Hitzeschutzverordnung
Die Land- und Forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung (BGBl II Nr. 45/2026) trat, trotz Gegenwehr der Landwirtschaftskammern, am 6.3.2026 in Kraft. Diese legt Folgendes fest:
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich Arbeiten im Freien, bei denen Arbeitnehmer:innen Hitze und/oder natürlicher UV-Strahlung durch Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder sein können. Nicht betroffen sind somit Arbeiten im geschützten Anbau. Die Verordnung sieht unter anderem eine verpflichtende Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie einen Maßnahmenplan durch die Betriebe vor.
Es gibt nun neue Muster (S. ganz unten im Downloadbereich), von der Landwirtschaftskammer Österreich bzw. ÖBOG, zur Verfügung gestellt. Diese Muster sind für all jene Betriebe notwendig, bei welchen von Arbeitnehmer:innen, Arbeiten im Freien erbracht werden.
Das Muster (HitzeschutzVO - Maßnahmen für die Betriebe) erfüllt die Anforderungen für den verpflichtend zu erstellenden, schriftlichen Maßnahmenplan der Betriebe:
Die entsprechenden Antworten bzw. Maßnahmen können unkompliziert durch Ankreuzen ausgewählt werden. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die Betriebe freiwillig („nach Möglichkeit“) und müssen daher nicht zwingend umgesetzt werden – etwa die Verringerung der körperlichen Belastung, Anpassungen der Arbeitszeiten oder Maßnahmen zur Beschattung. In solchen Fällen kann auch die Option „Am Betrieb besteht dafür keine Möglichkeit“ gewählt werden; dies gilt als ausreichend. Mit diesen Unterlagen dokumentieren die Betriebe, dass sie sich mit dem Thema Hitze- und UV-Belastung befasst haben. Die Hitzeschutzverordnung sieht keine Einschränkungen hinsichtlich Arbeitszeiten oder Arbeitsmethoden vor. Von besonderer Bedeutung ist jedoch, auf geeignete Kleidung sowie eine ausreichende Versorgung mit Getränken zu achten (Bereich „Persönliche Maßnahmen“). Die Maßnahmenunterlage muss nur bei Bedarf aktualisiert werden; nach aktuellem Stand kann sie ansonsten über mehrere Jahre hinweg unverändert verwendet werden.
Die Muster für die verpflichtende Unterweisung der Mitarbeiter:innen (Unterweisung HitzeschutzVO in verschiedenen Sprachen) ist von den Mitarbeiter:innen zu unterschreiben. Dabei sind derzeit Übersetzungen auf Englisch, Rumänisch, Bosnisch, Ungarisch, Ukrainisch, Albanisch und Slowenisch vorhanden.
Für nähere Infos zur Hitzeschutzverordnung:
Die Land- und Forstwirtschaftliche Hitzeschutz-Verordnung | Landwirtschaftskammer Wien
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich Arbeiten im Freien, bei denen Arbeitnehmer:innen Hitze und/oder natürlicher UV-Strahlung durch Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder sein können. Nicht betroffen sind somit Arbeiten im geschützten Anbau. Die Verordnung sieht unter anderem eine verpflichtende Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie einen Maßnahmenplan durch die Betriebe vor.
Es gibt nun neue Muster (S. ganz unten im Downloadbereich), von der Landwirtschaftskammer Österreich bzw. ÖBOG, zur Verfügung gestellt. Diese Muster sind für all jene Betriebe notwendig, bei welchen von Arbeitnehmer:innen, Arbeiten im Freien erbracht werden.
Das Muster (HitzeschutzVO - Maßnahmen für die Betriebe) erfüllt die Anforderungen für den verpflichtend zu erstellenden, schriftlichen Maßnahmenplan der Betriebe:
Die entsprechenden Antworten bzw. Maßnahmen können unkompliziert durch Ankreuzen ausgewählt werden. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die Betriebe freiwillig („nach Möglichkeit“) und müssen daher nicht zwingend umgesetzt werden – etwa die Verringerung der körperlichen Belastung, Anpassungen der Arbeitszeiten oder Maßnahmen zur Beschattung. In solchen Fällen kann auch die Option „Am Betrieb besteht dafür keine Möglichkeit“ gewählt werden; dies gilt als ausreichend. Mit diesen Unterlagen dokumentieren die Betriebe, dass sie sich mit dem Thema Hitze- und UV-Belastung befasst haben. Die Hitzeschutzverordnung sieht keine Einschränkungen hinsichtlich Arbeitszeiten oder Arbeitsmethoden vor. Von besonderer Bedeutung ist jedoch, auf geeignete Kleidung sowie eine ausreichende Versorgung mit Getränken zu achten (Bereich „Persönliche Maßnahmen“). Die Maßnahmenunterlage muss nur bei Bedarf aktualisiert werden; nach aktuellem Stand kann sie ansonsten über mehrere Jahre hinweg unverändert verwendet werden.
Die Muster für die verpflichtende Unterweisung der Mitarbeiter:innen (Unterweisung HitzeschutzVO in verschiedenen Sprachen) ist von den Mitarbeiter:innen zu unterschreiben. Dabei sind derzeit Übersetzungen auf Englisch, Rumänisch, Bosnisch, Ungarisch, Ukrainisch, Albanisch und Slowenisch vorhanden.
Für nähere Infos zur Hitzeschutzverordnung:
Die Land- und Forstwirtschaftliche Hitzeschutz-Verordnung | Landwirtschaftskammer Wien
Downloads zum Thema
- Checkliste zu Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien für den Obst- und Gemüsebau gemäß Hitzeschutzverordnung PDF 202,24 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Deutsch PDF 98,29 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Englisch PDF 91,35 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Albanisch PDF 93,28 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Bosnisch PDF 89,51 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Rumänisch PDF 90,92 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Slowenisch PDF 89,05 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Ukrainisch PDF 94,35 kB
- Unterweisung Hitzeschutz VO Ungarisch PDF 94,73 kB