Leitfaden Stromkostenzuschuss Landwirtschaft
Stromkostenzuschuss Landwirtschaft
Folgende stromintensive Betriebszweige
können einen Antrag
basierend auf dem tatsächlichen
Stromverbrauch stellen:
- Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
- Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
- Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Innenräumen mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen (z.B. Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
- Aquakultur und Teichwirtschaft mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen
- Weinproduktion
- Be-/Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- Buschenschank und Almausschank
- Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen
Beantragung Stromkostenzuschuss
Voraussetzung für die Beantragung
des Stromkostenzuschusses
ist ein abgegebener
Mehrfachantrag 2022. Das
Formular für die Beantragung
des Stromkostenzuschusses
Stufe
2, welches online
auszufüllen
ist, fi nden Sie ab
6. Februar 2022
im eAMA in der
Rubrik „Eingaben“
/ „Andere Eingaben“
unter dem Bereich „MFA“.
Nach Öffnen des Onlineformulares,
dem Ausfüllen aller
erforderlichen Felder sowie
dem Hochladen der Stromrechnungen
und der erforderlichen
Nachweise über die jeweilige
Produktionssparte,
kann der Antrag abgesendet
werden. Sämtliche gesendeten
Anträge sind nach Absenden
im „eArchiv“ einsehbar.
Nachreichen Mehrfachantrag 2022
Den Mehrfachantrag 2022
können Sie bis spätestens 17.
April 2023 nachreichen. Diesen
fi nden Sie im eAMA in
der Rubrik „Flächen“ / „Mehrfachantrag
bis 2022“ / „Antrag
nachreichen“. Nach Aufruf des
Mehrfachantrages 2022 sind
die Stammdaten zu bestätigen.
Überprüfen Sie diese genauestens.
Sollten Daten nicht mehr
korrekt sein, so können Sie
diese gleich direkt online ändern.
Sollten die Stammdaten
dahingehend nicht mehr korrekt
sein das der Betrieb mittlerweile
von einer anderen
Person bewirtschaftet
wird, so ist ein Bewirtschafterwechsel
erforderlich,
welcher über die
Landwirtschaftskammer
Wien abgewickelt
wird. Im
weiteren Verlauf sind
die „MFA-Angaben“ zu erfassen.
In den wenigsten Fällen
sind hier Angaben zu tätigen,
da eine nachträgliche Gewährung
von Direktzahlungen für
das Jahr 2022 ohnehin nicht
mehr möglich ist. Ausgenommen
Betriebe, welche bewässern
haben diesbezüglich Angaben
zu tätigen.
Nach Speichern der MFA-Angaben ist in einem weiteren Schritt die Hofstelle zu verorten. Durch Einstieg in die Feldstücksliste fi nden Sie nach Aufrufen des INVEKOS-GIS in der Menüleiste den Punkt „Hofstelle“. Durch Erfassen der Hofstelle mittels dem Button „Neuer Punkt“ müssen Sie in der Österreichkarte zu Ihrem Betriebsstandort scrollen und diesen durch Setzen des Punktes erfassen. Nach erfolgter Hofstellenverortung ist in einem letzten Arbeitsschritt die Verpfl ichtungserklärung des Mehrfachantrages 2022 zu bestätigen. Nach erfolgter Antragsprüfung kann dieser dann abgesendet werden. Den gesendeten Antrag finden Sie ebenfalls im eArchiv.
Nach Speichern der MFA-Angaben ist in einem weiteren Schritt die Hofstelle zu verorten. Durch Einstieg in die Feldstücksliste fi nden Sie nach Aufrufen des INVEKOS-GIS in der Menüleiste den Punkt „Hofstelle“. Durch Erfassen der Hofstelle mittels dem Button „Neuer Punkt“ müssen Sie in der Österreichkarte zu Ihrem Betriebsstandort scrollen und diesen durch Setzen des Punktes erfassen. Nach erfolgter Hofstellenverortung ist in einem letzten Arbeitsschritt die Verpfl ichtungserklärung des Mehrfachantrages 2022 zu bestätigen. Nach erfolgter Antragsprüfung kann dieser dann abgesendet werden. Den gesendeten Antrag finden Sie ebenfalls im eArchiv.
Wie erfolgt der Einstieg in eAMA?
Der Einstieg in eAMA ist mittels
eAMA Pinncode bzw. mittels
Handysignatur möglich.
Hingegen zum Mehrfachantrages
2023 kann der Mehrfachantrag
2022 noch ohne Handysignatur
abgesendet werden.
Sollten Sie über keinen eAMA
Pinncode verfügen so können
Sie diesen auf eAMA unter dem
Punkt „Weiter zur Anmeldung“
nach Eingabe Ihrer Betriebsnummer
anfordern. Da jedoch
ab dem Mehrfachantrag 2023
das Absenden eines Antrages
nur mehr mittels Handysignatur
möglich ist, wäre es sinnvoller
sich eine Handysignatur
ausstellen zu lassen. Die
Ausstellung dieser ist noch in
verschiedenen Registrierungsstellen,
wie z.B. Finanzämter,
Gemeinden, Gesundheitskassen
und auch in der Landwirtschaftskammer
(nur nach Terminvereinbarung)
möglich.
Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Leitfaden Stromkostenzuschuss Landwirtschaft Information zur Antragsstellung Mobiltelefon und ein amtlicher Lichtbildausweis.
Bei Fragen bzw. zur Hilfestellung zur Antragstellung Stromkostenzuschuss, Nachreichung, Mehrfachantrag 2022 bzw. Ausstellen einer Handysignatur wenden Sie sich an Ing. Philipp Prock, 01/587 95 28 DW 24 bzw. Ilona Müller DW 35.
