Hochwasser 2024
Versicherung
Für Schäden am Gebäude und an der Gebäudesubstanz greift die Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung. Je nach Versicherer sind die Verträge unterschiedlich ausgestaltet. Es muss daher mit dem Versicherer geklärt werden, welche Gegenstände bis zu welcher Deckungssumme versichert sind.
Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko- Versicherung grundsätzlich versichert (nicht im Rahmen der Haftpflicht).
Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden rasch bei der Versicherung zu melden. Wichtig für die Schadensmeldung:
Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko- Versicherung grundsätzlich versichert (nicht im Rahmen der Haftpflicht).
Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden rasch bei der Versicherung zu melden. Wichtig für die Schadensmeldung:
- Dokumentation des Schadens (was ist passiert, wo ist es passiert, Fotos von den Schäden)
- Keine Gegenstände wegwerfen insbesondere, wenn sie beschädigt sind.
- Fotos vor den Aufräumarbeiten machen. Wenn der Keller überflutet ist, bitte vor der Trocknung Fotos machen.
- Wenn vorhanden, die Rechnungen der beschädigten Gegenstände dem Betreuer zur Verfügung stellen.
- Eine Schadensaufstellung mit einer ungefähren Wertangabe für beschädigte Gegenstände erstellen.
SVS Unterstützungsfonds
Zur finanziellen Unterstützung bei Hochwasserschäden gibt es eine Unterstützung seitens der SVS. Antragsformular: Sozialversicherungsanstalt (svs.at)
AMA-Mehrfachantrag
Können aufgrund dieser extremen Bedingungen AMA-Förderverpflichtungen (z.B. Ernteverpflichtung, Fristen bei Immergrün, …) nicht oder nur unzureichend eingehalten werden, kann innerhalb von
3 Wochen ab Feststellen der Schäden eine Meldung „Höhere Gewalt“ erfolgen.
Die Landwirtschaftskammer Wien hat den Tatbestand der „Höheren Gewalt“ für das gesamte Bundesland Wien gemeldet. Die Gesamtsituation wurde gegenüber AMA und BML dargestellt und eine Fristwahrung sichergestellt.
Welche Maßnahmen und Meldungen in weiterer Folge aufgrund der Wirkungen aus dem Hochwasser durch Betriebe notwendig sein können, wird gerade mit AMA und Ministerium abgestimmt. Details werden laufend und zeitgerecht bekannt gegeben.
Aktuelle Empfehlungen daher:
3 Wochen ab Feststellen der Schäden eine Meldung „Höhere Gewalt“ erfolgen.
Die Landwirtschaftskammer Wien hat den Tatbestand der „Höheren Gewalt“ für das gesamte Bundesland Wien gemeldet. Die Gesamtsituation wurde gegenüber AMA und BML dargestellt und eine Fristwahrung sichergestellt.
Welche Maßnahmen und Meldungen in weiterer Folge aufgrund der Wirkungen aus dem Hochwasser durch Betriebe notwendig sein können, wird gerade mit AMA und Ministerium abgestimmt. Details werden laufend und zeitgerecht bekannt gegeben.
Aktuelle Empfehlungen daher:
- Ab-/Zuwarten, bis sich die Lage entspannt – durch Fristwahrung der Landwirtschaftskammer Wien für das gesamte Bundesland kein Zeitdruck
- Einschätzung der einzelbetrieblichen Situation in den nächsten Tagen und Wochen, erst dann notwendige Handlungen oder Meldungen setzen
- Dokumentation (z.B. Fotos) von Schäden, Aufbewahrung von Schadensprotokollen
AMA-Investitionsförderung
Wenn Gebäude, Anlagen oder andere Objekte, die im Rahmen der Investitionsförderung gefördert wurden, innerhalb der Behaltefrist (üblicherweise 5 Jahre ab Letztzahlung) durch das Hochwasser beschädigt bzw. vernichtet wurden, ist eine Meldung „Höhere Gewalt“ innerhalb von 15 Arbeitstagen vorzunehmen. Die Meldung ist schriftlich, z.B. über www.eama.at einzubringen.
