Indische und Nepalesische Saisonarbeitskräfte
Gartenbaubetriebe haben in der Vergangenheit Personal vor allem im EU Ausland gesucht, da
inländische Arbeitskräfte trotz Vermittlungsversuchen des AMS nicht verfügbar sind. Die
Arbeitsmarktbedingungen haben sich jedoch geändert und viele EU-Bürger sind nicht mehr bereit,
saisonale Arbeiten in der Landwirtschaft anzunehmen. Dies liegt unter anderem an gestiegenen Löhnen
in den EU-Oststaaten. Der vermehrte Einsatz von Drittstaatsangehörigen scheint eine Lösung zu sein,
um ausreichend Personal für die Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion zu gewinnen.
Am 16. September 2024 gab es einen Besprechungstermin einiger Kammerrät:innen des Spartenaussschuss Garten- und Obstbau der Landwirtschaftskammer Wien mit einer Personalvermittlungsfirma, frage/antwort consulting GmbH. Thema war die Vermittlung indischer und nepalesischer Saisonarbeitskräfte. Die frage/antwort consulting GmbH kooperiert dabei mit Peronsalvermittlungsfirmen aus Neu Delhi in Indien.
Am 16. September 2024 gab es einen Besprechungstermin einiger Kammerrät:innen des Spartenaussschuss Garten- und Obstbau der Landwirtschaftskammer Wien mit einer Personalvermittlungsfirma, frage/antwort consulting GmbH. Thema war die Vermittlung indischer und nepalesischer Saisonarbeitskräfte. Die frage/antwort consulting GmbH kooperiert dabei mit Peronsalvermittlungsfirmen aus Neu Delhi in Indien.
Der grobe Ablauf wäre wie folgt:
- Ein Interessierter Betrieb gibt der Agentur die Anzahl der benötigten Mitarbeiter bekannt, dabei ist entscheidend möglichst konkret die geforderten Tätigkeiten und verlangten Fähigkeiten zu beschreiben.
- Innerhalb von etwa 3-5 Tagen werden entsprechende Mitarbeiter von der Agentur angeworben und die notwendigen Daten werden an den Betrieb übermittelt.
- Der Betrieb stellt einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle (Frühestens 3 Monate vor geplanten Beginn).
- Nach Prüfung des Antrags kommt es bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Beschäftigungsbewilligung.
- Betrieb schickt Beschäftigungsbewilligung an Agentur bzw. Drittstaaten-Saisonier.
- Beantragung des Visums durch die Agentur bzw. die Saisonarbeitskraft, an der österreichischen Vertretungsbehörde in Indien.
- Das Visum wird erst nach Vorliegen der Beschäftigungsbewilligung erteilt. Die Visumausstellung dauert etwa 2- 3 Wochen.
- Ein Flug wird über die Agentur kurzfristig organisiert.
- Einreise der Saisonarbeitskraft nach Österreich.
Flugkosten: Diese betragen in etwa 600-700 €, wobei frei vereinbart werden kann wer diese trägt. Der
Saisonarbeiter muss die Kosten jedenfalls zunächst selber zahlen. Evtl. kann als Anreiz/Belohnung für
die erbrachte Arbeitszeit, ein Teil der Kosten vom Betrieb nachbezahlt werden.
Visum: Dieses bezahlt der Saisonarbeiter selbst.
Agentur Provision: 100€ pro Saisonarbeiter pro Monat. Werden zugleich mehrere Saisonarbeitskräfte angestellt, besteht Verhandlungsbereitschaft.
Ausfälle: Laut Erfahrung ist im Schnitt mit etwa 10% Ausfällen zu rechnen.
Unterkünfte: Diese sollten möglichst vom Betrieb bereitgestellt werden. Hierbei wird auf die Sachbezugswerte-Verordnung hingewiesen, wonach fixe Beträge pro zur Verfügung gestellten m² Wohnraum vom Lohn als Sachbezüge abgezogen werden können. Alternativ könnten eigene Wohnräume auch vermietet werden.
Verständigung: In Indien und Nepal ist Englisch die 2. Amtssprache. Bei der Agentur gibt es auch Kontaktpersonen in den jeweiligen Muttersprachen der Saisonarbeiter.
Es gelten dieselben Arbeitsbedingungen und Regeln wie für sonstige Gartenarbeiter in Österreich (Arbeitsstätten Verordnung; Kollektivvertrag etc.).
Im Sinne einer Bedarfserhebung möchte die Landwirtschaftskammer Wien die Menge der benötigten Arbeitskräfte aus Indien bzw. Nepal ermitteln um in einen weiteren Schritt eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit der frage/antwort consulting GmbH abzuhalten.
Bei Interesse bitte um Rückmeldung und Angabe der Anzahl der gewünschten Arbeitskräfte aus Indien bzw. Nepal bis Freitag den 8. November 2024, bei Erik Graham, Tel. +43 (0)1/5879528, erik.graham@lk-wien.at.
Visum: Dieses bezahlt der Saisonarbeiter selbst.
Agentur Provision: 100€ pro Saisonarbeiter pro Monat. Werden zugleich mehrere Saisonarbeitskräfte angestellt, besteht Verhandlungsbereitschaft.
Ausfälle: Laut Erfahrung ist im Schnitt mit etwa 10% Ausfällen zu rechnen.
Unterkünfte: Diese sollten möglichst vom Betrieb bereitgestellt werden. Hierbei wird auf die Sachbezugswerte-Verordnung hingewiesen, wonach fixe Beträge pro zur Verfügung gestellten m² Wohnraum vom Lohn als Sachbezüge abgezogen werden können. Alternativ könnten eigene Wohnräume auch vermietet werden.
Verständigung: In Indien und Nepal ist Englisch die 2. Amtssprache. Bei der Agentur gibt es auch Kontaktpersonen in den jeweiligen Muttersprachen der Saisonarbeiter.
Es gelten dieselben Arbeitsbedingungen und Regeln wie für sonstige Gartenarbeiter in Österreich (Arbeitsstätten Verordnung; Kollektivvertrag etc.).
Im Sinne einer Bedarfserhebung möchte die Landwirtschaftskammer Wien die Menge der benötigten Arbeitskräfte aus Indien bzw. Nepal ermitteln um in einen weiteren Schritt eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit der frage/antwort consulting GmbH abzuhalten.
Bei Interesse bitte um Rückmeldung und Angabe der Anzahl der gewünschten Arbeitskräfte aus Indien bzw. Nepal bis Freitag den 8. November 2024, bei Erik Graham, Tel. +43 (0)1/5879528, erik.graham@lk-wien.at.
Kontakt
-
Mag. Erik Graham
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
erik.graham@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 40
M 0664/60 259 111 40
F 01/587 95 28 - 21