Maul- und Klauenseuche: Aktueller Stand und Schutzmaßnahmen
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Paarhufer betrifft. Dazu zählen Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Büffel, Lamas, Alpakas und auch Wildklauentiere. In Ungarn und der Slowakei wurden mehrere Fälle von MKS bestätigt - einige befinden sich in direkter Nähe zur österreichischen Grenze. Daher hat das Gesundheitsministerium zahlreiche Maßnahmen erlassen, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern. Ein Ausbruch in Österreich hätte massive wirtschaftliche Schäden für die heimische Landwirtschaft zur Folge.
Sperrzonen in Österreich aufgehoben
Nachdem kein weiterer Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, wurden die Sperrzonen mit 21. Mai in Österreich aufgehoben. Damit sind auch die Grenzkontrollen inklusive Seuchenteppichen entfallen. Die gesperrten kleinen Grenzübergänge wurden wieder geöffnet. Trotz der Lockerungen bleibt die Möglichkeit zu Grenzkontrollen und der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und Veterinärbehörde weiterhin bestehen.
Die weitere Sperrzone rund um den letzten Ausbruchsort in Ungarn bleibt bis einschließlich 30. Mai aufrecht. Das heißt unter anderem, dass Importe lebender, empfänglicher Tiere und Produkten dieser Tierarten aus dieser Zone bis zur Aufhebung verboten sind. Bis auf Weiteres aufrecht bleibt außerdem die Untersuchungspflicht von lebenden Tieren, welche aus der Slowakei und den freien Gebieten Ungarns nach Österreich verbracht werden sollen.
Die im Zuge des MKS-Ausbruchs eingeführten Biosicherheitsmaßnahmen bleiben teilweise weiterhin bestehen. Für landwirtschaftliche Betriebe besteht weiterhin die Verpflichtung, eine Risikoabschätzung am Betrieb durchzuführen (siehe Infoblätter und wichtige Downloads).
Auch Wirtschaftstreibende, wie Kontrolleure oder Milchwagenfahrer, müssen eine Risikoabschätzung ihres eigenen Handelns vornehmen, um eine Verschleppung von Tierseuchen bestmöglich zu verhindern. Transportunternehmen müssen zudem Mindesthygienestandards für Transportmittel und -container sicherstellen. Bereits bestehende Regelungen zu Messen, Märkten und Tierschauen bleiben ebenfalls erhalten: nach jeder Veranstaltung muss eine entsprechende Reinigung und Desinfektion erfolgen.
Die weitere Sperrzone rund um den letzten Ausbruchsort in Ungarn bleibt bis einschließlich 30. Mai aufrecht. Das heißt unter anderem, dass Importe lebender, empfänglicher Tiere und Produkten dieser Tierarten aus dieser Zone bis zur Aufhebung verboten sind. Bis auf Weiteres aufrecht bleibt außerdem die Untersuchungspflicht von lebenden Tieren, welche aus der Slowakei und den freien Gebieten Ungarns nach Österreich verbracht werden sollen.
Die im Zuge des MKS-Ausbruchs eingeführten Biosicherheitsmaßnahmen bleiben teilweise weiterhin bestehen. Für landwirtschaftliche Betriebe besteht weiterhin die Verpflichtung, eine Risikoabschätzung am Betrieb durchzuführen (siehe Infoblätter und wichtige Downloads).
Auch Wirtschaftstreibende, wie Kontrolleure oder Milchwagenfahrer, müssen eine Risikoabschätzung ihres eigenen Handelns vornehmen, um eine Verschleppung von Tierseuchen bestmöglich zu verhindern. Transportunternehmen müssen zudem Mindesthygienestandards für Transportmittel und -container sicherstellen. Bereits bestehende Regelungen zu Messen, Märkten und Tierschauen bleiben ebenfalls erhalten: nach jeder Veranstaltung muss eine entsprechende Reinigung und Desinfektion erfolgen.
