Handysignatur essentiell für Förderanträge
Seit dem MFA 2023 ist der Einstieg über eAMA zur Mehrfachantragstellung und die Unterschrift auf der dazugehörigen Verpflichtungserklärung nur mehr mit einer Handy-Signatur bzw. mittels ID Austria möglich.
Auch bei der Antragstellung des MFAs im Wege der Landwirtschaftskammer ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung ebenfalls die Verwendung der Handy-Signatur bzw. ID Austria erforderlich. Das gilt auch für die zur Abgabe des MFAs bevollmächtigten Personen - diese benötigen zukünftig eine digitale Vollmacht. Dies ist nur dann möglich, wenn Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer über eine Handy-Signatur bzw. ID Austria verfügen und im „Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenregisterbehörde“ die Vollmacht digital erteilt wird. Details dazu finden Sie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria.
Auch bei der Antragstellung des MFAs im Wege der Landwirtschaftskammer ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung ebenfalls die Verwendung der Handy-Signatur bzw. ID Austria erforderlich. Das gilt auch für die zur Abgabe des MFAs bevollmächtigten Personen - diese benötigen zukünftig eine digitale Vollmacht. Dies ist nur dann möglich, wenn Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer über eine Handy-Signatur bzw. ID Austria verfügen und im „Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenregisterbehörde“ die Vollmacht digital erteilt wird. Details dazu finden Sie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria.
Auch die Antragstellung von Sektormaßnahmen der Bereiche Imkerei, Obst, Gemüse und Wein sowie Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung (Investitionsförderung) ist seit 1. Jänner 2023 nur mehr über die Digitale Förderplattform (DFP) unter www.eama.at möglich. Der Einstieg in die DFP ist hierbei ausschließlich mit einer aktiven Handysignatur/ID-Austria möglich.
Wo erhalte ich die Handy-Signatur bzw. ID Austria
In der Landwirtschaftskammer Wien besteht nach Terminvereinbarung bis 5. Dezember 2023 noch die Möglichkeit sich die Handysignatur freischalten zu lassen. Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Mobiltelefon und ein amtlicher Lichtbildausweis. In Registrierungsstellen, wie z.B. Finanzämter, Gemeinden, Gesundheitskassen können Sie sich neben der Handysignatur auch die ID Austria freischalten lassen.