Merkblatt "Steuer" für Pferdeeinstellbetriebe
Umsätze aus der Einstellpferdehaltung unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20% Umsatzsteuer. Für landwirtschaftliche und gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe besteht gemäß Pferdepauschalierungsverordnung die Möglichkeit, die durchschnittliche Belastung an Vorsteuern pro eingestelltem Pferd und Monat für selbst hergestellte Futtermittel, Einstreu, etc. abzuziehen.
Auf Initiative der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, des Verbandes NÖ Pferdezüchter und der Ländlichen NÖ wurde die PferdePauschV angepasst. Rückwirkend ab 1. April 2024 wurde die Vorsteuerpauschale auf 31 Euro je eingestelltem Pferd und Monat (bislang 27 Euro) angehoben. Überdies wurde - in Anlehnung an die Pauschalierungsverordnung für die Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft – auch in der PferdePauschV die Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro pro Jahr - mit Wirksamkeit ab der Veranlagung für das Jahr 2024 - angehoben (vgl BGBl II Nr. 165/2024 vom 26. Juni 2024).
Im Merkblatt finden Sie eine Übersicht der Landwirtschaftskammer Niederösterreich über die wichtigsten Fragen rund um Umsatzsteuerpflicht für pauschalierte Einstellbetriebe und die Vorsteuerpauschale.