Die Sperrzone in Ungarn bleibt teilweise bis 30. Mai aufrecht. Das bedeutet unter anderem, dass die Einfuhr aus diesem Gebiet von
- lebenden, empfänglichen Tieren
- frischem Fleisch von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
- Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
- Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
- tierische Nebenprodukte (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtes Wild empfänglicher Arten
- Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich (soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den (im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/672) genannten Gebieten geerntet wurden)
Nur zweifach negativ getestete empfängliche Tiere dürfen aus der Slowakei und Ungarn nach Österreich verbracht werden
Am 16. April hat das Gesundheitsministerium eine Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren aus bestimmten Gebieten in österreichische Betriebe zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche erlassen. Die Kundmachung regelt Verschärfungen zum Einbringen gelisteter Tierarten aus Ungarn und der Slowakei. Damit werden EU-rechtskonform die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Einfuhr von Tieren nach Österreich verschärft, um das Risiko eines MKS-Eintrags zu mindern. Der Importstopp aus den Sperrzonen bleibt unabhängig von den Bestimmungen aufrecht.
Die Kundmachung richtet sich an:
Die Kundmachung richtet sich an:
- Unternehmerinnen und Unternehmer von Betrieben, die Sendungen von Tieren einbringen
- Schlachthöfe und Tierhaltungsbetriebe
- Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer, die solche Tiere transportieren.
- Gelistete Tierarten dürfen nur nach Österreich eingebracht werden, wenn
- ein Nachweis der Freiheit von Antikörpern und Antigen gegen das MKS-Virus vorliegen (ELISA und PCR-Test)
- dieser Nachweis darf nicht älter als 72 Stunden sein
- Werden diese Tiere gehalten (und nicht geschlachtet), z.B. Ferkel aus Ungarn in einen Mastbetrieb in Österreich, so müssen diese Tiere für einen Zeitraum von 7 Tagen komplett von anderen Tieren isoliert in Quarantäne gehalten werden
- Der Nachweis auf Antikörper- und Antigenfreiheit muss den Behörden jederzeit vorgewiesen werden können.
- Diese Tiere dürfen nur direkt vom Herkunftsbetrieb in einem der betroffenen Länder zu einem Betrieb nach Österreich verbracht werden (keine Sammeltransporte).
- Eingebrachte Tiere dürfen keinen Kontakt zu anderen Tieren haben.
- entweder durch Haltung im Quarantänestall (baulich getrennt) oder es dürfen sich keine anderen Tiere am Schlachthof befinden
- es muss ein amtlicher Tierarzt vor Ort sein und die Tiere klinisch untersuchen
- die Schlachtung muss separat erfolgen
- nach der Schlachtung muss der Schlachthof gereinigt und desinfiziert werden (Dokumentation erforderlich)
- Nachweis auf Antikörper- und Antigenfreiheit muss mitgeführt werden.
- Die zu diesem Zweck verwendeten Transportmittel nach dem Transport zu reinigen und zu desinfizieren (Dokumentation erforderlich)
- und müssen daraufhin direkt in den Herkunftsstaat zurückfahren (dürfen keine Tiere in Österreich aufsammeln…)
Aktuelle Verbreitung der Maul- und Klauenseuche
Am 7. März 2025 meldeten die ungarischen Behörden einen Ausbruch von Maul- und Klauenseuche auf einem Rinderbetrieb (Nähe von Győr). 1.400 Rinder mussten gekeult und seuchensicher vergraben werden. Am 21. März wurden Ausbrüche von MKS auf drei Betrieben in der Slowakei bestätigt. Betroffen waren insgesamt 2.700 Rinder. Die Slowakei und Ungarn melden zudem am 25. bzw. 26. März weitere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, wobei sich der neu bestätigte ungarische Fall (es handelt sich um einen Rinderbetrieb mit ca. 3.000 Tieren) in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich befindet. Die eingerichtete Überwachungszone reicht auch nach Österreich (Burgenland). Am 31. März meldete die Slowakei einen MKS-Fall (Milchrinderbetrieb mit ca. 3.000 Tieren) in der Nähe zu Österreich. Die Überwachungszone ragt minimal auf das österreichische Staatsgebiet. Am 2. April meldete Ungarn zwei weitere MKS Fälle, in der Slowakei wurde am 4. April der nun bereits sechste MKS-Fall bestätigt.
