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Hitzeschutzverordnung in der Landwirtschaft

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01.12.2025 | von Mag. Christian Reindl

Umsetzungsschritte für Betriebsführer:innen

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© pixabay
Die Klimaentwicklung hat in den letzten Jahren zu immer höheren Temperaturen geführt, was auch die Arbeit im Freien zunehmend gefährlicher macht. Die geplante Verordnung dient dem Arbeitnehmer: innenschutz und soll Dienstnehmer:innen Schutz vor Hitze und UV-Strahlung bieten. Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer:innen in der Landwirtschaft bestmöglich vor den gesundheitlichen Risiken der sommerlichen Hitze geschützt werden. Für die gewerbliche Wirtschaft hat es bereits eine externe Begutachtung eines entsprechenden Verordnungsentwurfes gegeben. Hier haben die Landwirtschaftskammern eine kritische Stellungnahme abgegeben. Die neue Hitzeschutzverordnung für die gewerblichen Berufe wird voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Da die Erlassung der Hitzeschutzverordnung im Regierungsprogramm vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass diese auch für die landund forstwirtschaftlichen Berufe kommen wird.

Eckpunkte der neuen Verordnung

Ein „Hitzefrei“ im klassischen Sinne ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Dennoch zeigt die Erfahrung: Prävention schützt nicht nur die Gesundheit, sondern hilft auch der Wirtschaft. Krankenstände, Arbeitsunfälle und Rettungseinsätze lassen sich durch geeignete Maßnahmen deutlich verringern. Ab Inkrafttreten der Verordnung müssen alle Arbeitgeber: innen, die im Freien Tätigkeiten durchführen lassen, Maßnahmen ergreifen, sobald eine Hitzewarnung der Stufe 2 (Gefühlte Temperatur von 30 bis 34 Grad Celsius) von Geo- Sphere Austria ausgegeben wird.

Was müssen Landwirte tun?

Als Arbeitgeber:in im Bereich Landwirtschaft müssen Sie einen betrieblichen Hitzeschutzplan erstellen, der an die spezifischen Arbeitsbedingungen auf Ihrem Betrieb angepasst ist. Dieser Plan muss:
  • 1. Gefahrenbeurteilung enthalten: Ermitteln Sie, welche Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung für Ihre Mitarbeiter bestehen.
  • 2. Schutzmaßnahmen definieren: Hierzu gehören sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen wie die Bereitstellung von Schattenspendern, Kühlung für Maschinen, angepasste Arbeitszeiten oder Verlagerung der Arbeiten in den kühleren Morgen- oder Abendstunden.
  • 3. Notfallpläne bereitstellen: Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten und Verfahren für den Fall, dass jemand hitzebedingte Gesundheitsprobleme entwickelt.

Aufgaben für Betriebsführer:innen

Neben der Erstellung des Hitzeschutzplans gibt es auch bestimmte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, die Betriebsführer zu erfüllen haben. Sie müssen sicherstellen, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen dokumentiert und nachvollziehbar sind. Dazu gehören:
  • 1. Aufzeichnung der Hitzewarnungen: Wenn eine Hitzewarnung der Stufe 2 oder höher ausgerufen wird, müssen Sie die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen des Hitzeschutzplans umsetzen und die relevanten Daten aufzeichnen.
  • 2. Dokumentation der durchgeführten Schutzmaßnahmen: Alle durchgeführten Schutzmaßnahmen, wie etwa die Anpassung der Arbeitszeiten oder die Bereitstellung von Schattenspendern, müssen dokumentiert werden.
  • 3. Schulung und Information der Mitarbeiter: Es ist erforderlich, dass Sie regelmäßig Schulungen und Informationsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter anbieten und die Teilnahme daran vermerken.

Fazit Schutz vor UVStrahlung

Die Verordnung sieht vor, dass bei Arbeiten im Freien Schutzmaßnahmen gegen UVStrahlung getroffen werden. Hierzu gehören beispielsweise UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen. Ihre Mitarbeiter sollten regelmäßig auf die Gefahren durch UV-Strahlung hingewiesen und mit der notwendigen Schutzkleidung ausgestattet werden.

Prävention und Erste Hilfe

Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung ist die Prävention. Die AUVA und andere Institutionen bieten umfassende Beratungsangebote und Materialien, die Ihnen helfen, den richtigen Schutz umzusetzen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Mitarbeiter auf mögliche hitzebedingte Gesundheitsrisiken schulen und Maßnahmen zur schnellen Hilfe bei Symptomen wie Hitzekrämpfen, Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen ergreifen.

Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist in der warmen Jahreszeit auch auf auswärtigen Arbeitsstellen Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies, alkoholfreies Getränk zur Verfügung zu stellen. Laut den Zieldefinitionen der neuen Hitzeschutzverordnung wird der Arbeitsschutz für alle Beschäftigten im Freien weiter verbessert.

Durch rechtzeitige Anpassungen, wie die Erstellung eines Hitzeschutzplans, die Einführung von Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung und Präventionsmaßnahmen, können Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schützen, sondern auch die Effizienz und Sicherheit in Ihrem Betrieb erhöhen. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass auch für die land- und forstwirtschaftlichen Berufe eine Hitzeschutzverordnung kommen wird. Dies gilt für Tätigkeiten im Freien. Ein „Hitzefrei“ im klassischen Sinne ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Die Landwirtschaftskammer wird darauf hinwirken, den Verwaltungsaufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten und eine praxisgerechte Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen.

Dabei soll darauf hingewirkt werden, unkomplizierte und standardisierte Dokumentationsmethoden zu entwickeln entwickelt, um die bürokratischen Hürden zu minimieren. Aktuell ist aber noch nichts zu tun, da es für die Landund Fortwirtschaft noch keine gesetzliche Grundlage (Verordnung) gibt.
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