Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Aktuelles
  • Beratung
  • Wir über uns
  • Publikationen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Wien logo
LK Wien logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Allgemeines
    • Ausgleichszahlungen & Förderungen
    • Biologische Bewirtschaftung
    • Energie
    • Erwerbskombination
    • Persönlichkeit
    • Pflanzenproduktion
    • Recht, Steuer, Soziales
    • Tierhaltung
    • Unternehmensführung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Wien(current)1
    • Wien
    • Aktuelles(current)2
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Geschäftsgrundlagen
      • Karriere
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Stadtlandwirtschaft
      • Wiener Landwirtschaftsberichte
      • Jahrestätigkeitsbericht
      • Stadtlandwirtschaft – Fakten & Zahlen
      • Dachmarke Wiener Wein
      • Dachmarke Stadternte Wien
    • Bildergalerien
    • Sprechtage der LK Wien
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Obstbau
    • Biodiversität
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Geflügel
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Pferde
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Allgemeines
    • Ausgleichszahlungen & Förderungen
    • Biologische Bewirtschaftung
    • Energie
    • Erwerbskombination
    • Persönlichkeit
    • Pflanzenproduktion
    • Recht, Steuer, Soziales
    • Tierhaltung
    • Unternehmensführung
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Publikationen
  1. LK Wien
  2. Wien
  3. Aktuelles

Flächenzu- und Flächenabgänge im ÖPUL 2023

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
29.01.2025 | von Ing. Philipp Prock

Worauf bei Flächenänderungen schon jetzt langfristig geachtet werden sollte

Flächenzugangsregelung

Bei mehrjährigen ÖPULMaßnahmen sind einige Regelungen hinsichtlich Flächenzugang sowie hinsichtlich Flächenabgang zu berücksichtigen. Flächenzugänge in den Förderjahren 2024 und 2025 sind zur Gänze prämienfähig. D.h. sämtliche Flächen die mittels des Mehrfachantrages 2025 bis zur Einreichfrist 15. April 2025 gemeldet sind, zählen zum Förderjahr 2025 und sind prämienfähig. In den Folgejahren ist eine prämienfähige Flächenausweitung von maximal 50 Prozent (Berechnungsbasis sind die mittels des MFA 2025 in der jeweiligen ÖPUL 2023 Maßnahme gemeldeten Flächen) möglich, wobei eine Vergrößerung um bis zu 5,00 Hektar in jedem Fall zulässig ist. Hiervon in Wien betroffen sind Betriebe, welche eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beantragt haben:
  • Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
  • Biologische Wirtschaftsweise
  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
  • Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker n Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
  • Naturschutz
  • Ergebnisorientierte Bewirtschaftung.
Hinzukommende Flächen, welche von den Vorbewirtschafter: innen bereits in der gleichen ÖPUL Maßnahme wie am eigenen Betrieb bewirtschaftet wurden, gelten nicht als Flächenzugang im Sinne dieser Bestimmung.

Toleranz bei Flächenabgängen

Wird bei mehrjährigen Maßnahmen/ Optionen der Vertragszeitraum nicht eingehalten, z.B. durch Maßnahmenausstieg oder Flächenreduktion, werden jene, für die betroffenen Flächen bereits gewährten Förderbeträge bis Vertragsbeginn (Beantragung der jeweiligen ÖPUL 2023 Maßnahme) zurückgefordert.
Ausgenommen von Rückforderungen sind die Fördergelder jener Flächen, für die das Verfügungsrecht, z.B. durch Auslaufen des Pachtvertrages von gepachteten Flächen, durch Verkauf oder Verpachtung von eigenen Flächen, verloren gegangen ist. Wichtig ist, dass der Verlust der Verfügungsgewalt mittels Dokumenten bzw. Verträgen (Kündigung Pachtvertrag, Pacht- bzw. Kaufverträge bei Eigenflächen) nachgewiesen werden kann. Können keine Nachweise erbracht werden und werden die verlorengegangenen Flächen bei keinen Folgebewirtschafter: innen gefunden bzw. wurden die Flächen aufgrund eigener Interessen (z.B. Fläche wird für Wohnhausbau genutzt) aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen, so wird die Flächenabgangstoleranz schlagend, welche folgende Verringerungen zulässt:
  • jährlich bis zu 5 Prozent
  • jedoch höchstens 5,00 ha pro Jahr
  • in jedem Fall jedoch (unabhängig von der Prozentobergrenze) 0,50 ha pro Jahr
Als Bezugsbasis für die Berechnung der 5 Prozent gilt das Ausmaß der mit der jeweiligen Maßnahme belegten Fläche des Vorjahres. Bei Überschreitung dieser Grenzen besteht für die gesamten mit der Verpflichtung belegten Differenzflächen eine Rückzahlungsverpflichtung.

