiven PN-Bescheide,
Ernte- und Bestandsmeldung
der letzten vier Weinwirtschaftsjahre.
Nur durch die Abgabe
der Erklärung kann ein Erzeuger
zum stimmberechtigten
Mitglied in der EV werden. Die
Erklärungen werden in Papierform
bei der Vollversammlung
am 22. Jänner 2026 verteilt.