Welche Nachweise benötigen Sie zusätzlich zum MFA 2022 und den letzten zwei Jahresstromabrechnungen? Der im Antrag ausgewählte Tätigkeitsbereich muss mittels eines hochzuladenden Nachweises belegt werden - siehe folgende Punkte:
Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Leitfaden Stromkostenzuschuss Landwirtschaft Information zur Antragsstellung Mobiltelefon und ein amtlicher Lichtbildausweis.
Bei Fragen bzw. zur Hilfestellung zur Antragstellung Stromkostenzuschuss, Nachreichung, Mehrfachantrag 2022 bzw. Ausstellen einer Handysignatur wenden Sie sich an Ing. Philipp Prock, 01/587 95 28 DW 24 bzw. Ilona Müller DW 35.
Welche Nachweise benötigen Sie zusätzlich zum MFA 2022 und den letzten zwei Jahresstromabrechnungen? Der im Antrag ausgewählte Tätigkeitsbereich muss mittels eines hochzuladenden Nachweises belegt werden - siehe folgende Punkte:
Gartenbau
- Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpfl anzen im geschützten Anbau: Die Produktion wird mit den Flächen im MFA 2022 nachgewiesen. Wurden diese Flächen bislang noch nicht digitalisiert, ist die Nachreichung des MFA 2022 mit Bekanntgabe der Stammdaten sowie der Verortung der Hofstelle ausreichend.
- Blumen und Zierpflanzen im Gewächshaus
- Gemüse im Gewächshaus
- Gewürzpflanzen im Gewächshaus
- Heilpflanzen im Gewächshaus
- Obst im Gewächshaus
- Sonstige Kulturen im Gewächshaus
Sonderkulturen
- Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Innenräumen mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen: Mögliche Nachweise sind Einheitswertbescheid oder die Einkommensteuererklärung 2021, Bewilligung der Anlage durch die Baubehörde, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung) oder geolokalisierte Fotos. Folgende Tätigkeitsfelder können gefördert werden: Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten, Wassertiere (Muscheln, Fische, Krustentiere), Aquaponik, Sprossen, Microgreens, Plankton und Algen. Tiere lt. GVE-Tierliste 2022 sind nicht förderfähig. Ein MFA 2022 mit Angabe der Stammdaten ist ausreichend, d.h. ohne Angabe von Flächen und Tieren.
- Aquakultur und Teichwirtschaft mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen: Mögliche Nachweise sind Wasserrechtsbescheid, Einheitswertbescheid, Einkommensteuererklärung 2021, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung). Ein MFA 2022 mit Angabe der Stammdaten ist ausreichend, d.h. ohne Angabe von Flächen und Tieren.
Weinbau
- Weinproduktion: Es muss eine Verarbeitung der Trauben erfolgen. Die Produktion ist mit den Weinfl ächen im MFA 2022 und mit der Bestandsbzw. Erntemeldung nachzuweisen.
- Schnittweingarten
- Wein
- Wein Bodengesundung
Alle Sparten (Weinbau, Ackerbau, Gartenbau und Sonderkulturen) betreffend
- Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen: Wasserrechtsbescheid, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung) oder geolokalisierte Fotos
- Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Mögliche Nachweise sind die Bewilligung der Anlage durch die Baubehörde, Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung) oder geolokalisierte Fotos
- Be-/Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte: Mögliche Nachweise sind die Meldung der bäuerlichen Nebentätigkeit an die SVS, soweit es sich nicht nur um Urproduktion handelt oder die Einkommensteuererklärung 2021 (Beilage: Komb 26) oder geolokalisierte Fotos. Ist keine Meldung an die SVS erforderlich, muss das Vorliegen des Betriebszweiges durch andere Unterlagen glaubhaft gemacht werden. Ausnahme Imkerei: Ein MFA 2022 mit Angabe der Stammdaten ist ausreichend, d.h. keine Angabe von Flächen und Tieren.
- Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen: Mögliche Nachweise sind die Meldung der bäuerlichen Nebentätigkeit an die SVS oder die Einkommensteuererklärung 2021 (Beilage: Komb 26), Bewilligung von Förderansuchen (z.B. im Rahmen der ländlichen Entwicklung). Ist keine Meldung an die SVS erforderlich, muss das Vorliegen des Betriebszweiges durch andere Unterlagen glaubhaft gemacht werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Maßgeblich ist der durchschnittliche
Stromverbrauch
der letzten 24 Monate, belegt
durch die entsprechend verfügbaren
Jahresabrechnungen
durch den Stromanbieter. Der
Zuschuss beträgt 10,4 Cent/
kWh, multipliziert mit dem
tatsächlichen durchschnittlichen
Jahresstromverbrauch,
der 7.500 kWh übersteigt. Die
elektronischen Anträge sind
mit Start 6. Februar 2023 mit
den erforderlichen Nachweisen
bis 15. April 2023 online
bei der AMA einzureichen.
FAQ
- Vom Betriebsinhaber* in abweichende Namen auf der Stromrechnung werden akzeptiert, sofern die Betriebsadresse die richtige ist. Auf diese wird abgestellt.
- Ein gemeinsamer Stromzähler für Betrieb und Haushalt stellt kein Problem dar.
- Durchschnittlicher Jahresstromverbrauch basierend auf den letzten zwei Jahresabrechnungen im Ausmaß von mindestens 7.500 kWh
- Falls nötig können Dokumente und Fotos zu einem bereits gesendeten Antrag nachgereicht werden. Dies ist bis zum Erlass der Mitteilung (10.01.2024) möglich.