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Informationen für Direktvermarkter

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Covid 19 - Direktvermarkter.jpg © LK Niederösterreich/Eva Kail

aktualisiert am: 24. Juli, 10 Uhr

Mit 24. Juli ist das Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
  • Mindestabstand von 1 Meter muss eingehalten werden (außer Personen leben im gemeinsamen Haushalt)
  • Kunden müssen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
  • Betreiber und Mitarbeiter müssen bei Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, außer es ist eine geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung zwischen Kunden und Mitarbeitern vorhanden (zB. Glastrennwand).
Auf Märkten im Freien muss der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.

Um sich selbst und auch andere Personen zu schützen möchten wir ausdrücklich auf die von der Bundesregierung festgelegten Hygienemaßnahmen hinweisen:

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig! - mit Seife, 30 Sekunden lang!
  • Halten Sie Distanz! Mindestens 1-2 m zwischen sich und allen anderen Personen. Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund!
  • Achten Sie auf Atemhygiene! Beim Husten oder Niesen, Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt halten und das Taschentuch sofort entsorgen.
  • Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte 1450.
Die oben genannten Hygienemaßnamen sind auch bei einem Ab-Hof-Verkauf, beim Verkauf auf einem Bauernmarkt, beim Zustellen von Waren, bei Packstellen wo mehrere Lieferanten ihre Produkte anliefern etc. zwingend einzuhalten! Daher machen Sie sich vorab Gedanken wie diese Maßnahmen gewährleistet werden können.

Für Hygienemaßnahmen und Abstandsvorschriften am Arbeitsplatz siehe Beitrag: Auswirkungen auf land-und forstwirtschaftliche Betriebe. (https://noe.lko.at/auswirkung-auf-land-und-forstwirtschaftliche-betriebe-nicht-aufschiebbare-berufsarbeit-weiterhin-m%C3%B6glich+2500+3198006)

Funktion von Mund-Nasen-Schutz

Der Mund-Nasen-Schutz ist eine mechanische Barriere gegen Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen in die Umgebung abgegeben werden könnten. Der Mund- Nasen- Schutz stellt keinen Schutz vor Übertragung von Coronaviren dar. Sobald der Schutz feucht ist, ist die Wirksamkeit nicht mehr gegeben. Der Schutz kann gereinigt und wiederverwendet werden. Falls der Schutz waschbar ist, bei 60-90° waschen und gut trocknen lassen.

Es ist weiterhin wichtig, dass jene Maßnahmen streng eingehalten werden, die eine Übertragung von Coronaviren verhindern.

Grundsätzlich bei Verkaufsstellen von Lebensmitteln gilt:

  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Bringen Sie dazu ein Hinweisschild mit folgender Information an „Bitte halten Sie mindestens 1 m Abstand zu anderen Kunden.“
  • Bringen Sie am Boden eine Art Abstandslinie an, damit nur ein Kunde vor der Vitrine/Ware steht – fordern Sie die anderen Kunden auf, hinter dieser Linie zu warten „Bitte erst nach Aufforderung vor die Linie treten“
  • Kunden müssen einen Mund-Nasen Schutz tragen. Bringen Sie ein Hinweisschild an: „Bitte verwenden Sie Tücher, Schals oder Masken als Mund-Nasen-Schutz.“ Im Freien (z.B. auf einem Selbsterntefeld oder Bauernmarkt) gilt diese Verpflichtung nicht.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter bei Kundenkontakt einen Mund-Nasenschutz tragen, oder eine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
  • Die Hände so oft wie möglich gründlich waschen und allenfalls desinfizieren bzw. Desinfektionsmittel für Kunden und Personal bereitstellen.
  • Stellen Sie bei Selbstbedienung Einmal-Handschuhe bereit.
  • Unverpackte Waren müssen zum Konsumenten hin geschützt sein (durch Verpacken oder Hauch- und Spuckschutz) und stellen Sie generell weitere Überlegungen hinsichtlich der Aufbewahrung ihrer Lebensmittel an.
  • Entsprechende Geräte zum Portionieren und Ausgeben verwenden (zB. Gebäck- und Mehlspeiszangen).
  • Berührungen und direkte Kontakte vermeiden, ev. kontaktloses Bezahlen bevorzugen
  • Flächen oder Vorrichtungen, die häufig von Kunden berührt werden, wie z.B. Türgriffe, Griffe von Kühlvitrinen und Automaten, etc. regelmäßig reinigen und desinfizieren.
  • Informieren Sie Ihre Kunden bestmöglich (Homepage, Facebook, etc.) über: aktuelle Öffnungszeiten, Hinweis auf das Mitbringen von eigenem Mund-Nase-Schutz, Empfohlene Einkaufszeiten, Lieferservice, Bestellformulare, aktuelle Telefonnummern, etc.
  • Sollten sich Kunden nicht an die Maßnahmen halten, dann weisen Sie sie höflichst darauf hin.

Folgende Besonderheiten müssen zusätzlich beachtet werden:

Ab-Hof-Verkauf:
  • Mitunter bilden sich vor Verkaufslokalen Kundenschlangen. Sessel im entsprechenden Abstand aufzustellen, kann hilfreich sein.
Verkauf auf einem Bauernmarkt:
  • Die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln bei den Verkaufsständen wird empfohlen
Verkauf über Liefer- bzw. Abholservice:
  • Vereinbaren Sie einen Platz, wo die Waren abgestellt werden können, um Kundenkontakt zu vermeiden.
  • Tragen Sie Desinfektionsmittel bei sich.
  • Bieten Sie die Bezahlung mittels Überweisung an.
Verkauf über Selbsterntefelder:
  • Um die Einhaltung der Mindestabstände zu erleichtern, kann ein Zelt für den Eingang und ein weiteres für den Ausgang aufgestellt werden.
  • Stellen Sie Ihren Kunden Einmal-Handschuhe zu Verfügung.
Weitere Informationen stehen im Downloadbereich zur Verfügung bzw. sind abrufbar unter: https://www.lko.at/rechtliches-zur-direktvermarktung+2500++2949698

Downloads zum Thema

  • Infoblatt Infektionsverdacht-Krankheitsfall-auf-DV-Betrieben 20200319 PDF 555,54 kB
  • Schutzmaßnahmen 20200320 PDF 72,70 kB
  • Verhaltensregeln Bauernmärkte 20200406 PDF 444,99 kB

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