Erkennen der ASP am landwirtschaftlichen Betrieb
Wie erkennt man die Afrikanische Schweinepest am Betrieb?
Diese Viruserkrankung führt zu akuten und schweren Symptomen bei Schweinen, die innerhalb weniger Tage zum Tod des Tieres führen. Dazu gehören (unter anderem):
• Hohes Fieber (42°C)
• Mattigkeit, Fress- und Bewegungsunlust
• Bewegungsstörungen/Desorientiertheit
• Blaufärbung der Haut (v.a. Ohren!)
• Husten/Atemnot
• Durchfall/Erbrechen
• Tiere liegen in Haufen zusammen
• Auffällige Ruhe im Stall
• Gelenksentzündungen
• Aborte und Geburt lebensschwacher Ferkel
Die letzten beiden genannten Symptome kommen insbesondere bei der „langsameren“, chronischen Verlaufsform vor und können mit einigen anderen bedeutsamen Schweineerkrankungen verwechselt werden (z.B. PRRSV, Rotlauf oder Parvovirose). Durch die langsame Verbreitung innerhalb des Betriebs sind nicht sofort alle Tiere betroffen. Daher besteht, insbesondere kürzlich nach Eintrag des Erregers in den Betrieb, eine erhöhte Gefahr des Nicht-Erkennens der Seuche. Hinsichtlich Früherkennung ist die Untersuchung verendeter Tiere auf ASP sinnvoll (siehe Punkt „Was soll man bei Auftreten der genannten Symptome tun?“)
Wichtig ist, dass bereits bei Verdacht der ASP der (Betreuungs-)Tierarzt/die Betreuungstierärztin bzw. der Amtstierarzt/-ärztin (zuständige Bezirksverwaltungsbehörde) verständigt wird.
• Hohes Fieber (42°C)
• Mattigkeit, Fress- und Bewegungsunlust
• Bewegungsstörungen/Desorientiertheit
• Blaufärbung der Haut (v.a. Ohren!)
• Husten/Atemnot
• Durchfall/Erbrechen
• Tiere liegen in Haufen zusammen
• Auffällige Ruhe im Stall
• Gelenksentzündungen
• Aborte und Geburt lebensschwacher Ferkel
Die letzten beiden genannten Symptome kommen insbesondere bei der „langsameren“, chronischen Verlaufsform vor und können mit einigen anderen bedeutsamen Schweineerkrankungen verwechselt werden (z.B. PRRSV, Rotlauf oder Parvovirose). Durch die langsame Verbreitung innerhalb des Betriebs sind nicht sofort alle Tiere betroffen. Daher besteht, insbesondere kürzlich nach Eintrag des Erregers in den Betrieb, eine erhöhte Gefahr des Nicht-Erkennens der Seuche. Hinsichtlich Früherkennung ist die Untersuchung verendeter Tiere auf ASP sinnvoll (siehe Punkt „Was soll man bei Auftreten der genannten Symptome tun?“)
Wichtig ist, dass bereits bei Verdacht der ASP der (Betreuungs-)Tierarzt/die Betreuungstierärztin bzw. der Amtstierarzt/-ärztin (zuständige Bezirksverwaltungsbehörde) verständigt wird.
Was soll man bei Auftreten der genannten Symptome tun?
Bei Auftreten beschriebenen Symptome muss unverzüglich der betreuende Tierarzt/-ärztin hinzugezogen werden. Da die Krankheit nicht anhand der klinischen Symptome festgestellt werden kann, verständigt die Tierärztin bzw. der -arzt zum Zweck des Ausschlusses auf eine anzeigepflichtige Tierseuche die zuständige Amtstierärztin/den zuständigen Amtstierarzt und holt das amtliche Einverständnis zur Probenahme (kostenlose Ausschlussdiagnostik) und Einsendung an das Nationale Referenzlabor (AGES - Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) ein.
Die Probenahme sowie –versand an das Nationale Referenzlabor zur Ausschlussuntersuchung kann auch, auf Grund der Prüfung der klinischen Symptomatik und des epidemiologischen Umfeldes, durch die Amtstierärztin/den Amtstierarzt selbst durchgeführt werden.
Bei großen Betrieben kann, im Rahmen des betriebseigenen Biosicherheitskonzepts, die Etablierung von Routinescreenings auf ASP sinnvoll sein.