Am 17. April hat Ungarn den fünften Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Es handelt sich dabei um einen Milchkuhbetrieb mit rund 800 Tieren in Rábapordányi. Ungarn hat aufgrund des Ausbruchs die weitere Zone vergrößert. Österreich ist durch keine Schutz- oder Überwachungszone betroffen.
In Österreich ist bisher noch kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten!
Am 17. April hat Ungarn den fünften Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Es handelt sich dabei um einen Milchkuhbetrieb mit rund 800 Tieren in Rábapordányi. Ungarn hat aufgrund des Ausbruchs die weitere Zone vergrößert. Österreich ist durch keine Schutz- oder Überwachungszone betroffen.
In Österreich ist bisher noch kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten!
Symptome und Übertragung von Maul- und Klauenseuche
Welche Symptome bei Maul- und Klauenseuche auftreten und wie sich das Virus verbreitet, erfahren Sie hier.
Folgende Biosicherheitsvorkehrungen gelten ab 21. Mai
Gemäß der MKS-Bekämpfungsverordnung des Gesundheitsministeriums bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden, bis auf unbestimmte Zeit in Kraft. Diese beinhalten:
- Durchführung einer Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten
- Es sollen Vorkehrungen getroffen werden, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
- Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen.
- Im Rahmen der Risikoabschätzung soll sich jeder Betriebsleiter und jede Betriebsleiterin mit dem Risiko der Einschleppung infektiöser Tierseuchen (z.B. MKS) in den eigenen Tierbestand auseinandersetzen - etwa durch Regelungen zum Personenverkehr oder durch betriebsspezifische Schutzkleidung.
- Es gibt keine Formvorgabe für die Risikoabschätzung, die LKÖ/LFI stellt Checklisten für die Durchführung zur Verfügung.
Transportunternehmer:innen haben dafür zu sorgen,
- dass sich Transportmittel für die Verbringung empfänglicher Tiere und Erzeugnisse von diesen Tieren in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass Gewähr für die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist (nach den geltenden EU-Rechtsvorgaben)
- eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vorzunehmen, um Vorkehrungen zu treffen, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
- Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen.
- In dieser Risikoabschätzung ist Vorsorge zu treffen, dass die Reinigung und Desinfektion des Transportmittels sowie des Transportcontainers an dafür geeigneten Orten erfolgen kann.
- haben die Örtlichkeiten nach jeder Veranstaltung angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Zudem haben sie geeignete Mittel zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Transportcontainern zur Verfügung zu stellen.
- Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten, welche der Behörde vorzulegen sind, haben sie geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Personen, die die Örtlichkeit betreten, insbesondere Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Schuhen an den Ein- und Ausgängen, vorzusehen.
Infoblätter und wichtige Downloads
Eine Vorlage für ein Besuchsprotokoll, Checklisten für die Risikoabschätzung sowie Warnschilder können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Infoblätter, Hinweisschilder und weiterführende Materialien zur Aufklärung, Prävention und richtigen Verhaltensweisen in verschiedenen Sprachen stehen hier zum Download bereit.
Infoblätter, Hinweisschilder und weiterführende Materialien zur Aufklärung, Prävention und richtigen Verhaltensweisen in verschiedenen Sprachen stehen hier zum Download bereit.
Auswirkungen von MKS auf AMA-Kontrollen und ÖPUL-Verpflichtungen
Auch die Kontrollorgane der AMA haben ihre Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor MKS erhöht (bspw. Schutzkleidung, Überziehschuhe, Parken abseits vom Betriebsgelände und Desinfektionsmittel für Schuhe). In den Sperr- und Überwachungszonen wurden keine tierhaltenden Betriebe kontrolliert, im übrigen Bundesgebiet nicht mehr als ein tierhaltender Betrieb pro Kontrollorgang und Tag.
Betriebe, welche an den ÖPUL Maßnahmen "Tierwohl - Weide" und/oder "Almbewirtschaftung" teilnehmen, mussten sich auch in den Sperr- und Überwachungszonen weiterhin an die Fördervoraussetzungen der jeweiligen ÖPUL-Maßnahme halten (bspw. mind. 120 Weidetage im Rahmen der Maßnahme "Tierwohl - Weide"). Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen drohte die Gefahr, dass eine Sanktion ausgesprochen wird. Weiterführende Informationen gibt es hier.
