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Leitfaden Stromkostenzuschuss Landwirtschaft

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06.02.2023 | von Theresa Linhuber, LL.M.

Information zur Antragsstellung

Stromkosten Glashaus.jpg © LK Wien
© LK Wien

Stromkostenzuschuss Landwirtschaft

Folgende stromintensive Betriebszweige können einen Antrag basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch stellen:
  • Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
  • Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
  • Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Innenräumen mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen (z.B. Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
  • Aquakultur und Teichwirtschaft mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen
  • Weinproduktion
  • Be-/Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
  • Buschenschank und Almausschank
  • Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen

Beantragung Stromkostenzuschuss

Voraussetzung für die Beantragung des Stromkostenzuschusses ist ein abgegebener Mehrfachantrag 2022. Das Formular für die Beantragung des Stromkostenzuschusses Stufe 2, welches online auszufüllen ist, fi nden Sie ab 6. Februar 2022 im eAMA in der Rubrik „Eingaben“ / „Andere Eingaben“ unter dem Bereich „MFA“. Nach Öffnen des Onlineformulares, dem Ausfüllen aller erforderlichen Felder sowie dem Hochladen der Stromrechnungen und der erforderlichen Nachweise über die jeweilige Produktionssparte, kann der Antrag abgesendet werden. Sämtliche gesendeten Anträge sind nach Absenden im „eArchiv“ einsehbar.

Nachreichen Mehrfachantrag 2022

Den Mehrfachantrag 2022 können Sie bis spätestens 17. April 2023 nachreichen. Diesen fi nden Sie im eAMA in der Rubrik „Flächen“ / „Mehrfachantrag bis 2022“ / „Antrag nachreichen“. Nach Aufruf des Mehrfachantrages 2022 sind die Stammdaten zu bestätigen. Überprüfen Sie diese genauestens. Sollten Daten nicht mehr korrekt sein, so können Sie diese gleich direkt online ändern. Sollten die Stammdaten dahingehend nicht mehr korrekt sein das der Betrieb mittlerweile von einer anderen Person bewirtschaftet wird, so ist ein Bewirtschafterwechsel erforderlich, welcher über die Landwirtschaftskammer Wien abgewickelt wird. Im weiteren Verlauf sind die „MFA-Angaben“ zu erfassen. In den wenigsten Fällen sind hier Angaben zu tätigen, da eine nachträgliche Gewährung von Direktzahlungen für das Jahr 2022 ohnehin nicht mehr möglich ist. Ausgenommen Betriebe, welche bewässern haben diesbezüglich Angaben zu tätigen.

Nach Speichern  der MFA-Angaben ist in einem weiteren Schritt die Hofstelle zu verorten. Durch Einstieg in die Feldstücksliste fi nden Sie nach Aufrufen des INVEKOS-GIS in der Menüleiste den Punkt „Hofstelle“. Durch Erfassen der Hofstelle mittels dem Button „Neuer Punkt“ müssen Sie in der Österreichkarte zu Ihrem Betriebsstandort scrollen und diesen durch Setzen des Punktes erfassen. Nach erfolgter Hofstellenverortung ist in einem letzten Arbeitsschritt die Verpfl ichtungserklärung des Mehrfachantrages 2022 zu bestätigen. Nach erfolgter Antragsprüfung kann dieser dann abgesendet werden. Den gesendeten Antrag finden Sie ebenfalls im eArchiv.

Wie erfolgt der Einstieg in eAMA?

Der Einstieg in eAMA ist mittels eAMA Pinncode bzw. mittels Handysignatur möglich. Hingegen zum Mehrfachantrages 2023 kann der Mehrfachantrag 2022 noch ohne Handysignatur abgesendet werden. Sollten Sie über keinen eAMA Pinncode verfügen so können Sie diesen auf eAMA unter dem Punkt „Weiter zur Anmeldung“ nach Eingabe Ihrer Betriebsnummer anfordern. Da jedoch ab dem Mehrfachantrag 2023 das Absenden eines Antrages nur mehr mittels Handysignatur möglich ist, wäre es sinnvoller sich eine Handysignatur ausstellen zu lassen. Die Ausstellung dieser ist noch in verschiedenen Registrierungsstellen, wie z.B. Finanzämter, Gemeinden, Gesundheitskassen und auch in der Landwirtschaftskammer (nur nach Terminvereinbarung) möglich.

Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Leitfaden Stromkostenzuschuss Landwirtschaft Information zur Antragsstellung Mobiltelefon und ein amtlicher  Lichtbildausweis.
Bei Fragen bzw. zur Hilfestellung  zur Antragstellung Stromkostenzuschuss, Nachreichung, Mehrfachantrag 2022 bzw. Ausstellen einer Handysignatur  wenden Sie sich an Ing. Philipp  Prock, 01/587 95 28 DW 24  bzw. Ilona Müller DW 35.

