Energiegemeinschaft: Ruhe vor dem Sturm
In der Praxis merkt
man davon wenig. Dabei hat das EAG bereits
im Juli 2021 das alte Ökostromgesetz abgelöst,
aber noch kein einziges Ökostromprojekt über
das neue Gesetz gefördert.
Die Gründe waren beihilfenrechtliche Bedenken der EU-Kommission, die mit einer im Jänner beschlossenen Novelle des Gesetzes ausgeräumt werden mussten.
Die Gründe waren beihilfenrechtliche Bedenken der EU-Kommission, die mit einer im Jänner beschlossenen Novelle des Gesetzes ausgeräumt werden mussten.
Doch auch jetzt heißt es weiter warten für
potenzielle Errichter von Ökostromanlagen.
Denn dem Gesetz müssen eine Vielzahl von
Verordnungen folgen, um seine Wirksamkeit
zu erreichen. Diese fehlenden Verordnungen
sind schon längst überfällig und sorgen für
einen massiven Rückstau an Neuprojekten.
Bei den Erneuerbaren-Energiegemeinschaften
ist man zumindest einen Schritt weiter. Denn
die Gründung solcher Gemeinschaften ist
bereits möglich. Jedoch zeigen sich auch hier
noch viele offene rechtliche und technische
Fragen sowie fehlende Prozesse, welche die
Gründung aktuell verhindern. Beispielsweise
muss ein beziehender Teilnehmer der Energie-
Gemeinschaft derzeit einer konkreten
Ökostrom-Erzeugungsanlage zugeordnet
sein. Der Bezug von mehreren verschiedenen
Erzeugern ist derzeit noch nicht möglich.
Abseits des Rechtlichen ist auch der Rückstau beim Smart-Meter-Roll-out ein Hindernis,
denn diese sind Grundvoraussetzung für die
Teilnahme an Energie-Gemeinschaften.
Eine
weitere Herausforderung ist aktuell noch ein
System zur einfachen und kostengünstigen
Verwaltung zu finden, damit im Endeffekt
auch ein finanzieller Anreiz gegeben ist. Auch
hier braucht es noch intelligente Lösungen.
Trotz all dieser Hindernisse und Verzögerungen:
Die Hoffnung bleibt, dass wir aktuell die
Ruhe vor dem Sturm von neuen Projekten
und Initiativen hin zu einer Energiewende
in Österreich erleben.