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Goldgelbe Vergilbung der Rebe erstmals in NÖ nachgewiesen

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13.08.2026 | von LK NÖ

LK NÖ: Rasches und konsequentes Handeln zum Schutz des heimischen Weinbaus notwendig.

Goldgelbe Vergilbung © Daniel Pachinger/LK Burgenland
Goldgelbe Vergilbung der Rebe bei Rotweinsorte. © Daniel Pachinger/LK Burgenland
Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorée) wurde erstmals in Niederösterreich, Bezirk Bruck an der Leitha, nachgewiesen. Die gefährliche Rebenkrankheit kann nicht direkt bekämpft werden und hat in anderen Weinbauregionen bereits massive Schäden verursacht. Niederösterreich hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf diesen Ernstfall vorbereitet. Jetzt gilt es, die weitere Ausbreitung möglichst rasch einzudämmen. Die Landwirtschaftskammer NÖ unterstützt die Betriebe und appelliert an alle Besitzerinnen und Besitzer von Reben, Verdachtsfälle umgehend zu melden und angeordnete Maßnahmen konsequent umzusetzen.

"Der erstmalige Nachweis der Goldgelben Vergilbung in Niederösterreich ist ein ernstes Signal für unseren Weinbau. Wir haben uns gemeinsam mit dem Land Niederösterreich frühzeitig und intensiv auf diesen Ernstfall vorbereitet. Jetzt zählt rasches und konsequentes Handeln. Jeder entfernte befallene Rebstock und jede umgesetzte Maßnahme hilft, die weitere Ausbreitung einzudämmen und unseren Weinbau zu schützen", betont Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ.

Niederösterreich hat frühzeitig vorgesorgt

Die Goldgelbe Vergilbung zählt zu den gefährlichsten Rebenkrankheiten Europas. Im Burgenland und in der Steiermark sowie in den Nachbarstaaten Tschechien und Slowakei hat sich die Goldgelbe Vergilbung bereits massiv ausgebreitet. Aufgrund dieser Entwicklung wurden in Niederösterreich bereits in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen ergriffen.

Dazu zählen insbesondere die verpflichtende Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade als Überträger der Goldgelben Vergilbung, die in Teilen Niederösterreichs heuer verpflichtend durchzuführen war. Zudem wurden klare rechtliche Vorgaben für das Auftreten der Goldgelben Vergilbung festgelegt, die u.a. eine Pflicht zur Rodung symptomtragender Reben auf der betroffenen Fläche umfassen.

Mit dem nun bestätigten Nachweis haben die zuständigen Behörden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet. Die Landwirtschaftskammer NÖ steht in engem Austausch mit den Betrieben und unterstützt diese mit fachlicher Beratung bei allen notwendigen Schritten.
Goldgelbe Vergilbung © AGES/H. Reisenzein
Goldgelbe Vergilbung der Rebe bei Weißweinsorte. © AGES/H. Reisenzein

Jeder Rebstock zählt - es kommt auf die Mithilfe aller an

Entscheidend ist nun die Mithilfe aller, die Reben besitzen - vom Weinbaubetrieb bis zum einzelnen Rebstock im Privatgarten. Denn jeder einzelne infizierte Rebstock kann zur weiteren Verbreitung der gefährlichen Goldgelben Vergilbung beitragen. Die Landwirtschaftskammer NÖ appelliert daher an alle Besitzerinnen und Besitzer von Reben: Rebstöcke aufmerksam auf Symptome kontrollieren und jeden verdächtigen Rebstock sofort melden bzw. symptomtragende Reben roden.

"Wir können die Krankheit nicht direkt bekämpfen, aber wir können ihre Ausbreitung bremsen. Dafür müssen jetzt alle zusammenarbeiten. Je früher verdächtige Rebstöcke erkannt und gemeldet bzw. gerodet werden, desto größer ist unsere Chance, größere Schäden für den niederösterreichischen Weinbau zu verhindern", so Schmuckenschlager.

Wie erkenne ich die Goldgelbe Vergilbung der Rebe?

Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe wird durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen, verursacht. Hauptüberträger dieser Phytoplasmen ist die Amerikanische Rebzikade. Infizierte Reben sterben ab und stellen während dieser Zeit eine gefährliche Infektionsquelle für weitere gesunde Reben dar. Dadurch kann sich die Krankheit rasch ausbreiten und ganze Weingärten gefährden. Eine direkte Übertragung der Krankheit von Rebstock zu Rebstock ist nicht möglich - es ist immer die Übertragung durch die Amerikanische Rebzikade notwendig.

Von der Goldgelben Vergilbung befallene Rebstöcke zeigen deutlich sichtbare Vergilbungen an den Blättern. Bei Weißweinsorten färben sich die Blätter gelblich, Rotweinsorten zeigen dunkelrote Blätter. Die Blätter rollen sich in weiterer Folge nach unten ein. Triebe verholzen nicht. Die befallenen Reben sterben ab.

Verdachtsfälle sofort melden

Der Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung ist meldepflichtig. Verdächtige Rebstöcke müssen daher umgehend gemeldet werden.

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  • Amerikanische Rebzikade und Goldgelbe Vergilbung der Rebe
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