Maul- und Klauenseuche: Aktueller Stand und Schutzmaßnahmen
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Paarhufer betrifft. Dazu zählen Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Büffel, Lamas, Alpakas und auch Wildklauentiere. In Ungarn und der Slowakei wurden im Frühjahr 2025 mehrere Fälle von MKS bestätigt - einige befanden sich in direkter Nähe zur österreichischen Grenze. Daher hat das Gesundheitsministerium zahlreiche Maßnahmen erlassen, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern. Ein Ausbruch in Österreich hätte massive wirtschaftliche Schäden für die heimische Landwirtschaft zur Folge.
Alle Sperrzonen aufgehoben
Inzwischen wurden nicht nur alle Sperrzonen in Österreich aufgehoben, sondern auch jene in Ungarn und der Slowakei. Damit entfallen die grundsätzlichen Einfuhrverbote für empfängliche Lebendtiere und deren Produkte aus diesen Regionen. Dennoch gelten laut aktueller Kundmachung des Gesundheitsministeriums (gültig seit 31. Mai) weiterhin besondere Vorgaben für die Einfuhr empfänglicher Lebendtiere aus Ungarn und der Slowakei:
- Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden (nicht über Sammelstellen, Viehmärkte,...).
- Die Tiere müssen klinisch gesund sein. (Ein Nachweis der Freiheit von Antikörpern und Antigen gegen das MKS-Virus ist nicht mehr erforderlich.)
- Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
- Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben:kein Kontakt zu anderen Tieren,
- Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich,
- klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort,
- getrennte Schlachtung,
- verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
- Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.
Biosicherheit weiterhin oberstes Gebot
Mit der Aufhebung der Sperrzonen kehrt wieder mehr Normalität in den landwirtschaftlichen Alltag ein. Betriebsbesuche, Exkursionen und Veranstaltungen in tierhaltenden Betrieben sind wieder möglich - die grundlegenden Maßnahmen zur Biosicherheit bleiben allerdings ein zentraler Bestandteil der Tiergesundheit und Seuchenprävention und sollen immer eingehalten werden.
Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine individuelle Risikoabschätzung durchzuführen, die bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden muss. Ziel ist es, sich intensiv mit möglichen Eintragsquellen von Tierkrankheiten auseinanderzusetzen und betriebsindividuelle Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu zählen unter anderem:
Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine individuelle Risikoabschätzung durchzuführen, die bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden muss. Ziel ist es, sich intensiv mit möglichen Eintragsquellen von Tierkrankheiten auseinanderzusetzen und betriebsindividuelle Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu zählen unter anderem:
- betriebseigene Schutzkleidung (Mantel, Stiefel - auch für den Tierarzt bzw. die Tierärztin)
- Einwegmaterialien (z.B. Überziehschuhe für Besucherinnen und Besucher)
- sorgfältige Händehygiene
- effektive Nager-/Ungezieferbekämpfung
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Stallungen und Gerätschaften
- Quarantäne nach Tierzukäufen
- geregelte Kadaverlagerung
- Wechsel und Reinigung von Kleidung und Schuhwerk nach Kontakt mit Tieren anderer Betriebe
- Kontrollierter Personenverkehr (Wer betritt meine Stallungen - Besucherbuch führen)
Symptome und Übertragung von Maul- und Klauenseuche
Welche Symptome bei Maul- und Klauenseuche auftreten und wie sich das Virus verbreitet, erfahren Sie hier.