Katastrophenfond
Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996 i.d.F. BGBl. I Nr. 126/2024 sieht für die Behebung von Katastrophenschäden eine Gewährung von Katastrophenbeihilfen vor. Hiervon abgedeckt sind auch Schäden hervorgerufen durch Naturkatastrophen.
Unter Naturkatastrophen versteht man Katastrophen, die unmittelbar natürliche Ursachen haben oder sich in der Natur ereignen, beispielsweise:
Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeinde Krisenmanagement und Akutbetreuung (wien.gv.at) und Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind. Die Stadt Wien hat die Ausschöpfung der höchsten Entschädigungsquote von 50 Prozent, welche laut Katastrophenfondgesetzt möglich ist, veranlasst. Diesbezüglich wurde eine eigene Hochwasserkommission eingerichtet, welche nach erfolgter Onlineantragstellung Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden - Antrag (wien.gv.at) die Schäden Vor Ort begutachtet. Wichtig ist es den entstandenen Schaden mittels Fotos zu dokumentieren sowie geschädigte Gegenstände bis zur Begutachtung aufzubewahren. Nähere Infos zur Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden finden Sie unter Bürgermeister Ludwig: Wiener Hochwasserkommission wird zur Unterstützung von Betroffenen eingesetzt - Presse-Service
und Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen (wien.gv.at) .
Keine Beihilfe aus Mitteln des Katastrophenfonds bei versicherbaren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen!
Versicherbare Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen welche im Zuge der Mehrgefahrenversicherung der ÖHV versicherbar sind, können nicht über den Katastrophenfond entschädigt werden.
Beihilfe bei Rekultivierungsaufwendungen aus Mitteln des Katastrophenfonds möglich!
Notwendige Rekultivierungsaufwendungen nach Katastrophenereignissen werden anerkannt, sofern die Gesamtschadensumme nach Abzug allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Schadenersatz) zumindest 1.000 € beträgt. Bei Humus-Abschwemmungen oder Humus-Anlandungen werden als Berechnungsgrundlage für die Schadenshöhe die Kosten für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes herangezogen. Die Rekultivierung muss tatsächlich erfolgen, die ermittelten Kosten müssen auch auflaufen. Eine tiefere Bodenbearbeitung stellt keine Rekultivierung im Sinne der Katastrophenfondsbestimmungen dar.
Unter Naturkatastrophen versteht man Katastrophen, die unmittelbar natürliche Ursachen haben oder sich in der Natur ereignen, beispielsweise:
- Hochwässer
- Lawinenabgänge
- Unwetter (Hagel, Wirbelstürme, Schneestürme usw.)
- Waldbrände
- Vulkanausbrüche
- Erdbeben und damit verbundene Auswirkungen (z.B. Tsunami)
- Verunreinigungen von Luft und Wasser
Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeinde Krisenmanagement und Akutbetreuung (wien.gv.at) und Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind. Die Stadt Wien hat die Ausschöpfung der höchsten Entschädigungsquote von 50 Prozent, welche laut Katastrophenfondgesetzt möglich ist, veranlasst. Diesbezüglich wurde eine eigene Hochwasserkommission eingerichtet, welche nach erfolgter Onlineantragstellung Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden - Antrag (wien.gv.at) die Schäden Vor Ort begutachtet. Wichtig ist es den entstandenen Schaden mittels Fotos zu dokumentieren sowie geschädigte Gegenstände bis zur Begutachtung aufzubewahren. Nähere Infos zur Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden finden Sie unter Bürgermeister Ludwig: Wiener Hochwasserkommission wird zur Unterstützung von Betroffenen eingesetzt - Presse-Service
und Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen (wien.gv.at) .
Keine Beihilfe aus Mitteln des Katastrophenfonds bei versicherbaren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen!