Welche Nachweise benötigen  Sie zusätzlich zum MFA 2022 und den letzten zwei  Jahresstromabrechnungen?  Der im Antrag ausgewählte Tätigkeitsbereich  muss mittels eines  hochzuladenden Nachweises  belegt werden - siehe folgende  Punkte:

Gartenbau

  • Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpfl anzen im geschützten Anbau: Die Produktion wird mit den Flächen im MFA 2022 nachgewiesen. Wurden diese Flächen bislang noch nicht digitalisiert, ist die Nachreichung des MFA 2022 mit Bekanntgabe der Stammdaten sowie der Verortung der Hofstelle ausreichend.
Folgende Schlagnutzungsarten werden berücksichtigt:
  • Blumen und Zierpflanzen im Gewächshaus
  • Gemüse im Gewächshaus
  • Gewürzpflanzen im Gewächshaus
  • Heilpflanzen im Gewächshaus
  • Obst im Gewächshaus
  • Sonstige Kulturen im Gewächshaus

Sonderkulturen

  • Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Innenräumen mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen: Mögliche Nachweise sind Einheitswertbescheid oder die Einkommensteuererklärung 2021, Bewilligung der Anlage durch die Baubehörde, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung) oder geolokalisierte Fotos. Folgende Tätigkeitsfelder können gefördert werden: Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten, Wassertiere (Muscheln, Fische, Krustentiere), Aquaponik, Sprossen, Microgreens, Plankton und Algen. Tiere lt. GVE-Tierliste 2022 sind nicht förderfähig. Ein MFA 2022 mit Angabe der Stammdaten ist ausreichend, d.h. ohne Angabe von Flächen und Tieren.
  • Aquakultur und Teichwirtschaft mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen: Mögliche Nachweise sind Wasserrechtsbescheid, Einheitswertbescheid, Einkommensteuererklärung 2021, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung). Ein MFA 2022 mit Angabe der Stammdaten ist ausreichend, d.h. ohne Angabe von Flächen und Tieren.

Weinbau

  • Weinproduktion: Es muss eine Verarbeitung der Trauben erfolgen. Die Produktion ist mit den Weinfl ächen im MFA 2022 und mit der Bestandsbzw. Erntemeldung nachzuweisen.
Folgende Schlagnutzungsarten im MFA 2022 werden berücksichtigt:
  • Schnittweingarten
  • Wein
  • Wein Bodengesundung
Buschenschank und Almausschank: Mögliche Nachweise sind die Meldung der bäuerlichen Nebentätigkeit an die SVS oder die Einkommensteuererklärung 2021 (Beilage: Komb 24), Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung). Ist keine Meldung an die SVS erforderlich, muss das Vorliegen des Betriebszweiges durch andere Unterlagen glaubhaft gemacht werden.

Alle Sparten (Weinbau, Ackerbau, Gartenbau und Sonderkulturen) betreffend

  • Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen: Wasserrechtsbescheid, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung) oder geolokalisierte Fotos
  • Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Mögliche Nachweise sind die Bewilligung der Anlage durch die Baubehörde, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung) oder geolokalisierte Fotos
  • Be-/Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte: Mögliche Nachweise sind die Meldung der bäuerlichen Nebentätigkeit an die SVS, soweit es sich nicht nur um Urproduktion handelt oder die Einkommensteuererklärung 2021 (Beilage: Komb 26) oder geolokalisierte Fotos. Ist keine Meldung an die SVS erforderlich, muss das Vorliegen des Betriebszweiges durch andere Unterlagen glaubhaft gemacht werden. Ausnahme Imkerei: Ein MFA 2022 mit Angabe der Stammdaten ist ausreichend, d.h. keine Angabe von Flächen und Tieren.
  • Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen: Mögliche Nachweise sind die Meldung der bäuerlichen Nebentätigkeit an die SVS oder die Einkommensteuererklärung 2021 (Beilage: Komb 26), Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung). Ist keine Meldung an die SVS erforderlich, muss das Vorliegen des Betriebszweiges durch andere Unterlagen glaubhaft gemacht werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Maßgeblich ist der durchschnittliche Stromverbrauch der letzten 24 Monate, belegt durch die entsprechend verfügbaren Jahresabrechnungen durch den Stromanbieter. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/ kWh, multipliziert mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch, der 7.500 kWh übersteigt. Die elektronischen Anträge sind mit Start 6. Februar 2023 mit den erforderlichen Nachweisen bis 15. April 2023 online bei der AMA einzureichen.

FAQ

  • Vom Betriebsinhaber* in abweichende Namen auf der Stromrechnung werden akzeptiert, sofern die Betriebsadresse die richtige ist. Auf diese wird abgestellt.
  • Ein gemeinsamer Stromzähler für Betrieb und Haushalt stellt kein Problem dar.
  • Durchschnittlicher Jahresstromverbrauch basierend auf den letzten zwei Jahresabrechnungen im Ausmaß von mindestens 7.500 kWh
  • Falls nötig können Dokumente und Fotos zu einem bereits gesendeten Antrag nachgereicht werden. Dies ist bis zum Erlass der Mitteilung (10.01.2024) möglich.

Downloads zum Thema

  • Merkblatt Stromkostenzuschuss-Landwirtschaft PDF 825,88 kB
  • Maßnahmenbeantragung Übersicht PDF 71,33 kB

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