Herkunftspyramide für WGS DAC
Am 11. Mai 2022 fand unter dem Vorsitz von Norbert Walter der 11. Spartenausschuss Weinbau in der LK Wien statt. Von den sechs Kammerrät*innen waren leider vier nicht anwesend, der Ausschuss war nicht beschlussfähig. Trotzdem fand mit den Obmännern und kooptierten Fachexperten eine konstruktive Sitzung statt.
Nach umfangreicher Information am Treffpunkt Wiener Wein im Jänner 2022 und breiter Diskussion in den Weinbauvereinen, wurde über eine mögliche Änderung des Wiener DAC-Systems und Einführung der Herkunftspyramide beraten. Die Mehrheit der Weinbaugebiete in Österreich setzt auf die Herkunftspyramide, um Qualitätsunterschiede anhand eines Profils zu erklären. Die Umstellung des SALON-Konzepts der ÖWM weg vom Rebsorten-Marketing und hin zum Herkunftsmarketing zeigt klar die Richtung in der Österreichischen Weinwirtschaft.
Die Mitglieder haben sich nun dafür ausgesprochen, die Herkunftspyramide in die bestehende WGS DAC Verordnung zu integrieren, um das System in Wien zu etablieren und für ein besseres Verständnis zu sorgen. Dies würde bedeuten, dass für den WGS „Lagen“ die Ortsweine definiert werden müssten. Vorschlag: Neustift, Sievering, Grinzing, Nußberg, Maurerberg, Laaerberg und Bisamberg-Stammersdorf oder Bisamberg-Wien. Um die Qualität zwischen Ortsweinen und Riedenweinen abzugrenzen, könnte man für die Riedenweine das Datum zum Inverkehrbringen mit 1. Mai festlegen und den 1. März nur für die Ortsweine beibehalten. Ansonsten würde sich nichts ändern, dh die Herkunftspyramide würde nur den WGS DAC betreffen.
Die Mitglieder haben sich nun dafür ausgesprochen, die Herkunftspyramide in die bestehende WGS DAC Verordnung zu integrieren, um das System in Wien zu etablieren und für ein besseres Verständnis zu sorgen. Dies würde bedeuten, dass für den WGS „Lagen“ die Ortsweine definiert werden müssten. Vorschlag: Neustift, Sievering, Grinzing, Nußberg, Maurerberg, Laaerberg und Bisamberg-Stammersdorf oder Bisamberg-Wien. Um die Qualität zwischen Ortsweinen und Riedenweinen abzugrenzen, könnte man für die Riedenweine das Datum zum Inverkehrbringen mit 1. Mai festlegen und den 1. März nur für die Ortsweine beibehalten. Ansonsten würde sich nichts ändern, dh die Herkunftspyramide würde nur den WGS DAC betreffen.