Aktuelle Verbreitung der Maul- und Klauenseuche
Am 7. März 2025 meldeten die ungarischen Behörden einen Ausbruch von Maul- und Klauenseuche auf einem Rinderbetrieb (Nähe von Győr). 1.400 Rinder mussten gekeult und seuchensicher vergraben werden. Am 21. März wurden Ausbrüche von MKS auf drei Betrieben in der Slowakei bestätigt. Betroffen waren insgesamt 2.700 Rinder. Die Slowakei und Ungarn meldeten zudem am 25. bzw. 26. März weitere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, wobei sich der neu bestätigte ungarische Fall (es handelt sich um einen Rinderbetrieb mit ca. 3.000 Tieren) in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich befand. Die eingerichtete Überwachungszone reichte auch nach Österreich (Burgenland). Am 31. März meldete die Slowakei einen MKS-Fall (Milchrinderbetrieb mit ca. 3.000 Tieren) in der Nähe zu Österreich. Die Überwachungszone ragte minimal auf das österreichische Staatsgebiet. Am 2. April meldete Ungarn zwei weitere MKS Fälle, in der Slowakei wurde am 4. April der nun bereits sechste MKS-Fall bestätigt.
Am 17. April hat Ungarn den fünften Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Es handelte sich dabei um einen Milchkuhbetrieb mit rund 800 Tieren in Rábapordányi. Ungarn hat aufgrund des Ausbruchs die weitere Zone vergrößert. Österreich war durch keine Schutz- oder Überwachungszone betroffen. Seitdem wurden keine neuen Fälle in Ungarn und der Slowakei gemeldet.
In Österreich ist bisher noch kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten!
Am 17. April hat Ungarn den fünften Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Es handelte sich dabei um einen Milchkuhbetrieb mit rund 800 Tieren in Rábapordányi. Ungarn hat aufgrund des Ausbruchs die weitere Zone vergrößert. Österreich war durch keine Schutz- oder Überwachungszone betroffen. Seitdem wurden keine neuen Fälle in Ungarn und der Slowakei gemeldet.
In Österreich ist bisher noch kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten!
Folgende Biosicherheitsvorkehrungen gelten seit 21. Mai
Gemäß der MKS-Bekämpfungsverordnung des Gesundheitsministeriums bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden, bis auf unbestimmte Zeit in Kraft. Diese beinhalten:
- Durchführung einer Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten
- Es sollen Vorkehrungen getroffen werden, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
- Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen.
- Im Rahmen der Risikoabschätzung soll sich jeder Betriebsleiter und jede Betriebsleiterin mit dem Risiko der Einschleppung infektiöser Tierseuchen (z.B. MKS) in den eigenen Tierbestand auseinandersetzen - etwa durch Regelungen zum Personenverkehr oder durch betriebsspezifische Schutzkleidung.
- Es gibt keine Formvorgabe für die Risikoabschätzung, die LKÖ/LFI stellt Checklisten für die Durchführung zur Verfügung.
Transportunternehmer:innen haben dafür zu sorgen,
- dass sich Transportmittel für die Verbringung empfänglicher Tiere und Erzeugnisse von diesen Tieren in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass Gewähr für die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist (nach den geltenden EU-Rechtsvorgaben)
- eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vorzunehmen, um Vorkehrungen zu treffen, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
- Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen.
- In dieser Risikoabschätzung ist Vorsorge zu treffen, dass die Reinigung und Desinfektion des Transportmittels sowie des Transportcontainers an dafür geeigneten Orten erfolgen kann.
- haben die Örtlichkeiten nach jeder Veranstaltung angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Zudem haben sie geeignete Mittel zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Transportcontainern zur Verfügung zu stellen.
- Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten, welche der Behörde vorzulegen sind, haben sie geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Personen, die die Örtlichkeit betreten, insbesondere Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Schuhen an den Ein- und Ausgängen, vorzusehen.
Infoblätter und wichtige Downloads
Eine Vorlage für ein Besuchsprotokoll, Checklisten für die Risikoabschätzung sowie Warnschilder können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Infoblätter, Hinweisschilder und weiterführende Materialien zur Aufklärung, Prävention und richtigen Verhaltensweisen in verschiedenen Sprachen stehen hier zum Download bereit.
