Aktuelle Hinweise auf Dünge-Verbotszeiträume und mögliche Umbruchstermine
Termine zur Stickstoffdüngung:
- 01. Februar (GAB 2, NAPV): Ausbringung N-hältiger Dünger auf Kulturen mit frühem N-Bedarf wie Durum-Weizen, Raps und Gerste sowie Kulturen unter Vlies oder Folie zulässig. Die N-Düngung ist nur dann zulässig, wenn die Böden nicht schneebedeckt, gefroren, wassergesättigt oder überschwemmt sind.
- 15. Februar (GAB 2, NAPV): Ende des Ausbringungsverbotes von N-hältigen Düngemitteln jeder Art auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, ab 16. Februar N-Düngung zulässig, wenn Böden nicht schneebedeckt, gefroren, wassergesättigt oder überschwemmt.
- Termine zum Umbruch von Begrünungen:
- 31. Jänner (ÖPUL Begrünung Zwischenfruchtanbau): Ende des Begrünungszeitraums der Variante 7 (Begleitsaaten im Raps)
- 15. Februar (GLÖZ 6): Letzter Tag des Mindestbodenbedeckungszeitraums, mind. 80% der Ackerflächen und 50% der Dauerkulturflächen des Betriebes müssen von 1. November bis 15. Februar eine Mindestbodenbedeckung aufweisen.
- 15. Februar (ÖPUL Begrünung Zwischenfruchtanbau): Frühestmöglicher Umbruchstermin für die im Vorjahr angelegten Begrünungen der Varianten 2 und 4
- 15. Februar (ÖPUL Begrünung System Immergrün): Frühester Umbruchstermin für ab 21. September bis 15. Oktober des Vorjahres angelegte Zwischenfrüchte
- 1. März (ÖPUL Begrünung Zwischenfruchtanbau): Frühestmöglicher Umbruchstermin für die im Vorjahr angelegten Begrünungen der Variante 5.
- 21. März (ÖPUL Begrünung Zwischenfruchtanbau): Frühestmöglicher Umbruchstermin für die im Vorjahr angelegten Begrünungen der Variante 6.
- Schnittverbot für Landschaftselemente
- 20. Februar (GLÖZ 8) Während der Brut- und Nistzeit dürfen Hecken und Bäume nicht geschnitten werden. Als Brut- und Nistzeit gilt der Zeitraum von 20. Februar bis 31. August.
Eine Übersicht zu den im INVEKOS geltenden Fristen kann mit dem "Terminkalender zum Download" abgerufen werden.