Frühere Agrardiesel-Auszahlung bringt Entlastung für die Landwirtschaft
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Agrardieselrückvergütung vorzuziehen, sorgt in der Landwirtschaft für positive Signale. Statt wie ursprünglich vorgesehen erst Ende 2027, wird die Auszahlung nun bereits im Dezember 2026 erfolgen. Damit reagiert die Politik auf die derzeit schwierige wirtschaftliche Situation vieler land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu welcher vor allem die in den vergangenen Monaten erhebliche Verteuerung des Diesels und der Düngemittel geführt haben.
Die erste Rückvergütung erfolgt gemeinsam mit der AMA-Hauptauszahlung im Dezember. Pro Liter ist ein Zuschuss von rund 16 Cent vorgesehen. Die Agrardieselvergütung erfolgt mittels Autoantrag auf Basis des fristgerecht gestellten Mehrfachantrages 2026. Betriebe mit landwirtschaftlicher Nutzfläche, die bis 15.4. keinen MFA 2026 gestellt haben, können 2026 für ihre bewirtschafteten Flächen keine Rückvergütung beantragen.
Reine Forstbetriebe – und nur diese – können bis Ende August noch einen MFA 2026 nachreichen, indem sie die Mindestangaben zur MFA-Abgabe tätigen (aktiver Landwirt und Verpflichtungserklärung). Eine Angabe der Forstflächen ist jedoch nicht vorgesehen und nicht möglich. Wer einen MFA 2026 nun nachträglich abgibt bekommt die Forstflächen, die 2025 angegeben wurden, abgegolten. Somit kann ein Forstbetrieb, der keinen MFA 2025 abgegeben hat, 2026 keine Rückvergütung erhalten. Die Antragstellung kann selbsttätig im eAMA erfolgen. Beachten Sie, dass hierfür die ID-Austria erforderlich ist.
Die erste Rückvergütung erfolgt gemeinsam mit der AMA-Hauptauszahlung im Dezember. Pro Liter ist ein Zuschuss von rund 16 Cent vorgesehen. Die Agrardieselvergütung erfolgt mittels Autoantrag auf Basis des fristgerecht gestellten Mehrfachantrages 2026. Betriebe mit landwirtschaftlicher Nutzfläche, die bis 15.4. keinen MFA 2026 gestellt haben, können 2026 für ihre bewirtschafteten Flächen keine Rückvergütung beantragen.
Reine Forstbetriebe – und nur diese – können bis Ende August noch einen MFA 2026 nachreichen, indem sie die Mindestangaben zur MFA-Abgabe tätigen (aktiver Landwirt und Verpflichtungserklärung). Eine Angabe der Forstflächen ist jedoch nicht vorgesehen und nicht möglich. Wer einen MFA 2026 nun nachträglich abgibt bekommt die Forstflächen, die 2025 angegeben wurden, abgegolten. Somit kann ein Forstbetrieb, der keinen MFA 2025 abgegeben hat, 2026 keine Rückvergütung erhalten. Die Antragstellung kann selbsttätig im eAMA erfolgen. Beachten Sie, dass hierfür die ID-Austria erforderlich ist.