Die Probenahme sowie –versand an das Nationale Referenzlabor zur Ausschlussuntersuchung kann auch, auf Grund der Prüfung der klinischen Symptomatik und des epidemiologischen Umfeldes, durch die Amtstierärztin/den Amtstierarzt selbst durchgeführt werden.
Bei großen Betrieben kann, im Rahmen des betriebseigenen Biosicherheitskonzepts, die Etablierung von Routinescreenings auf ASP sinnvoll sein.
Ist das Virus gefährlich für andere Tiere auf meinem Hof?
Nein, das Virus befällt nur Schweine. Andere Tiere können aber unter Umständen zur Übertragung des Virus beitragen. Insbesondere bei jagdlich geführten Hunden ist hier Vorsicht geboten.
Bei welchen Schweinekrankheiten können ähnliche Symptome wie bei der ASP auftreten?
• Klassische Schweinepest
• Rotlauf
• Aujeszkysche Krankheit
• Parvovirose
• Salmonellose
• Andere septikämische Erkrankungen (Staphylokokken, Streptokokken,..)
• Glässer’sche Krankheit (Glaesserella parasuis)
• PRRSV
• Rotlauf
• Aujeszkysche Krankheit
• Parvovirose
• Salmonellose
• Andere septikämische Erkrankungen (Staphylokokken, Streptokokken,..)
• Glässer’sche Krankheit (Glaesserella parasuis)
• PRRSV
Welche Maßnahmen werden vorbeugend in Österreich zur Überwachung von ASP durchgeführt?
Um die ASP im Falle eines Ausbruchs in Österreich effizient bekämpfen zu können, ist eine frühe Erkennung des Seucheneintrags notwendig. Daher gibt es einige Bestimmungen, um den Status der ASP in Österreich zu überwachen. Eine der Maßnahmen ist, dass ein permanentes risikobasiertes passives Monitoring der ASP in Österreich durchgeführt wird. Das heißt, dass alle tot aufgefundenen Wildschweine per Gesetz der Behörde gemeldet und zur Untersuchung auf ASP an das nationale Referenzlabor (AGES) geschickt werden müssen. Zusätzlich gibt es von einzelnen Ländern zeitlich begrenzte Programme zur Reduktion der Wildschweindichte. Außerdem wird neben den Verdachtsmeldungen der ASP bei Haus- und Wildschweinen (passives Monitoring) eine risikobasierte aktive Überwachung (aktives Monitoring) bei Hausschweinen durchgeführt. Hier werden, unter anderem, Proben von Hausschweinen am Schlachthof untersucht, aber ebenso Schweineproben aus der TKV und Schweine, die aufgrund anderer Krankheiten an die pathologische Abteilung der AGES eingesandt werden.
Für heimische Betriebe ist seit 2018 die Schweinegesundheitsverordnung in Kraft, die – insbesondere für Freilandhaltungen – hohe Biosicherheitsmaßnahmen vorschreibt. Diese beinhalten beispielsweise die Errichtung einer doppelten Umzäunung, um den Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen zu verhindern. Zusätzlich wird die Bevölkerung mit zahlreichen Informationsmaterialien sensibilisiert. Diese können einerseits auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit abgerufen werden; zum Teil werden entsprechende (mehrsprachige) Plakate an hochfrequentierten Plätzen (z.B. Autobahnraststätten, Busbahnhöfen, Fahrradwege) aufgestellt. Die Mitnahme von Fleischwaren aus Drittländern in die EU-Mitgliedsstaaten ist außerdem verboten.
Für heimische Betriebe ist seit 2018 die Schweinegesundheitsverordnung in Kraft, die – insbesondere für Freilandhaltungen – hohe Biosicherheitsmaßnahmen vorschreibt. Diese beinhalten beispielsweise die Errichtung einer doppelten Umzäunung, um den Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen zu verhindern. Zusätzlich wird die Bevölkerung mit zahlreichen Informationsmaterialien sensibilisiert. Diese können einerseits auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit abgerufen werden; zum Teil werden entsprechende (mehrsprachige) Plakate an hochfrequentierten Plätzen (z.B. Autobahnraststätten, Busbahnhöfen, Fahrradwege) aufgestellt. Die Mitnahme von Fleischwaren aus Drittländern in die EU-Mitgliedsstaaten ist außerdem verboten.