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Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn - Risikominimierende Maßnahmen in Österreich

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26.04.2025 | von Mag. Stefan Fucik

Das bisher flächendeckende Einfuhrverbot für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn und der Slowakei wurde am Montag, 14. April, auf jene Gebiete beschränkt, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen ausgewiesen sind. Eine neue Kundmachung vom 16. April fordert nun Antigen- und Antikörpertests von empfänglichen Tieren vor der Einfuhr aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich. Alles zur derzeitigen Situation, Fragen und Antworten sowie wichtige Downloads finden Sie hier.

Bildergalerie (25 Fotos)
1_Empfängliche Tiere.png © LK Niederösterreich
2_Hunde und Katzen.png © LK Niederösterreich
3_Verdacht.png © LK Niederösterreich
4_Ausbruch.png © LK Niederösterreich
5_TKV.png © LK Niederösterreich
6_Tötung.png © LK Niederösterreich
7_Keulung.png © LK Niederösterreich
8_Schutzzone.png © LK Niederösterreich
9-Schutzzone Untersuchung.png © LK Niederösterreich
11_Therapietiere.png © LK Niederösterreich
12_Pferde.png © LK Niederösterreich
13_Gülle Miste Einstreu.png © LK Niederösterreich
14_Futtermittel.png © LK Niederösterreich
15_Weide.png © LK Niederösterreich
16_Erreger im Boden.png © LK Niederösterreich
17_Wildtiere.png © LK Niederösterreich
csm_MKS_Zonen_Ausbrueche_Stand 8.4..png © AGES
MKS Fälle Ungarn Stand 02 04 2025.jpg © KVG Homepage
MKS Fälle Slowakei Stand 02 04 2025.jpg © KVG Homepage
MKS Ausbrüche SK und HU Stand 18 04 2025.jpg © nebih
Grenzschließung und -kontrollen.jpg © BMI/ Tobias Bosina
Einladung_Webinar_MKS_11.04.2025.jpg © LK Niederösterreich
MKS_Zonen_HU_20250418.jpg © KVG Homepage
MKS Sperrzonen A SK HU Stand 10 04 2025.png © European Commission
MKS Ausbrüche SK und HU Stand 23 04 2025.jpg © AGES
1_Empfängliche Tiere.png © LK Niederösterreich
2_Hunde und Katzen.png © LK Niederösterreich
3_Verdacht.png © LK Niederösterreich
4_Ausbruch.png © LK Niederösterreich
5_TKV.png © LK Niederösterreich
6_Tötung.png © LK Niederösterreich
7_Keulung.png © LK Niederösterreich
8_Schutzzone.png © LK Niederösterreich
9-Schutzzone Untersuchung.png © LK Niederösterreich
11_Therapietiere.png © LK Niederösterreich
12_Pferde.png © LK Niederösterreich
13_Gülle Miste Einstreu.png © LK Niederösterreich
14_Futtermittel.png © LK Niederösterreich
15_Weide.png © LK Niederösterreich
16_Erreger im Boden.png © LK Niederösterreich
17_Wildtiere.png © LK Niederösterreich
csm_MKS_Zonen_Ausbrueche_Stand 8.4..png © AGES
MKS Fälle Ungarn Stand 02 04 2025.jpg © KVG Homepage
MKS Fälle Slowakei Stand 02 04 2025.jpg © KVG Homepage
MKS Ausbrüche SK und HU Stand 18 04 2025.jpg © nebih
Grenzschließung und -kontrollen.jpg © BMI/ Tobias Bosina
Einladung_Webinar_MKS_11.04.2025.jpg © LK Niederösterreich
MKS_Zonen_HU_20250418.jpg © KVG Homepage
MKS Sperrzonen A SK HU Stand 10 04 2025.png © European Commission
MKS Ausbrüche SK und HU Stand 23 04 2025.jpg © AGES
© LK Niederösterreich
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© AGES
MKS Ausbrüche in Ungarn Stand 2.4.2025 © KVG Homepage
MKS Ausbrüche in der Slowakei Stand 2.4.2025 © KVG Homepage
MKS Ausbrüche in der Slowakei und Ungarn Stand 18.4.2025 © nebih
Aufgrund der in Ungarn und der Slowakei grassierenden Maul- und Klauenseuche, wurden auch in Österreich – über Ersuchen der Gesundheitsbehörden – Maßnahmen ergriffen. © BMI/ Tobias Bosina
© LK Niederösterreich
MKS Schutz- und Überwachungszone in Ungarn Stand 18.04.2025 © KVG Homepage
Sperrzonen wegen der Maul- und Klauenseuche (Stand: 10.4.2025) © European Commission
MKS Ausbrüche in der Slowakei (6) und Ungarn (5) Stand 23.04.2025 © AGES
MKS_Zonen_HU_20250418.jpg © KVG Homepage

