Gesetzliche Änderungen bei Dienstscheinen
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union, ist es zur Adaptierung der Bestimmungen über den Dienstschein gekommen. Diese neuen Angabe-Verpflichtungen im Dienstschein gelten für alle Arbeitsverträge, die ab 28.3.2024 abgeschlossen wurden.
Wie bisher muss der Dienstschein unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden, neu ist dabei, dass dieser nach Wahl des Dienstnehmers, auch elektronisch erfolgen kann. Bisher waren Dienstverhältnisse mit einer Dauer von maximal 1 Monat von der Bestimmung ausgenommen, diese Ausnahme entfällt nun. Alternativ kann auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der die Mindestinhalte des Dienstscheins umfasst.
Durch die neue Richtlinie sind folgende zusätzliche Mindestangaben im Dienstschein aufzunehmen:
- Sitz des Unternehmens
- kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung
- Angabe des Trägers der Sozialversicherung
- Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren*
- gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden*
- Art der Auszahlung des Entgelts*
- Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit*
- gegebenenfalls eine Information über den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung*
Die Angaben, die mit einem * versehen sind, können durch Verweis auf das Gesetz, den Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder betriebsüblich angewendete Reiserichtlinien erfolgen.
Arbeitgebern, die weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag noch einen Dienstschein ausstellen, droht eine Verwaltungsstrafe. Die Strafdrohung gilt aber nur für Arbeitsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, den 28.3.2024, neu abgeschlossen werden, und kann bei geringem Verschulden durch nachträgliche Ausstellung abgewendet werden.
Bei Bedarf stellt die Landwirtschaftskammer Wien einen Muster-Dienstschein, inklusive den neuen verpflichtenden Inhalten, zur Verfügung.
Kontakt
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Mag. Erik Graham
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1060 Wien
erik.graham@lk-wien.at
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M 0664/60 259 111 40
F 01/587 95 28 - 21