Infoblätter, Hinweisschilder und weiterführende Materialien zur Aufklärung, Prävention und richtigen Verhaltensweisen in verschiedenen Sprachen stehen hier zum Download bereit.
Entschädigungen
Versicherungsdeckung Österreichische Hagelversicherung:
Eine Entschädigungsleistung im Fall von MKS gibt es im Rahmen der Rinderversicherung in den verschiedenen Varianten der Agrar Rind als Standarddeckung, sowie in der Tier-Ertragsschadenversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.hagel.at/mks/ oder bei Ihrem Berater.
Tierseuchengesetz:
Bei amtlich angeordneter Keulung von Tieren erfolgt eine Entschädigung gemäß Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung. Auch für Gegenstände, Futtermittel und Produkte tierischer Herkunft, die im Zuge einer behördlich angeordneten Desinfektion beschädigt oder vernichtet worden sind, gibt es eine Entschädigung. Kosten für die Untersuchungen von Verdachtsfällen werden ebenso übernommen und müssen nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getragen werden.
Eine Entschädigungsleistung im Fall von MKS gibt es im Rahmen der Rinderversicherung in den verschiedenen Varianten der Agrar Rind als Standarddeckung, sowie in der Tier-Ertragsschadenversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.hagel.at/mks/ oder bei Ihrem Berater.
Tierseuchengesetz:
Bei amtlich angeordneter Keulung von Tieren erfolgt eine Entschädigung gemäß Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung. Auch für Gegenstände, Futtermittel und Produkte tierischer Herkunft, die im Zuge einer behördlich angeordneten Desinfektion beschädigt oder vernichtet worden sind, gibt es eine Entschädigung. Kosten für die Untersuchungen von Verdachtsfällen werden ebenso übernommen und müssen nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getragen werden.
Biosicherheit: Diese Maßnahmen sollten Betriebe jetzt umsetzen
Obwohl sich die MKS-Situation entspannt hat, gibt es nach wie vor ein Restrisiko aus den Nachbarländern. Daher sollte jeder tierhaltende Betrieb weiterhin folgende Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
- Einrichtung einer Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
- Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
- Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
- Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
- Aufruf zur Wachsamkeit
- Die Einfuhr von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs und Stroh aus Ungarn und der Slowakei ist verboten!
- Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
Alles zur Biosicherheit
Eine genaue Beschreibung der Biosicherheits-Maßnahmen und konkrekte Hinweise, wie diese umzusetzen sind, finden Sie hier.
Detailierte Informationen zu Biosicherheit bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen finden Sie in den Broschüren des Ländlichen Fortbildungsinstitures. Diese können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Detailierte Informationen zu Biosicherheit bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen finden Sie in den Broschüren des Ländlichen Fortbildungsinstitures. Diese können hier kostenlos heruntergeladen werden.
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Weitere Informationen
Das Gesundheitsmisterium hat auf der Kommunikationsplattform Verbraucherinnengesundheit eine Infoseite zur Maul- und Klauenseuche eingerichtet. Im Frage und Antwort-Format werden alle wichtigen Aspekte der Krankheit, Biosicherheit und weitere Maßnahmen erklärt. Die Seite ist unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/faq_MKS.html zu finden.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellt auf ihrer Homepage ebenfalls wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche zur Verfügung. Die Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Maul- und Klauenseuche - AGES
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellt auf ihrer Homepage ebenfalls wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche zur Verfügung. Die Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Maul- und Klauenseuche - AGES
Downloads zum Thema
- MKS-Bekämpfungsverordnung (10.04.2025) PDF 236,10 kB
- MKS-Sofortmaßnahmenverordnung (10.04.2025) PDF 125,56 kB
- Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung (10.04.2025) PDF 123,42 kB
- Sofortmaßnahmen Tiereinbringungen MKS (31.05.2025) PDF 202,17 kB
- 3. MKS Verordnungsanpassungspaket (20.05.2025) PDF 464,41 kB