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Gewässerschonende Herbstdüngung

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12.08.2025 | von Alexander Schmid

Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise.

Die Stickstoffdüngung im Herbst unterliegt in Österreich klaren gesetzlichen Vorgaben, die vor allem in der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) geregelt sind. Diese Verordnung legt unter anderem fest, welche Kulturen im Herbst gedüngt werden dürfen, welche Sperrfristen und Mengenbegrenzungen einzuhalten sind. Ziel ist es, einerseits die bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Pflanzen zu gewährleisten und andererseits den Boden- und Gewässerschutz sicherzustellen.

Wichtige Fakten zur Herbstdüngung

Im Herbst dürfen nur bestimmte Kulturen mit leicht löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln wie z.B. Gülle versorgt werden. Dazu zählen:
  • Raps, Gerste und Zwischenfrüchte, sofern sie bis inkl. 15. Oktober angebaut werden.
  • Kümmel, Erdbeeren, Saatgutvermehrungen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie mehrjährige Gemüsekulturen, sofern sie bis inkl. 31. August angebaut werden.
Die Düngung mit leicht löslichen Stickstoffdüngern ist für diese Kulturen bis einschließlich 31. Oktober zulässig. Für Kümmel und die anderen Spezialkulturen wurde mit der letztjährigen Novelle klargestellt, dass eine Herbstdüngung erlaubt ist. Eine wichtige Neuerung, die zur Eigenversorgung dieser sensiblen Kulturen beiträgt.

Weitere Regelungen zur Stickstoffdüngung im Herbst

Alle anderen Ackerkulturen, darunter auch Winterweizen, - Triticale und Roggen, dürfen im Herbst nicht mit leicht löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln gedüngt werden. Der Verbotszeitraum beginnt hier bereits mit der Ernte der vorhergehenden Hauptkultur.
Langsam lösliche Düngemittel wie Mist oder Kompost dürfen bis 29. November auf allen Ackerkulturen ausgebracht werden.
Dauergrünland und Ackerfutterflächen dürfen ebenfalls bis einschließlich 29. November sowohl mit leicht- als auch langsam löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln gedüngt werden.
Für Sonderkulturen wie Obst, Hopfen, Wein oder Christbäume gelten eigene Sperrfristen:
  • Leicht lösliche Stickstoffdünger: Verbot von 15. Oktober bis 15. Februar
  • Langsam lösliche Düngemittel: Verbot von 30. November bis 15. Februar

Mengenmäßige Begrenzung der Stickstoffdüngung im Herbst

Leicht lösliche stickstoffhaltige Düngemittel sind im Herbst auf maximal 60 kg N pro Hektar (ab Lager) begrenzt. Dies gilt für folgende Zeiträume:
Von der Ernte der Hauptkultur bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes
  • bei Raps, Gerste und Zwischenfrüchten (sofern bis inkl. 15. Oktober angebaut)
  • bei Kümmel, Erdbeeren, Saatgutvermehrungen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie mehrjährige Gemüsekulturen (sofern bis inkl. 31. August angebaut werden)
  • bei Dauergrünland und Ackerfutterflächen von 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes

Strengere Vorgaben im ÖPUL - Vorbeugender Grundwasserschutz Acker

Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" (GRUNDWasser 2030) sind für teilnehmende Betriebe strengere Sperrfristen einzuhalten. Raps, Gerste und Zwischenfrüchte dürfen nur bis spätestens 14. Oktober mit Stickstoff gedüngt werden, sofern sie bis 15. Oktober angebaut wurden.
Düngung vor ZWF_BWSB_Hölzl.png © BWSB/Hölzl
Die Düngung im Herbst ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Dies schützt das Grundwasser und vermeidet unnötige Stickstoffverluste. © BWSB/Hölzl

Tipps zur Herbstdüngung

Bei Wintergerste kann (je nach Vorfrucht) eine Herbstdüngung mit 20 bis 30 kg N pro Hektar sinnvoll sein, wenn die Entwicklung im Herbst aufgrund eines späten Saattermins oder geringer Stickstoffmineralisation noch unzureichend ist. Somit kann eine entsprechende Entwicklung im Herbst, mit einem gut entwickelten Haupttrieb und zwei bis drei Seitentrieben gewährleistet werden. Bei guten Vorfrüchten wie z.B. Raps und bei früherer Anbauterminen ist eine Herbstdüngung bei Wintergerste aus fachlicher Sicht zu hinterfragen.

