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Einheitswertbewertung Gartenbau

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25.02.2026 | von Mag. Erik Graham

Einheitswertbewertung Gartenbau: Neubewertung der Bemessungsgrundlage - Gartenbaubetriebe jetzt dringend gesucht!

Glashaus.jpg © karinnussbaumer.com
© karinnussbaumer.com

Um was geht es?

Einheitswerte im Sinne des Bewertungsgesetzes sind aktuell zu halten. Das bisher bekannte System einer automatischen Hauptfeststellung, alle 9 Jahre, fällt weg. Ab 2032 erfolgt die Feststellung der Einheitswerte im sogenannten rollierenden Verfahren. Dabei wird ein Primärindex für das gesamte land- und forstwirtschaftliche Vermögen festgesetzt. Darüber hinaus ist für alle Unterarten des landwirtschaftlichen Vermögens (Gartenbau, Weinbau, Landwirtschaft etc.) zusätzlich je ein Sekundärindex festzulegen.

Das neu geplante rollierende Verfahren bzw. die Indizes haben den Zweck, auf Veränderungen des Einkommens in der jeweiligen Vermögensart, über einen längeren Zeitraum zu reagieren. Nur bei einer Veränderung im Beobachtungszeitraum (Durchschnittsbetrachtung) von 10 Jahren, bei Abweichungen von über/unter 20 %, sowohl im Primärindex als auch im Sekundärindex der jeweiligen Sparte, wird ausschließlich für diese Überschreitungen ein neuer Einheitswert für die jeweilige Sparte bzw. Betriebe festgesetzt. Sekundärindizes bestehen für alle Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens auf Basis des Grünen Berichts, ausgenommen dem Gartenbau. Grund hierfür ist, dass die Daten aus dem Grünen Bericht (Stichproben) nicht ausreichend für die Erstellung eines Sekundärindex im Gartenbau sind, da zu wenige Betriebe teilgenommen haben.

Es bedarf daher dringend Daten zu Aufzeichnungen von Gartenbaubetrieben, für die Erstellung des jährlichen Grünen Berichts sowie für die Erstellung eines eigenen Sekundärindex für den Gartenbau.

Warum ist das Thema wichtig? Wozu brauchen Gartenbaubetriebe einen Sekundärindex?

Betriebe müssen mitmachen um einen eigenen Sekundärindex für den Gartenbau erstellen zu können. Der Gartenbau ist in Folge besonderer Rahmenbedingungen (hohe Energiekosten, steigende Lohnkosten, spezifische Marktschwankungen etc.) massiv anders einzustufen als die klassische Landwirtschaft (zB. Ackerbau). Deshalb und aufgrund gesetzlicher Vorschriften braucht es einen eigenen Sekundärindex für den Gartenbau. Für das gärtnerische Vermögen kann aber derzeit mangels vorhandener Daten kein Sekundärindex gemäß geltender Rechtslage gebildet werden. Ohne Sekundärindex ist die weitere, rechtlich vorgegebene, Aktualisierung im Einheitswertsystem nicht möglich. Für alle anderen Vermögensarten sind die Datengrundlagen aber vorhanden. Es ist daher für das gärtnerische Vermögen eine entsprechende Datenreihe im Grünen Bericht auszuweisen, damit für dieses ein Sekundärindex ermittelt werden kann. Der Sekundärindex hat Einkünfte aus gärtnerischem Vermögen aus der Urproduktion pro/ha zu erfassen. Zinsen, Pachten und Ausgedinge sind dabei nicht zu berücksichtigen.

Wie ist vorzugehen? Was ist konkret zu tun?

Erfasst werden soll ein durchschnittliches gartenbauliches Einkommen für alle Betriebe. Dabei soll eine periodengerechte Zuordnung der Einnahmen erfolgen. Zu erfassen sind die Geld-Bewegungen (Bankimport – Schnittstelle zur Bank – diese soll der Betrieb selbst mit Hilfe der LBG Österreich GmbH erfassen) und Natural- Bewegungen (Flächenbestandsaufnahme - erfolgt über MFA-Daten). Durch eine EDV-Nutzung, mit bekannter Software, sollen diese Daten erfasst und anonymisiert aufbereitet werden durch die LBG Österreich GmbH (LBG). Dabei ist zu erwähnen, dass die LBG vom Landwirtschafsministerium (BMLUK) beauftragt wurde, Daten für die Landwirtschaft für den Grünen Bericht zu erheben, in etwa 2000 Betriebe in ganz Österreich über alle Sparten. Das Finanzamt hat keinen Zugriff über die erfassten Daten. Ein Verteilungsschlüssel, der Statistik Austria, basierend auf der Anzahl der jeweiligen Gartenbaubetriebe der Bundesländer, soll die ausreichende Anzahl der Betriebe und Daten ermöglichen. Österreichweit werden mindestens 65 Gartenbaubetriebe gesucht. In Wien müssen mindestens 10 Betriebe aus dem geschützten Gemüse Anbau und mindestens 3 Betriebe aus alternativen gärtnerischen Produktionsformen (zB. Pilzzucht) teilnehmen. Je mehr Betriebe teilnehmen umso genauer werden die Ergebnisse.

