Handysignatur ab Mehrfachantrag 2023 verpflichtend
Der Entwurf der neuen Verordnung zur Anwendung des GAP-Strategieplan in Österreich sieht vor, dass ab dem MFA 2023 (Start 2. November 2022) der Einstieg in eAMA zur Mehrfachantragstellung und die Unterschrift auf der dazugehörigen Verpflichtungserklärung nur mehr mit qualifizierter elektronischer Signatur, sprich mit einer Handy-Signatur bzw. mittels ID Austria (der neue „elektronische Identitätsnachweis“) möglich ist. Der Einstieg mittels Betriebsnummer und eAMA-Pin-Code wird dafür nicht mehr akzeptiert. Das gilt in weiterer Folge natürlich auch für alle notwendigen Korrekturen zu den Mehrfachanträgen.
Auch bei der Antragstellung des MFA im Wege der Landwirtschaftskammer ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung ebenfalls die Verwendung der Handy-Signatur bzw. ID Austria vorgesehen. In jenen begründenden Fällen, wo dies nicht möglich ist, darf die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung vom Antragsteller, von der vertretungsbefugten oder bevollmächtigten Person noch per Hand, ohne Verwendung der Handy-Signatur erfolgen.
Dennoch wird dringend empfohlen, sich eine Handy-Signatur freischalten oder sich gleich für ID Austria, dem elektronischen Identitätsnachweis registrieren zu lassen.
Dennoch wird dringend empfohlen, sich eine Handy-Signatur freischalten oder sich gleich für ID Austria, dem elektronischen Identitätsnachweis registrieren zu lassen.
Das gilt auch für die zur Abgabe des MFA bevollmächtigten Person, diese benötigen zukünftig eine digitale Vollmacht. Dies ist nur dann möglich, wenn Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer über eine Handy-Signatur bzw. ID Austria verfügen und im „Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenregisterbehörde“ die Vollmacht digital erteilt wird. Details dazu finden Sie auf Elektronische Vollmacht | AMA - AgrarMarkt Austria
Wo erhalte ich die Handy-Signatur
Die Aktivierung einer Handy-Signatur ist bis zum offiziellen Start von ID Austria – das wird voraussichtlich per 1. November 2022 sein – noch in verschiedenen Registrierungsstellen, wie z.B. Finanzämter, Gemeinden, Gesundheitskassen und auch in der Landwirtschaftskammer (nur nach Terminvereinbarung) möglich. Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Mobiltelefon und ein amtlicher Lichtbildausweis.
Wo erhalte ich die ID Austria
Für die Registrierung einer ID Austria muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung der Identität und um die ID Austria mit dem Smartphone zu verknüpfen. Dazu muss jedenfalls ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) und ein aktuelles Passfoto mitgebracht werden. ID Austria befindet sich aktuell in der Pilotphase, weshalb nur ausgewählte Registrierungsbehörden zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zur Handy-Signatur, ID Austria und den Registrierungsbehörden finden Sie auf www.oesterreich.gv.at/id-austria.html bzw. www.buergerkarte.at/anwendungen-handy.html
Weitere Informationen zur Handy-Signatur, ID Austria und den Registrierungsbehörden finden Sie auf www.oesterreich.gv.at/id-austria.html bzw. www.buergerkarte.at/anwendungen-handy.html