Winterraps benötigt je nach Standort und Bodenverhältnissen rund 40 kg N pro Hektar im Herbst. Hier ist ebenfalls der Saatzeitpunkt bzw. das Mineralisationspotenzial des Bodens bei der Wahl der Düngehöhe miteinzubeziehen, um zu dichte Rapsbestände vor den Wintermonaten zu vermeiden. Für weiterführende Informationen zur Rapsdüngung verweisen wir auf den Schwerpunktartikel in der letzten Ausgabe der Zeitschrift "Bauer" (Ausgabe 29/30). Düngung zum Winterraps - mit Maß und Ziel! | Landwirtschaftskammer Oberösterreich

Düngung von Zwischenfrüchten
Zwischenfrüchte sind ein optimaler Zwischenspeicher von Nährstoffen für Folgekulturen bzw. ein effizienter Nährstofftransferierer. Beispielsweise können somit Nährstoffe von hohen Winterniederschlägen vor der Auswaschung in tiefere Bodenschichten geschützt werden.
Informationen zur richtigen Düngung von Zwischenfrüchten finden Sie im Artikel "Düngung zur Zwischenfrucht - darauf ist zu achten“ (Ausgabe 25/26) 

Grunddüngung nicht vergessen

Neben Stickstoff sind auch Phosphor, Kalium und Calcium (Kalk) entscheidend für eine gesunde Pflanzenentwicklung.
  • Phosphor und Kalium fördern das Wurzelwachstum und die Winterfestigkeit. Beide Nährstoffe sollten immer auf Grundlage einer Bodenuntersuchung (Bodenvorrat) und auf Entzug der Folgekultur gedüngt werden.
  • Eine gezielte Kalkung verbessert den pH-Wert, regt die Bodenbiologie an, sorgt für bessere Nährstoffverfügbarkeit und beugt Erosionen vor. Neben der Pufferung von Säuren ist Calcium wichtig für den Aufbau einer stabilen Bodenstruktur, da Calciumionen die Bildung von stabilen Ton-Humus-Komplexen fördern. Die Düngung mit Kalk dient allerdings nicht nur dem Boden, sondern stellt auch das von den Pflanzen benötigte Calcium zur Verfügung. Liegt der pH-Wert im gewünschten Bereich, sollte auf leichten Standorten eine Erhaltungskalkung mit 1.000 bis 1.500 kg CaO/ha und auf schwereren mit 2.000 kg CaO/ha, alle vier bis sechs Jahre, durchgeführt werden. Wird eine pH-Wert Anhebung angestrebt, müssen die Kalkmengen erhöht werden. Eine gute Befahrbarkeit ist häufig im Sommer gegeben, weshalb die Stoppelkalkung eine gute Möglichkeit für die Ausbringung darstellt. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Kalkung vor dem Rapsanbau. Zum einen kann durch die pH-Wert Anhebung Kohlhernie vorgebeugt werden bzw. durch die gute Bodenstrukturwirkung ein optimales Saatbeet gefördert werden.

Fazit

Für die Bemessung der Düngehöhe sind die rechtlichen Vorgaben strikt einzuhalten. Weiters müssen die Sperrfristen konsequent beachtet werden. Aus pflanzenbaulicher Sicht braucht es Wissen über den jeweiligen Standort, Boden und eine Beobachtung des Pflanzenwachstums. Darüber hinaus können aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse als Unterstützung herangezogen werden. Ziel ist es jedenfalls, eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung sicherzustellen, dabei die Einträge in die Umwelt zu minimieren und so unsere Böden und die Gewässer zu schützen.
Mehr Details zu den geltenden Rechtsvorschriften und den Sperrfristen finden Sie auf der Website der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter www.bwsb.at.

GRUNDWasser 2030 | bwsb - Gesetze und Förderprogramme
  • Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
  • ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ (GRUNDWasser 2030)
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