Welche Daten haben die Gartenbaubetriebe zu liefern?

Betriebe mit bereits vorhandenen digitalen Aufzeichnungen:

Bereits vorhandene Daten können verwendet werden, wenn diese Folgendes umfassen: Finanzbuchhaltung (Mindestanforderung ist die Vorlage einer Excel Datei), Vorräteveränderung (Stichtag 1.1. und 31.12.), Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten per 31.12. Die LBG richtet eine Schnittstelle zur Verwendung der relevanten Daten ein.

Betriebe ohne vorhandene digitale Aufzeichnungen:

Elektronischen Aufzeichnungen können im „LBG-Business – die Software für Buchhaltung & Jahresabschluss“ geführt werden. Mithilfe des Bankimportes (Schnittstelle zu allen Banken in Österreich) können Einnahmen und Ausgaben schnell und einfach automatisiert erfasst werden. Die LBG unterstützt Betriebe sowohl fachlich, inhaltlich und betreffend der Systemvoraussetzungen, wie bereits bisher, bei den Aufzeichnungen für den Grünen Bericht.

Wie sieht es mit Kosten und Datenschutz aus?

Die Software für die Aufzeichnungen des Grünen Berichts steht mit Unterstützung des Landwirtschafsministeriums (BMLUK) für die Betriebe kostenfrei zur Verfügung. Die Auswertung der Daten aus der Software durch die LBG liefern Entscheidungsgrundlagen auf Basis betrieblicher Kennzahlen. Die Daten der Betriebe für den Grünen Bericht werden gemäß Landwirtschaftsgesetz nur aggregiert publiziert, eine einzelbetriebliche Datenweitergabeist ausgeschlossen. Die Daten sind vollständig anonymisiert und haben keine Auswirkungen auf die Anwendung der Pauschalierungs-Verordnung.

Was wäre, wenn kein Sekundärindex für den Gartenbau festgestellt wird?

Nach Vorgaben des Bewertungsgesetzes muss es für alle Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Sekundärindizes geben (Vorbedingung), sonst fällt das Einheitswerte- System für alle Sparten! Der Gartenbau ist in Folge der besonderen Rahmenbedingungen (hohe Energiekosten, steigende Lohnkosten, spezifische Marktschwankungen etc.) massiv anders einzustufen als die klassische Landwirtschaft (zB. Ackerbau). Wenn kein eigener Sekundärindex für den Gartenbau erstellt werden kann, aufgrund zu geringer Beteiligung durch die Betriebe, würden folglich diese Besonderheiten des Gartenbaus im Rahmen der Indizes nicht berücksichtigt werden. Dies hätte Auswirkungen auf die Feststellung der Einheitswerte und somit direkt auf entsprechende Abgaben und Steuern der Gartenbaubetriebe (Sozialversicherungsabgaben, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer etc.). Weiters hätte dies Auswirkungen auf allfällige Förderprogramme. Die Anwendbarkeit der Pauschalierungs- Verordnung wäre zudem ohne Einheitswert sehr fraglich.

Was sind die Vorteile für teilnehmende Gartenbaubetriebe?

  • Jährliche Buchführungsprämie für jeden teilnehmenden Betrieb
  • Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen im Gartenbau (hohe Energiekosten, steigende Lohnkosten, spezifische Marktschwankungen etc.) für den jeweiligen Einheitswert der einzelnen Betriebe
  • Der Einheitswert ist Grundlage für die Festsetzung der wichtigsten Abgaben und Steuern im Gartenbau (Sozialversicherungsabgaben, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer etc.)
  • Der Grüne Bericht bildet die tatsächliche Wertschöpfung im Gartenbau in Österreich dar. Die Abbildung des Gartenbaus im Grünen Bericht ist unerlässlich für die Branche.
  • Die Software für die Aufzeichnungen des Grünen Berichts steht mit Unterstützung des Landwirtschafsministeriums (BMLUK) für die Betriebe kostenfrei zur Verfügung.
  • Diese freiwilligen anonymisierten Aufzeichnungen sind nicht schädlich in Hinblick auf die Anwendbarkeit der Pauschalierungs-Verordnung.
  • Bessere Konditionen bei Kredit- und Bankinstituten n Der Einheitswert ist Fördervoraussetzung für diverse Förderprogramme (zB. Ländliche Entwicklung Investitionsförderung, Aufzeichnungsbonus Niederlassungsprämie).
  • Mehrwert für den Betrieb durch guten betriebswirtschaftlichen Überblick.
Bei Interesse melden Sie sich bei der Landwirtschaftskammer Wien, bei Mag. Erik Graham.

Kontakt

  • Erik Graham
    Mag. Erik Graham
    Gumpendorfer Straße 15
    1060 Wien

    erik.graham@lk-wien.at
    T +43 5 0259 11140
    M +43 664 60259 11140
    F +43 5 0259 11121
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