Wichtig: Der Bewirtschafterwechsel auf einem Betrieb gilt nicht als Verlust der Verfügungsgewalt. Die Folgebewirtschafter: innen treten in diesem Fall dem bestehenden Fördervertrag bei und übernehmen damit auch die Verpflichtung zur Weiterführung von mehrjährigen Maßnahmen bis Vertragsende.

Zulässige Nutzungsänderungen

Umwandlungen von Ackerflächen (Nutzungsart „A“), Dauer- und Spezialkulturen (Nutzungsart „S“) sowie Weinflächen (Nutzungsart „WI“ oder „WT“) in Grünland (Nutzungsart „G“) sind immer zulässig und führen zu keinem maßnahmenbezogenen Flächenabgang. Bei anderen Änderungen der Nutzungsart (Bsp. Ackerfläche zu Weinfläche, Grünland zu Wein- oder Spezialkulturfläche) ist immer auf den maßnahmenbezogenen Flächenabgang und der damit verbundenen Flächenabgangstoleranz zu achten. Bei Umwandlung von Grünland in andere Nutzungsarten ist zusätzlich die Grünlandumbruchstoleranz zu berücksichtigen.

Vertragszeitraumüberprüfung 2023/2024

Im Zuge der Nachberechnung des Förderjahres 2023 wurde in dieser Programmperiode erstmalig auch die Einhaltung des Vertragszeitraums überprüft. Wurde festgestellt, dass im Jahr 2023 beantragte Maßnahmenflächen im Antragsjahr 2024 nicht weitergeführt wurden, keinem Nachfolgebetrieb zuordenbar waren und über der oben genannten Flächenabgangstoleranz lagen, würde dies zu einer Rückforderung von Fördergeldern für die ermittelte Fläche für das Jahr 2023 führen. Förderrelevante Sachverhalte der Vertragszeitraumüberprüfung wurden in Nachberechnungsmitteilungen Mitte Jänner 2025 mitgeteilt. Sofern die ermittelte Differenzfläche jedoch auf einem Verlust der Verfügungsgewalt beruht, haben Antragsteller:innen das Recht auf Einspruch und können entsprechende Unterlagen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung einbringen.

Mit der Dezemberberechnung 2024 erfolgte außerdem eine Überprüfung der verpflichtenden Zweijährigkeit von Flächen bezüglich der Maßnahmencodes
  • DIV (Biodiversitätsflächen)
  • DIVRS (Neueinsaat einer regionalen Saatgutmischung bei Ackerbiodiversitätsflächen)
  • AG (Bewirtschaftung von auswaschungsgefährdeten Ackerflächen)
  • (BAW Begrünte Abflusswege)
Bei Nichteinhaltung der Zweijährigkeit wird die ermittelte Prämie für das Antragsjahr 2023 gleich rückgefordert, außer die betreffende Fläche wurde im Mehrfachantrag 2024 bei einem anderen Betrieb beantragt.
Förderlogoleiste 2023.jpg © LK Wien
© LK Wien
Zum vorigen voriger Artikel

Erfassung von Bodenproben im INVEKOS-GIS - Erklärvideos jetzt online!

Zum nächsten nächster Artikel

Nachhaltig Austria - Nachhaltiger Weinbau

Weitere Beiträge

  • Kammerumlage ab 2024
  • Bereichsausschuss Bildung und Beratung
  • CO2-Bepreisung
  • EU-Parlament stoppt SUR
  • FacharbeiterInnenbriefverleihung Bienenwirtschaft
  • Green Care-Betrieb Lichtblickhof eröffnet Schutzengelstall
  • Jährliche Meldepflicht Weinbaukataster
  • Nachhaltige Energielösungen
  • Pensionsanpassung für Frauen
  • Spartenausschuss Weinbau
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 13 von 14
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
138 Artikel | Seite 13 von 14

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Wien
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 wien.lko.at

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien

Telefon: +43 (0)1 587 95 28
E-Mail: office@lk-wien.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Förderlogoleiste 2023.jpg © LK Wien

© LK Wien