5. Ausbruch in Ungarn

Am 17. April 2025 meldete Ungarn den 5. MKS Fall, betroffen ist ein Rinderbetrieb mit 600 Tieren in Rábapordány. Österreich ist nicht von einer Überwachungszone betroffen. Der 5. Ausbruch in Ungarn ist auf der Karte der südlichste Fall.
MKS Ausbrüche SK und HU Stand 18 04 2025.jpg © nebih
MKS Ausbrüche in der Slowakei und Ungarn Stand 18.4.2025 © nebih

Neue Kundmachung vom 16. April: Nur zweifach negativ getestete empfängliche Tiere dürfen aus der Slowakei und Ungarn nach Österreich verbracht werden

Am 16. April hat das Gesundheitsministerium eine Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren aus bestimmten Gebieten in österreichische Betriebe zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche erlassen. Die Kundmachung regelt Verschärfungen zum Einbringen gelisteter Tierarten aus Ungarn und der Slowakei. Damit werden EU-rechtskonform die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Einfuhr von Tieren nach Österreich verschärft, um das Risiko eines MKS-Eintrags zu mindern. Der Importstopp aus den Sperrzonen bleibt unabhängig von den Bestimmungen aufrecht.

Verordnung vom 12. April: Einfuhrverbot nur mehr aus ungarischen und slowakischen Sperrzonen

Am 12. April wurde bereits das 2. MKS-Verordnungsanpassungspaket vom Gesundheitsministerium verlautbart, welches ab Montag, 14. April in Kraft tritt. Die neue Regelung besagt, dass sich das Importverbot bestimmter Produkte nur noch auf die Sperrzonen in der Slowakei und Ungarn (siehe blaue Flächen in der untenstehenden Grafik) bezieht und nicht, wie bisher, flächendeckend auf die beiden betroffenen Mitgliedstaaten.

Aufgrund der amtlichen Mitteilungen aus Ungarn und der Slowakei kam es im Zusammenspiel mit der Europäischen Kommission zu einer neuen Bewertung der Seuchenlage. Die Veterinärbehörden in der Slowakei und Ungarn haben intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen, der letzte Fall wurde am 04. April gemeldet. Dadurch konnten die betroffenen Länder nun auf EU-Ebene eine geografische Differenzierung der Seuchenlage erwirken ("Regionalisierung"). Vor diesem Hintergrund ist EU-rechtlich gesehen nicht mehr der jeweilige Mitgliedsstaat gesamthaft zu sperren, sondern nur mehr die betroffene Region von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren, Rindfleisch und Milch abzugrenzen.
MKS Sperrzonen A SK HU Stand 10 04 2025.png © European Commission
Sperrzonen wegen der Maul- und Klauenseuche (Stand: 10.4.2025) © European Commission

Vorsichtsmaßnahmen werden weiterhin umgesetzt

Österreich führt seine Vorsichtsmaßnahmen bei der Einreise von Kraftfahrzeugen nach Österreich (Seuchenteppich) trotzdem weiter fort. Die Regionalisierung würde bei einem Ausbruch der MKS in Österreich ebenfalls bedeuten, dass nur die Sperrzonen von den Handelsrestriktionen betroffen wären und nicht das gesamte Staatsgebiet. Die Grenzkontrollen bleiben weiterhin aufrecht, inklusive der Schließung der kleineren Grenzübergänge und der Biosicherheitsvorschriften für Betriebe.

Auch an den betroffenen Produktgruppen ändert sich nichts. Die Einfuhr von
  • lebenden, empfänglichen Tieren
  • frischem Fleisch von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
  • Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
  • Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
  • tierische Nebenprodukte (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
  • Jagdtrophäen
  • Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  • erlegtes Wild empfänglicher Arten
  • Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich (soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 01. März 2025 in den slowakischen oder ungarischen Sperrzonen geerntet wurden)
ist verboten.
https://www.youtube.com/watch?v=aN9fVbvcWq0
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Webinar "MKS" vom 11. April 2025 © LK Niederösterreich

Webinar: Aktuelle Infos zur Maul- und Klauenseuche zum Nachhören

Das Webinar bietet praxisnahe Einblicke in die seuchenrechtlichen Maßnahmen und gibt wertvolle Tipps zu vorbeugenden Maßnahmen.

