Haben Sie mehrfach ORF Beitragsvorschreibungen erhalten?
Mehrfachvorschreibung am Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz?
Gibt es einen gemeinsamen Betriebssitz mit dem privaten Hauptwohnsitz? In letzter Zeit kommt es vor, dass Unternehmen eine ORF-Beitragsvorschreibung erhalten, obwohl für dieselbe Adresse bereits privat gezahlt wird.
Unternehmen, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen, sind gemäß dem ORF-Beitragsgesetz 2024 beitragspflichtig. Sollte der Betriebssitz jedoch gleichzeitig mit dem privaten Hauptwohnsitz eines Betriebsführers:in übereinstimmen oder sich Unterkünfte für Mitarbeiter:innen mit dort gemeldetem Hauptwohnsitz am Betriebssitz befinden, gilt eine Ausnahme. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich per Antrag, an die ORF-Beitrags Service GmbH, von der Beitragspflicht als Privatperson befreien zu lassen.
Mehrfachvorschreibung in verschiedenen Gemeinden?
Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 regelt, dass jeder Unternehmer je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer kommunalsteuerpflichtig ist, den ORF-Beitrag zu entrichten hat. Dies führt zu unterschiedlichen Härtefällen. So kann es vorkommen, dass mehrere Beiträge zu bezahlen sind, wenn mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, also auch Betriebsstätten außerhalb Wiens, vorliegen. Die ORF-Beitrags Service GmbH und das Bundesministerium für Finanzen sind der Ansicht, dass bestimmte Doppel- und Mehrfachbelastungen vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht beabsichtigt waren und haben angekündigt, dem Parlament eine Novellierung des ORF-Beitrags-Gesetzes vorzuschlagen.
Bezüglich der Aussetzung der doppelten bzw. mehrfachen Einhebung des ORF Beitrags, für Betriebsstätten welche in verschiedenen Gemeinden liegen, haben die Landwirtschaftskammern ein Muster-Informationsschreiben ausgearbeitet. Ist man hiervon betroffen, sollte die Mehrfachvorschreibung nicht eingezahlt werden und ein entsprechender Antrag bei der ORF-Beitrags Service GmbH per Mail an kam@orf.beitrag.at gestellt werden. Auch eine Refundierung von bereits bezahlten Beträgen kann per Antrag erfolgen.
Bezüglich der Aussetzung der doppelten bzw. mehrfachen Einhebung des ORF Beitrags, für Betriebsstätten welche in verschiedenen Gemeinden liegen, haben die Landwirtschaftskammern ein Muster-Informationsschreiben ausgearbeitet. Ist man hiervon betroffen, sollte die Mehrfachvorschreibung nicht eingezahlt werden und ein entsprechender Antrag bei der ORF-Beitrags Service GmbH per Mail an kam@orf.beitrag.at gestellt werden. Auch eine Refundierung von bereits bezahlten Beträgen kann per Antrag erfolgen.