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  1. LK Wien
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  3. Direktvermarktung - Rechtliches
06.06.2019 | von Ing. Gabriela Stein
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Jeder Direktvermarkter ist Lebensmittelunternehmer

Leitlinien & Handbücher unterstützen bei Umsetzung des Eigenkontrollsystems.

Lebensmittelunternehmer sind für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich und müssen ein betriebliches Eigenkontrollsystem am Betrieb etablieren!
Direktvermarktungsfachberater ihrer Landwirtschaftskammer unterstützen Betriebe in der Umsetzung ihres Eigenkontrollsystems. © LKOÖDirektvermarktungsfachberater ihrer Landwirtschaftskammer unterstützen Betriebe in der Umsetzung ihres Eigenkontrollsystems. © LKOÖDirektvermarktungsfachberater ihrer Landwirtschaftskammer unterstützen Betriebe in der Umsetzung ihres Eigenkontrollsystems. © LKOÖDirektvermarktungsfachberater ihrer Landwirtschaftskammer unterstützen Betriebe in der Umsetzung ihres Eigenkontrollsystems. © LKOÖ[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.06.06%2F1559798895183358.jpg]
Direktvermarktungsfachberater ihrer Landwirtschaftskammer unterstützen Betriebe in der Umsetzung ihres Eigenkontrollsystems. © LKOÖ
"Lebensmittelunternehmer“ sind all jene Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in ihrem Lebensmittelunternehmen erfüllt werden. Jeder Lebensmittelunternehmer ist in seinem Bereich für die Sicherheit der Produkte verantwortlich – bei Direktvermarktern ist das von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Endverbraucher. Es dürfen nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. "Nicht sicher“ heißt gesundheitsschädlich oder für den Verzehr ungeeignet. Lebensmittel müssen im Krisenfall rückverfolgt werden können. Dies erfolgt durch die Ermittlung von Lieferanten und Abnehmern. Davon ausgenommen ist die Ermittlung der einzelnen Endverbraucher.
Eigenkontrollsystem
Als Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zählt die Umsetzung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems. Das heißt, der Betrieb muss für seinen Betrieb, ein auf seine Produktion maßgeschneidertes Eigenkontrollsystem etablieren.
Die Leitlinien stellen ein Hilfsmittel für ein derartiges Eigenkontrollsystem dar.

In den Leitlinien werden
  • die Rechtsgrundlagen
  • die Betriebsstätten und deren erforderliche Ausstattung und Einrichtung mit Checklisten zur eigenen Überprüfung
  • die Allgemeine Hygiene (z.B. Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung,..)
  • die "Gute Herstellungspraxis“ und die
  • Eigenkontrolle (Dokumentation, Aufzeichnungen, Produktuntersuchungen,…)
ausführlich je nach Produktanforderungen dargestellt.
Hilfreich sind die enthaltenen Vorlagen für Herstellungsabläufe, Reinigungs- und Desinfektionsplan oder des Schädlingsbekämpfungsplans.
Alle Leitlinie (LL) stehen auch auf der Homepage des BMASGK unter folgendem Link als Download zur Verfügung:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/hygieneleitlinien/hytienell.html

Auflistung relevanter Leitlinien für bäuerliche Direktvermarkter 
  • LL zur Schlachtung, Zerlegung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern sowie bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen
  • LL für bäuerliche Milchverarbeitungsbetriebe
  • LL für Milchverarbeitung auf Almen
  • LL über mikrobiologische Kriterien für Milch und Milchprodukte
  • LL Eierpack- und Eiersammelstellen
  • LL für Imkereien
  • LL für die Schlachtung von Farmwild
  • LL für bäuerliche Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe
  • LL Schlachtung und Verarbeitung von Fischen aus Wildfang oder eigener Aquakultur
  • LL für Speiseeiserzeugung 
  • LL für Teigwaren 
  • LL für bäuerliche Obstverarbeitung
  • LL für Personalschulung
  • LL für Einzelhandelsunternehmen
  • LL zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen
  • LF Professionelles Krisenmangement in der Direktvermarktung
Der "Leitfaden für Vermarktungsnormen Eier und Bestimmungen für Legehennenhalter und Packstellen“ steht ebenfalls im Anschluss des Artikels als Download zur Verfügung!

Damit die geltenden Vorschriften noch genauer auf den tatsächlichen Bedarf der Direktvermarkter abgestimmt sind, wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich und dem LFI Österreich Handbücher zur Umsetzung eines Eigenkontrollsystems erstellt
Folgende Handbücher stehen zur Verfügung:
• Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche Betriebe, die mit Lebensmittel umgehen
• Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche-, Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe
 © LFI Ö und LK Ö © LFI Ö und LK Ö © LFI Ö und LK Ö © LFI Ö und LK Ö[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.06.06%2F1559800001273680.jpg]
© LFI Ö und LK Ö
Leitlinien und Handbücher stehen Ihnen auch auf www.gutesvombauernhof.at zur Verfügung.
Hygieneschulung auch ONLINE möglich
Basis der verpflichtenden Hygieneschulung für Direktvermarkter bilden die Leitlinien und Handbücher. Schulungen werden vom Ländlichen Fortbildungs Institut www.lfi.at angeboten.
Zur Auffrischung, der alle drei Jahre erforderlichen Hygieneschulung, kann auch die Onlineschulung, bequem von zu Hause aus, unter www.hygiene-schulung.at absolviert werden.

Beratungsangebot nützen
Für Fragen zur Lebensmittelsicherheit stehen Ihnen die Beratungsangebote der Experten und Expertinnen der Landwirtschaftskammern zur Verfügung!

Downloads zum Thema

  • Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche Betriebe, die mit Lebensmittel umgehen
  • Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe
  • Leitlinie für bäuerliche Milchverarbeitungsbetriebe
  • Leitlinie für Milchverarbeitung auf Almen
  • Leitlinie über mikrobiologische Kriterien für Milch und Milchprodukte
  • Leitlinie Eierpack- und Eiersammelstellen
  • Leitlinie für Imkereien
  • Leitlinie für die Schlachtung von Farmwild
  • Leitlinie für bäuerliche Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe
  • Leitlinie Schlachtung und Verarbeitung von Fischen aus Wildfang oder eigener Aquakultur
  • Leitlinie für Speiseeiserzeugung
  • Leitlinie für bäuerliche Obstverarbeitung
  • Leitlinie für Teigwaren
  • Einreichunterlage Zulassung Milch
  • Leitfaden-KrisenmanagementLeitfaden "Professionelles Krisenmanagement in der Direktvermarktung"
  • Leitfaden Vermarktungsnormen Eier 2020
  • Rohmilchverordnung
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Beschäftigung von Fremdarbeitskräften in der Direktvermarktung

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Rechnungslegung für pauschalierte Land- und Forstwirte – formale Anforderungen

Weitere Fachinformation

  • Rechnungslegung für pauschalierte Land- und Forstwirte – formale Anforderungen
  • Sozialversicherung – was der Direktvermarkter beachten muss
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Direktvermarkter
  • Bäuerliche Direktvermarktung von A bis Z
  • Rechtliches zum Bäuerlichen Buschenschank: Broschüre für Profis und Neueinsteiger
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