Referenten:
  • Mag. Florian Fellinger, Leitung Gruppe III/B, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Mag. Johannes Graf, MSc, Abt. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle der NÖ Landesregierung, Amtstierarzt

Seit 06. April 2025 gelten im gesamten Bundesgebiet allgemeine Biosicherheitsvorkehrungen

Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden,
  • haben eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vorzunehmen,
    • um Vorkehrungen zu treffen, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
    • Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen.
  • haben Aufzeichnungen über betriebsfremde Personen, welche die Stallräumlichkeiten betreten, zu führen.
    • Diese Aufzeichnungen sind über einen Zeitraum von 30 Tagen aufzubewahren und den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzulegen.
Nähere Infos zur Risikoabschätzung und zum Besucherprotokoll findet man auf der LK Homepage unter https://noe.lko.at/neue-verordnung-gegen-maul-und-klauenseucheerlassen- 04-april-2025+2400+4244928

Transportunternehmer:innen haben dafür zu sorgen,
  • dass sich Transportmittel für die Verbringung empfänglicher Tiere und Erzeugnisse von diesen Tieren in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass Gewähr für die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist,
  • dass Mittel zur Reinigung und Desinfektion der Transportmittel und Transportcontainer jederzeit mitgeführt werden und
  • dass Lenker und Lenkerinnen sowie weitere Insassen ihrer Fahrzeuge, bevor sie Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden, betreten, geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche anwenden,
    • wie beispielsweise die Verwendung von Einmalüberschuhen und 
    • Desinfektion der Hände.
Veranstalter:innen von Messen, Märkten, Tierschauen oder anderen Zusammenführungen von empfänglichen Tieren
  • haben die Örtlichkeiten nach jeder Veranstaltung angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Zudem haben sie geeignete Mittel zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Transportcontainern zur Verfügung zu stellen.
  • Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten, welche der Behörde vorzulegen sind, haben sie geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Personen, die die Örtlichkeit betreten, insbesondere Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Schuhen an den Ein- und Ausgängen, vorzusehen.

Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung in den Betrieb

  • Einrichtung einer Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
  • Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
  • Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
  • Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
  • Aufruf zur Wachsamkeit
  • Von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreumaterial wird dringend abgeraten!
  • Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
Maul- und Klauenseuche-Neue Vorgaben © LK
MKS Ausbrüche SK und HU Stand 23 04 2025.jpg © AGES
MKS Ausbrüche in der Slowakei (6) und Ungarn (5) Stand 23.04.2025 © AGES

Weitere Sperrzone (gelb)

Teile von Niederösterreich und Burgenland sind von der "weiteren Sperrzone" betroffen.

Im Burgenland:
  • Eisenstadt (Stadt)
  • Rust (Stadt)
  • Eisenstadt-Umgebung
  • Mattersburg
  • Neusiedl am See außer in der Gemeinde Deutsch Jahrndorf die Katastralgemeinde Deutsch Jahrndorf; in der Gemeinde Halbturn die Katastralgemeinde Halbturn; in der Gemeinde Mönchhof die Katastralgemeinde Mönchhof; in der Gemeinde Nickelsdorf die Katastralgemeinde Nickelsdorf
  • Oberpullendorf

In Niederösterreich:
  • Gänserndorf

Im Bezirk Bruck an der Leitha die Gemeinden
Au am Leithaberge, Bad Deutsch-Altenburg, Berg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg a.d. Donau, Haslau- Maria Ellend, Höflein, Hof am Leithaberge, Hundsheim, Mannersdorf am Leithagebirge, Petronell-Carnuntum, Prellenkirchen, Rohrau, Scharndorf, Sommerein, Trautmannsdorf an der Leitha, Wolfsthal, Ebergassing, Fischamend, Klein-Neusiedl, Schwadorf

Im Bezirk Mistelbach die Gemeinden
Altlichtenwarth, Bernhardsthal, Bockfließ, Großengersdorf, Großkrut, Hausbrunn, Herrnbaumgarten, Pillichsdorf, Rabensburg, Schrattenberg, Wilfersdorf

Im Bezirk Mistelbach in der Gemeinde Drasenhofen
die Katastralgemeinden Drasenhofen, Steinebrunn

