Jährliche Meldepflicht Weinbaukataster
Das Wiener Weinbaugesetz
(§ 7 Abs. 4) sieht eine jährliche
Bestätigung aller im Weinbaukataster
geführten Daten vor.
Diese jährlich verpflichtende
Meldung erfolgt ausschließlich
online über das Portal
eAMA durch die Abgabe eines
sogenannten „Mehrfachantrages
Flächen“ im Zeitraum Anfang
November 2023 bis Mitte
April 2024. Zum Absenden der
Meldung ist eine Handy-Signatur
bzw ID Austria notwendig.
Aufgrund des österreichischen
Weingesetzes erfolgt die
Verwaltung und Führung der
weinbaulichen Daten österreichweit
seit 2020 in einem
einheitlichen Weinbaukataster,
der durch die Agrarmarkt
Austria (AMA) im digitalen System
eAMA (www.eama.at) betrieben
wird.
Die Landwirtschaftskammer
Wien ist vom Land Wien beauftragt
worden, kostenlose
Unterstützung bei der Weinbaukataster-
Meldung (= Abgabe
des Mehrfachantrages MFA)
anzubieten. Folgende Möglichkeiten
zur Abgabe des MFA stehen
zur Verfügung.
1. Unterstützung bei der eigenen Abgabe des Mehrfachantrags in eAMA
Nach Terminvereinbarung
führen wir Sie telefonisch oder
per Online-Videokonferenz
durch das System und erklären
die notwendigen Klicks bis zur
Abgabe der Meldung.
2. Persönlicher Termin in der LK Wien
Wenn die Daten nicht mehr
aktuell sind (zB weitere Weinflächen
wurden gepachtet oder
gerodet usw.) oder wollen Sie
den MFA persönlich mit Hilfe
der LK Wien melden, vereinbaren
Sie umgehend einen Termin.
Neue Flächen können nur
in Abstimmung mit Bewirtschafter:
innen digitalisiert, dh
im Luftbild als Polygon abgegrenzt,
werden.