Erfassung von Bodenproben im INVEKOS-GIS - Erklärvideos jetzt online!
Verschiedene Maßnahmen
des Agrarumweltprogrammes
ÖPUL 2023 schreiben das Ziehen
von Bodenproben vor. Im
Bundesland Wien hiervon betroffen
sind Ackerbaubetriebe,
welche an den ÖPUL 2023
Maßnahmen “Vorbeugender
Grundwasserschutz - Acker“
sowie „Humusaufbau und Erosionsschutz
in Wien“ teilnehmen.
Notwendige Anzahl an Bodenproben
Bei der Maßnahme „Vorbeugender
Grundwasserschutz –
Acker“ muss bis spätestens 31.
Dezember 2026 eine Bodenprobe
sowie bei der Maßnahme
„Humusaufbau und Erosionsschutz
in Wien“ mindestens
zwei Bodenproben pro angefangene
5 ha Ackerfläche in
der Gebietskulisse des vorbeugenden
Grundwasserschutzes
gezogen werden. Bei letzterer
Maßnahme bezieht sich die
Gebietskulisse nur auf jene des
vorbeugenden Grundwasserschutzes
im Bundesland Wien.
Anrechenbare Bodenproben
Anrechenbar sind Bodenproben,
die ab dem 1. Jänner
2022 gezogen wurden. Eine
Bodenprobe kann nur einmal
und nur jenem Betrieb zugerechnet
werden, der die untersuchte
Fläche im betroffenen
Jahr im Mehrfachantrag beantragt
hat. Die Weitergabe einer
Bodenuntersuchung gemeinsam
mit der Fläche an einen
anderen Betrieb ist daher nicht
möglich. Für den abgebenden
Betrieb kann die Probe jedoch
angerechnet werden.
Erfassung der Bodenproben
sungsmaske im INVEKOS-GIS
über eAMA. Neue Bodenproben
können entweder manuell
im Fenster „Bodenproben Details“
erfasst werden oder mittels
einer CSV-Datei hochgeladen
werden. Die AMA hat zur
Unterstützung bei der selbsttätigen
Erfassung von Bodenuntersuchungsergebnissen
ein
Erklärvideo erstellt. Dieses ist
auf YouTube unter „INVEKOSGIS:Bodenproben erfassen“abrufbar.