Im Bezirk Mistelbach in der Gemeinde Gaweinstal
die Katastralgemeinden Gaweinstal, Schrick, Martinsdorf

Im Bezirk Mistelbach in der Gemeinde Großebersdorf
die Katastralgemeinde Eibesbrunn

Im Bezirk Mistelbach in der Gemeinde Mistelbach
die Katastralgemeinde Kettlasbrunn

Im Bezirk Mistelbach in der Gemeinde Poysdorf
die Katastralgemeinden Höbertsgrub, Ketzelsdorf, Passauerhof, Poysbrunn, Walterskirchen

Im Bezirk Mistelbach in der Gemeinde Wolkersdorf im Weinviertel
die Katastralgemeinden Obersdorf, Wolkersdorf

Im Bezirk Wiener Neustadt (Land)
die Gemeinden Lichtenwörth, Zillingdorf

Maßnahmen in der weiteren Sperrzone

Alle Betriebe werden monatlich kontrolliert und bei definierten Betrieben (Tieranzahl, Viehverkehr …) werden Tiere beprobt.

Betriebe müssen:
  • Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
  • Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde melden
  • Maßnahmen ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
  • Aufzeichnungen führen über alle Personen, die den Betrieb besuchen, sofern diese Zugang zu den tierhaltenden Bereichen haben
  • Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, müssen mit geeigneten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden
  • Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von empfänglichen Tieren sind untersagt
  • das generelle Jagdverbot gilt nicht in der “weiteren Sperrzone“
  • Seit 06. April 2025: Keine Verbringung von empfänglichen Tieren aus Betrieben in der weiteren Sperrzone in Betriebe außerhalb der weiteren Sperrzone Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Ausnahmen erteilen. Das Ansuchen um Ausnahmegenehmigung gem. § 8 Abs. 2 MKS Bekämpfungsverordnung für die Verbringung von Lebendtieren empfänglicher Arten aus der weiteren Sperrzone kann auf dieser Seite abgerufen werden: https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Maul_und_Klauenseuche.html (Downloads)

Überwachungszone (orange) - derzeit kein tierhaltender Betrieb in NÖ betroffen

Überwachungszone im Bezirk Gänserndorf: Ein kleiner Teil der Gemeinde Weiden an der March
Überwachungszone im Burgenland: vier Gemeinden im Bezirk Neusiedl am See (Deutsch Jahrndorf, Halbturn, Mönchhof, Nickelsdorf)

Maßnahmen in der Überwachungszone:
Alle Betriebe werden monatlich kontrolliert und bei definierten Betrieben (Tieranzahl, Viehverkehr …) werden Tiere beprobt.

Betriebe müssen:
  • Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
  • Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde melden
  • Maßnahmen ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen
    bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in
    direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
  • Aufzeichnungen führen über alle Personen, die den Betrieb besuchen, sofern diese
    Zugang zu den tierhaltenden Bereichen haben
  • Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, müssen mit geeigneten Desinfektionsmitteln
    desinfiziert werden
  • Lebende Tiere empfänglicher Arten dürfen nicht aus der Zone hinaus und nicht in die Zone hinein verbracht werden
  • Transporte lebender, empfänglicher Tiere innerhalb der Zone sind untersagt
  • Tierkörper, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Schlachtnebenerzeugnisse, tierische Nebenprodukte, Rohmilch und Milcherzeugnisse empfänglicher Tiere dürfen nur nach behördlicher  Genehmigung aus der Zone verbracht werden
  • Einschränkungen beim Handel mit Samen, Eizellen und Embryonen
  • Ambulante künstliche Besamung und ambulante Deckung im Natursprung von empfänglichen Tieren ist untersagt (Eigenbestandsbesamung und Decken mit eigenem Deckstier erlaubt)
  • Verbringung von erzeugten Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs (z.B. Heu) und dort erzeugtem Stroh ist untersagt
  • Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von empfänglichen Tieren sind untersagt
  • generelles Jagdverbot (gilt für alle Tiere)

Entschädigungshinweise

Versicherungsdeckung Österreichische Hagelversicherung:
Haben Sie Ihren Betrieb mit der Agrar Rind beziehungsweise mit der Ertragsausfallsversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen abgesichert, sind Schäden in Ihrem Tierbestand aufgrund der Maul- und Klauenseuche (MKS) gedeckt.
 
Aufgrund der Gefährdungslage werden seit Donnerstag, dem 3. April 00:00 Uhr, für ganz Österreich keine Anträge mehr angenommen.

