Energiekostenzuschuss II - Voranmeldung bis 02.11.2023!
Die österreichische Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise nun rasch umfangreiche Anti-Teuerungsmaßnahmen beschlossen, um die österreichischen Haushalte und Unternehmen zu entlasten.
Die Richtlinie ist noch nicht veröffentlicht. Trotzdem muss jetzt verpflichtend eine Voranmeldung über den Fördermanager der AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) gemacht werden.
Auch energieintensive Gartenbaubetriebe können für den Energiekostenzuschuss II einen Antrag stellen. Antragsstart für den Energiekostenzuschuss II ist am 09. November 2023.
Eine Voranmeldung ist für die anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission zu verstehen sind. Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.
Da der Aufwand für den Antrag hoch ist, richtet sich der Energiekostenzuschuss II vor allem an jene Betriebe, die einen hohen Energieverbrauch im Jahr 2023 haben und dadurch deutliche Mehrkosten im Vergleich zum Jahr 2021 zu tragen haben. Zum Beispiel Fruchtgemüsebetriebe, Zierpflanzenproduzenten oder Jungpflanzenbetriebe. Gartenbaubetriebe können mit Gewächshäusern lt. AMA Definition den Energiekostenzuschuss beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die wichtigsten Voraussetzungen für Gartenbaubetriebe sind:
- Ein beheizbares Gewächshaus laut AMA Definition (z.B.: Glashaus, Foliengewächshaus). Die Basis ist die AMA Feldstückliste laut Mehrfachantrag (MFA).
- Es handelt sich um Energie- und Stromkosten des Jahres 2023. Es werden die Mehrkosten im Vergleich zum Jahr 2021 mit einem Zuschuss gefördert.
- Nicht energieintensive Gartenbaubetriebe können die Förderung in der Basisstufe beantragen, maximal 250.000 €
- Energieintensive Gartenbaubetriebe sind auch in Berechnungsstufe 2, 3 und 4 förderfähig.
- Förderbare Energie- und Treibstoffe sind: Diesel, Strom (nicht in der Basisstufe), Erdgas, Wärme und Kälte gewonnen aus Heizöl, Holzpellets oder Hackschnitzel, Heizöl.
Bei Fragen zum Energiekostenzuschuss II Gartenbau steht Ihnen Frau Dipl. –Ing. Susanne Kabusch gerne zur Verfügung.