Förderungen für Lehrbetriebe
In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel
auch die Landund
Forstwirtschaft erreicht
hat, gewinnt die Ausbildung
von Nachwuchskräften zunehmend
an Bedeutung. Die
Sicherstellung einer qualifizierten
nächsten Generation
ist eine zentrale Herausforderung
für die Zukunft der Branche,
die vor zahlreichen großen
Aufgaben steht. Durch die
Lehrlingsausbildung haben Sie
die Möglichkeit sich spezialisierte
Fachkräfte für den eigenen
Betrieb auszubilden. Als
anerkannter Lehrbetrieb haben
Sie die Möglichkeit von
zahlreichen Förderungen im
Lehrlingswesen zu profitieren.
Lehrbetrieb werden
- Ausgefülltes Antragsformular an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle senden
- Überprüfung und Besichtigung des Betriebes auf Größe, Ausstattung und Arbeitssicherheit durch die LFA Wien gemeinsam mit der MA58
- Überprüfung des geeigneten Lehrberechtigten / Ausbilders: - Personen die fachlich (Facharbeiter/ Meister), pädagogisch (Ausbilderlehrgang) & persönlich (Strafregisterauszug) geeignet sind
Antragsformular
Bei Fragen steht Ihnen die
LFA Wien unter lfa@lk-wien.at
oder 01 5879528 20 gerne zur
Verfügung.
AMS Fördermöglichkeiten
WER? Die Förderungen gelten
für anerkannte Lehrbetriebe,
ausgenommen sind der
Bund und politische Parteien.
Um eine Förderung in Anspruch
nehmen zu können,
ist vor Aufnahme eines Lehrlings
eine Kontaktaufnahme
mit dem AMS Wien Jugendliche
unter 0 50 904 976 498 oder
eb.jugendliche@ams.at erforderlich.
Förderrichtlinien
WAS? Gefördert werden vorgemerkte
Lehrstellensuchende
Personen im folgenden Personenkreis:
- Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil (hierzu zählen der Großteil der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrberufe)
- Erwachsene (älter als 18 Jahre), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängel durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann oder Schulabbrecher: innen
- Lehrstellensuchende, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Lehrlinge mit einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation
- WANN & WO? Die Förderung muss vor Beginn der Lehrausbildung über das eAMSKonto für Unternehmen beantragt werden.
eAMS-Konto
WIE VIEL? Die erste Auszahlung
der Beihilfe erfolgt frühestens
4 Monate nach Beginn des
Lehrverhältnisses. Anschließend
erfolgt die Zahlung monatlich
an den Lehrbetrieb.
Nachstehend finden Sie eine
Übersicht über die Höhe der
möglichen Beihilfen durch das
AMS.