Betriebe, welche an den ÖPUL Maßnahmen "Tierwohl - Weide" und/oder "Almbewirtschaftung" teilnehmen, mussten sich auch in den Sperr- und Überwachungszonen weiterhin an die Fördervoraussetzungen der jeweiligen ÖPUL-Maßnahme halten (bspw. mind. 120 Weidetage im Rahmen der Maßnahme "Tierwohl - Weide"). Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen drohte die Gefahr, dass eine Sanktion ausgesprochen wird. Weiterführende Informationen gibt es hier.
Entschädigungen
Versicherungsdeckung Österreichische Hagelversicherung:
Eine Entschädigungsleistung im Fall von MKS gibt es im Rahmen der Rinderversicherung in den verschiedenen Varianten der Agrar Rind als Standarddeckung, sowie in der Tier-Ertragsschadenversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.hagel.at/mks/ oder bei Ihrem Berater.
Tierseuchengesetz:
Bei amtlich angeordneter Keulung von Tieren erfolgt eine Entschädigung gemäß Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung. Auch für Gegenstände, Futtermittel und Produkte tierischer Herkunft, die im Zuge einer behördlich angeordneten Desinfektion beschädigt oder vernichtet worden sind, gibt es eine Entschädigung. Kosten für die Untersuchungen von Verdachtsfällen werden ebenso übernommen und müssen nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getragen werden.
Eine Entschädigungsleistung im Fall von MKS gibt es im Rahmen der Rinderversicherung in den verschiedenen Varianten der Agrar Rind als Standarddeckung, sowie in der Tier-Ertragsschadenversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.hagel.at/mks/ oder bei Ihrem Berater.
Tierseuchengesetz:
Bei amtlich angeordneter Keulung von Tieren erfolgt eine Entschädigung gemäß Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung. Auch für Gegenstände, Futtermittel und Produkte tierischer Herkunft, die im Zuge einer behördlich angeordneten Desinfektion beschädigt oder vernichtet worden sind, gibt es eine Entschädigung. Kosten für die Untersuchungen von Verdachtsfällen werden ebenso übernommen und müssen nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getragen werden.
Biosicherheit: Diese Maßnahmen sollten Betriebe jetzt umsetzen
Obwohl sich die MKS-Situation entspannt hat, gibt es nach wie vor ein Restrisiko aus den Nachbarländern. Daher sollte jeder tierhaltende Betrieb weiterhin folgende Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
- Einrichtung einer Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
- Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
- Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
- Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
- Aufruf zur Wachsamkeit
- Die Einfuhr von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs und Stroh aus Ungarn und der Slowakei ist verboten!
- Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
Alles zur Biosicherheit
Eine genaue Beschreibung der Biosicherheits-Maßnahmen und konkrekte Hinweise, wie diese umzusetzen sind, finden Sie hier.
Detailierte Informationen zu Biosicherheit bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen finden Sie in den Broschüren des Ländlichen Fortbildungsinstitures. Diese können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Detailierte Informationen zu Biosicherheit bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen finden Sie in den Broschüren des Ländlichen Fortbildungsinstitures. Diese können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
Das Gesundheitsmisterium hat auf der Kommunikationsplattform Verbraucherinnengesundheit eine Infoseite zur Maul- und Klauenseuche eingerichtet. Im Frage und Antwort-Format werden alle wichtigen Aspekte der Krankheit, Biosicherheit und weitere Maßnahmen erklärt. Die Seite ist unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/faq_MKS.html zu finden.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellt auf ihrer Homepage ebenfalls wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche zur Verfügung. Die Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Maul- und Klauenseuche - AGES
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellt auf ihrer Homepage ebenfalls wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche zur Verfügung. Die Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Maul- und Klauenseuche - AGES
Downloads zum Thema
- MKS-Bekämpfungsverordnung (10.04.2025) PDF 236,10 kB
- MKS-Sofortmaßnahmenverordnung (10.04.2025) PDF 125,56 kB
- Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung (10.04.2025) PDF 123,42 kB
- Sofortmaßnahmen Tiereinbringungen MKS (16.4.2025) PDF 218,45 kB
- 3. MKS Verordnungsanpassungspaket (20.05.2025) PDF 464,41 kB