Lohnverhandlungen im Weinbau
Am 14. Jänner 2026 wurden die alljährlichen Kollektivvertragsverhandlungen für die Weinbaubetriebe des Bundeslandes Wien (Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den Weinbaubetrieben des Bundeslandes Wien) zwischen der Gewerkschaft PRO-GE (Produktionsgewerkschaft) und der Landwirtschaftskammer Wien erfolgreich abgeschlossen. Der erste Verhandlungstermin im Dezember blieb bekanntlich ergebnislos.
Lohnerhöhung um durchschnittliche 3,05 Prozent
Infolge der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einigte man sich durchschnittlich auf eine Erhöhung von 3,05 % über alle Lohnkategorien (ausgenommen Lehrlinge). Konkret werden die Kategorien mit den überwiegenden Dienstnehmeranteilen (Buschenschankpersonal, ungelernter Dienstnehmer/in und Dienstnehmer/innen nach 2-jähriger Tätigkeit im Weinbau) lediglich um 3,0 % erhöht, der Traktorführer mit Führerschein um 3,05 % und der Weinbau- und Kellerfacharbeiter um 3,15 %.
Die Lehrlinge wurden um fixe Sätze (durchschnittlich um 3,5 %) angehoben.
Der durchschnittliche Jahresindex (Dezember 2024 bis November 2025) lag bei 3,4 Prozent.
Die Lehrlinge wurden um fixe Sätze (durchschnittlich um 3,5 %) angehoben.
Der durchschnittliche Jahresindex (Dezember 2024 bis November 2025) lag bei 3,4 Prozent.
Änderungen am 24. Dezember
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass am 24. Dezember die Arbeitszeit unter Fortzahlung des Lohnes für die ausfallenden Arbeitsstunden zu zahlen ist. Bis dato endete laut Kollektivvertrag die Arbeitszeit am 24. Dezember um 12 Uhr mittags unter Fortzahlung des Lohnes für die ausfallenden Arbeitsstunden.
Die neue Lohntafel gilt rückwirkend vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Die neue Lohntafel gilt rückwirkend vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2026.