Versicherbare Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen welche im Zuge der Mehrgefahrenversicherung der ÖHV versicherbar sind, können nicht über den Katastrophenfond entschädigt werden.
Beihilfe bei Rekultivierungsaufwendungen aus Mitteln des Katastrophenfonds möglich!
Notwendige Rekultivierungsaufwendungen nach Katastrophenereignissen werden anerkannt, sofern die Gesamtschadensumme nach Abzug allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Schadenersatz) zumindest 1.000 € beträgt. Bei Humus-Abschwemmungen oder Humus-Anlandungen werden als Berechnungsgrundlage für die Schadenshöhe die Kosten für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes herangezogen. Die Rekultivierung muss tatsächlich erfolgen, die ermittelten Kosten müssen auch auflaufen. Eine tiefere Bodenbearbeitung stellt keine Rekultivierung im Sinne der Katastrophenfondsbestimmungen dar.
Hagelversicherung
Versicherbare Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, das sind Hagel- und Frostschäden sowie Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse (Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle) werden im Zuge der Mehrgefahrenversicherung der Österreichischen Hagelversicherung (Agrar Universal, deren Prämien aus Mitteln des Bundes und des Landes Wien gestützt werden) entschädigt. Meldungen hierfür sind entweder online Schadensmeldung | Österreichische Hagelversicherung oder über den zuständigen Berater der Versicherung durchzuführen.
Ersetzt werden im Rahmen der Mehrgefahrenversicherung Totalschäden durch Hochwasser (Zerstörung der Kultur oder starke Verschmutzung, die ein Inverkehrbringen des Erntegutes verunmöglicht), wenn auf einer zusammenhängenden Fläche eines Feldstückes die Auszahlung mindestens 300 € beträgt oder mindestens 0,3 ha (bei Feldstücken unter 0,3 ha das gesamte Feldstück) zerstört sind.
Schäden, die durch behördlich angeordnete Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem Schadensereignis entstehen (angeordnete und absichtlich herbeigeführte Überflutung sowie Schäden auf Flächen durch Schutzbauten als Retentionsflächen) sind außerhalb des Katastrophenfonds gesondert zu bewerten (durch Sachverständige).
Ersetzt werden im Rahmen der Mehrgefahrenversicherung Totalschäden durch Hochwasser (Zerstörung der Kultur oder starke Verschmutzung, die ein Inverkehrbringen des Erntegutes verunmöglicht), wenn auf einer zusammenhängenden Fläche eines Feldstückes die Auszahlung mindestens 300 € beträgt oder mindestens 0,3 ha (bei Feldstücken unter 0,3 ha das gesamte Feldstück) zerstört sind.
Schäden, die durch behördlich angeordnete Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem Schadensereignis entstehen (angeordnete und absichtlich herbeigeführte Überflutung sowie Schäden auf Flächen durch Schutzbauten als Retentionsflächen) sind außerhalb des Katastrophenfonds gesondert zu bewerten (durch Sachverständige).
Österreich hilft Österreich
Akutfonds für Überbrückungshilfe – Ansuchen um Überbrückungshilfe (orf.at)
Rasche Unterstützung bei Zerstörung oder Beschädigung von Wohnhaus (Erstwohnsitz) bis max. 2.100 EUR zur Sicherung des täglichen Bedarfes.
Rasche Unterstützung bei Zerstörung oder Beschädigung von Wohnhaus (Erstwohnsitz) bis max. 2.100 EUR zur Sicherung des täglichen Bedarfes.
Bäuerliches Sorgentelefon
Hier können Sie über Ihre Situation reden, hier wird Ihnen zugehört – und das alles in einem geschützten Rahmen, begleitet von einem professionellen Team – österreichweit, anonym, vertraulich und zum Ortstarif.
Bäuerliches Sorgentelefon: 0810 / 676 810
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen) www.lebensqualitaet-bauernhof.at
Bäuerliches Sorgentelefon: 0810 / 676 810
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen) www.lebensqualitaet-bauernhof.at