In Wasserschutz- und Schongebieten Pflanzenschutzmittelverbote beachten
Herbizide mit den Wirkstoffen Dimethachlor und Metazachlor - beide werden hauptsächlich in Raps und Gemüse eingesetzt, sowie Terbuthylazin, hauptsächlich im Mais oder Hirse verwendet, dürfen aufgrund der Zulassungsauflagen nicht in Wasserschutz- und Schongebieten eingesetzt werden. Häufig werden solche Gebiete auch landwirtschaftlich genutzt. Ziel ist es, Rückstände und Grenzwertüberschreitungen von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten im Grundwasser zu vermeiden.
Welche Produkte sind betroffen?
Alle zugelassenen Produkte, die die Wirkstoffe Dimethachlor, Metazachlor sowie Terbuthylazin enthalten, können dem Pflanzenschutzmittelregister entnommen werden.
Wo gelten Anwendungsverbote?
Das Anwendungsverbot gilt für alle Schutz- und Schongebiete von Wasserversorgungsanlagen. Schutz- und Schongebiete von Heilquellen und Heilmooren sind davon nicht betroffen, da dort die Grundwasservorkommen in tieferen Schichten liegen und daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit für ein Anwendungsverbot besteht. In NÖ zum Beispiel sind dies das Schongebiet Heilquellen Oberlaa südlich von Wien und das Schongebiet Heilquellen Bad Schönau südwestlich von Kirchschlag in der Buckligen Welt.
Pächter sollten sich selbst informieren
Beim Festlegen von Wasserschutzgebieten werden die betroffenen Grundstückseigentümer per Bescheid informiert. Bei Wasserschongebieten werden die Grundstückseigentümer nicht direkt informiert, es handelt sich um eine Verordnung. Pächter sollten sich deshalb am besten selbst über den Status der Pachtflächen informieren. Eine Übersicht der Wasserschutz- und Schongebiete ist im NÖ Atlas abrufbar.
Weitere Informationen
Genauere Informationen zum Abruf der Gebiete gibt es unter atlas.noe.gv.at als Download. Auch das Pflanzenschutzreferat der Landwirtschaftskammer und die Pflanzenbauberater der Bezirksbauernkammern geben darüber Auskunft. Falls Flächen in einem anderen Bundesland bewirtschaftet werden, können bei den zuständigen Landwirtschaftskammern und Wasserrechtsbehörden der Landesregierungen Informationen eingeholt werden.