Folgende Versicherungsprodukte sind betroffen:
  • Neuabschlüsse, Umstieg und pauschale Erhöhungen in der Agrar Rind Versicherung
  • Neuabschlüsse, Umstieg und Erhöhungen der Versicherungssumme in der Ertragsausfalls-Versicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
  • Variantenwechsel in der Rinderversicherung auf SMOK1 und SMOK2
Weitere Informationen erhalten Sie auf Maul- und Klauenseuche | Österreichische Hagelversicherung oder bei Ihrem Berater.
 
Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung:
Bei amtlich angeordneter Keulung von Tieren erfolgt eine Entschädigung gemäß Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung.

Infoblätter und wichtige Downloads

Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich hat Infoblätter, Hinweisschilder und weiterführende Materialien zur Aufklärung, Prävention und richtigen Verhaltensweisen zusammengestellt. Die Materialien sind auf unterschiedliche Zielgruppen angepasst und werden in verschiedenen Sprachen angeboten. Hier geht´s zu den MKS-Unterlagen.

Downloads zum Thema

  • Merkblatt Biosicherheit Maul- und Klauenseuche PDF 293,04 kB
  • BGBLA 2025 II 54. Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche 27.03.2025 PDF 343,55 kB
  • MKS-SMV, Fassung vom 06.05.2025 PDF 128,38 kBMKS-Sofortmaßnahmenverordnung (Einfuhrbeschränkungen)
  • AVN 20250331 AVN 2025 12 6-1 PDF 223,46 kBKundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
  • Biosicherheit Schafe Ziegen PDF 1,98 MB
  • Biosicherheit Schwein PDF 4,13 MB
  • Biosicherheit-Rind PDF 3,87 MB
  • Desinfektionsmittel gegen das MKS-Virus PDF 123,47 kB
  • Anhang Durchführungsbeschluss (EU) 2025/696 der Kommission PDF 506,17 kB
  • Maul- und Klauenseuche kurz & knapp erklärt PDF 330,30 kB
  • MKS Fahrzeuge als Risiko PDF 2,60 MB
  • Seuchenteppich Anleitung PDF 1,76 MB

Links zum Thema

  • Aktuelle Infos auf der Website der Landwirtschaftskammer Beiträge über die Maul- und Klauenseuche werden laufend aktualisiert.
  • KVG-Website des Gesundheitsministeriums Regelmäßig aktualisierte Informationen zum MKS Ausbruch in den Nachbarländern.
  • Fachinformationen der AGES
  • Aufzeichnung des TGÖ-Webinars vom 1. April 2025 - Aktuelles zur Tierseuchensituation (MKS) für Halter:innen und Tierärzt:innen von Wiederkäuern
  • Weidevorgabe kann in der Überwachungs- und Sperrzone bis auf Widerruf ausgesetzt werden

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1_Empfängliche Tiere.png © LK Niederösterreich

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MKS Fälle Ungarn Stand 02 04 2025.jpg © KVG Homepage

MKS Ausbrüche in Ungarn Stand 2.4.2025 © KVG Homepage

MKS Fälle Slowakei Stand 02 04 2025.jpg © KVG Homepage

MKS Ausbrüche in der Slowakei Stand 2.4.2025 © KVG Homepage

MKS Ausbrüche SK und HU Stand 18 04 2025.jpg © nebih

MKS Ausbrüche in der Slowakei und Ungarn Stand 18.4.2025 © nebih

Grenzschließung und -kontrollen.jpg © BMI/ Tobias Bosina

Aufgrund der in Ungarn und der Slowakei grassierenden Maul- und Klauenseuche, wurden auch in Österreich – über Ersuchen der Gesundheitsbehörden – Maßnahmen ergriffen. © BMI/ Tobias Bosina

Einladung_Webinar_MKS_11.04.2025.jpg © LK Niederösterreich

© LK Niederösterreich

MKS_Zonen_HU_20250418.jpg © KVG Homepage

MKS Schutz- und Überwachungszone in Ungarn Stand 18.04.2025 © KVG Homepage

MKS Sperrzonen A SK HU Stand 10 04 2025.png © European Commission

Sperrzonen wegen der Maul- und Klauenseuche (Stand: 10.4.2025) © European Commission

MKS Ausbrüche SK und HU Stand 23 04 2025.jpg © AGES

MKS Ausbrüche in der Slowakei (6) und Ungarn (5) Stand 23.04.2025 © AGES

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