GLÖZ 2 - Angemessener Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen GAP 2023
Ziele dieser Anforderung
- Beitrag zum Klimaschutz durch den Erhalt des Kohlenstoffgehaltes im Boden und deren Kohlenstoffspeicherkapazitäten
- Schutz von Lebensräumen
Betroffene Schlagnutzungsart(en)
- Ackerland
- Dauergrünland
- Dauerkulturen
Als Feuchtgebiete und Torfflächen gelten Flächen, die gemäß elektronischer Bodenkarte bzw. überarbeitetem, nationalem Feuchtgebietsinventar als
Auf Dauergrünland werden Flächen berücksichtigt, die im Referenzjahr 2021 als Hutweiden, Streuwiesen, Almen, Bergmähder oder 1- und 2-mähdige Wiesen beantragt wurden.
- Moorböden oder
- Schwarzerdeböden mit einem Wasserverhältnis von feucht bis
Auf Dauergrünland werden Flächen berücksichtigt, die im Referenzjahr 2021 als Hutweiden, Streuwiesen, Almen, Bergmähder oder 1- und 2-mähdige Wiesen beantragt wurden.
Auf diesen Flächen ist folgendes nicht zulässig:
- Das Abbrennen bzw. der Abbau von Torf
- Erstmalige Neuanlage von Entwässerungen*
- Geländeverändernde Grabungen oder Anschüttungen
- Bodenwendungen tiefer als 30 cm
- Umbruch und Umwandlung von Dauergrünlandflächen