Neue Strom-Netzgebühren ab 2027: Was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe?
Künftig zählt nicht mehr nur, wie viel Strom insgesamt verbraucht wird, sondern vor allem auch, wie viel Strom gleichzeitig benötigt wird. Grund hierfür sind das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und diesbezügliche Verordnungen.
Worum geht es?
Das Stromnetz in Österreich wird derzeit umgebaut. Durch den starken Ausbau von Photovoltaik und anderen dezentralen Energieanlagen ändern sich die Anforderungen an die Stromnetze. Deshalb sollen die Netzkosten künftig stärker danach verrechnet werden, welche maximale Leistung ein Verbraucher tatsächlich aus dem Netz bezieht. Bisher wurden die Netzkosten bei den meisten landwirtschaftlichen Betrieben hauptsächlich nach dem jährlichen Stromverbrauch (kWh) berechnet. Ab 2027 soll die tatsächlich benötigte Leistung (kW) deutlich stärker berücksichtigt werden.
Warum kann das teuer werden?
Das Stromnetz muss für die höchsten Belastungen ausgelegt werden. Deshalb wird künftig die höchste gemessene Leistung eines Monats für die Berechnung herangezogen. Wenn nun gleichzeitig mehrere Geräte bzw. Anwendungen (zB. Beregnung bzw. Bewässerung, Kühlung, Lüftung etc.) laufen, entsteht eine sogenannte Lastspitze. Selbst wenn diese nur 15 Minuten dauert, kann sie die Netzkosten für den gesamten Monat massiv erhöhen. Die Smart Meter messen den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt. Entscheidend ist dabei die höchste durchschnittliche Leistung innerhalb eines solchen Viertelstunden-Zeitraums.
Was ist mit den bisherigen „unterbrechbaren“ Tarifen?
Manche Betriebe nutzen derzeit vergünstigte, sogenannte „unterbrechbare“ Tarife. Dabei darf der Netzbetreiber bestimmte Verbraucher zeitweise abschalten oder ihre Leistung reduzieren. Als Gegenleistung erhalten jene Verbraucher einen vergünstigten Arbeitspreis oder Leistungspreis. Diese Tarifmodelle sollen jedoch bis 2030 schrittweise auslaufen.
Was können Landwirtinnen und Landwirte selbst tun, um höhere Kosten zu vermeiden?
- Stromfresser (er)kennen
- Welche Maschinen/Geräte/Prozesse haben hohe Anschlussleistungen?
- Zu welchen Zeiten laufen diese Maschinen/Geräte/Prozesse?
- Welche Anlagen verursachen Lastspitzen?
- Geräte nicht gleichzeitig starten
- Beregnung bzw. Bewässerung zeitlich verschieben
- Kühlung und Trocknung koordinieren
- Leistungsstarke Maschinen nacheinander betreiben
- Energiemanagement einführen
- Schaltzeiten planen
- Lastspitzen überwachen
- Smart-Meter-Daten regelmäßig kontrollieren
- Eigenstrom gezielt nutzen
- Wer eine Photovoltaikanlage hat, sollte möglichst dann Strom verbrauchen, wenn die Anlage viel produziert. Dadurch sinkt der Netzbezug und mögliche Lastspitzen werden abgefedert.
- Energiespeicher nutzen
Zusammengefasst
Ab 2027 kann ein kurzer Zeitraum mit sehr hohem Strom-Leistungsverbrauch die Netzkosten deutlich erhöhen. Daher sollten landwirtschaftliche Betriebe bereits jetzt darauf achten, große Stromverbraucher möglichst nicht gleichzeitig zu betreiben und ihren Energieeinsatz besser zu planen. Wer Lastspitzen vermeidet, kann künftig Geld sparen.
Was wir als Interessenvertretung unternehmen
Die Landwirtschaftskammer Wien setzt sich in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich und den Landwirtschaftskammern der anderen Bundesländer dafür ein:
Viele Betriebe haben, etwa bei Pumpen für die Bewässerung, in den letzten Jahren mit Unterstützung öffentlicher Förderungen von dieselbetriebenen auf moderne elektrische Anlagen umgestellt, um Energieeffizienz und Klimaschutz zu verbessern. Durch die neue Verrechnungssystematik drohen diesen Betrieben nun deutlich höhere Netzkosten. Trotz eines oft moderaten Jahresstromverbrauchs können einzelne unvermeidbare Leistungsspitzen zu erheblichen Mehrkosten führen. Erste Berechnungen zeigen, dass sich die Netzkosten in Einzelfällen sogar verdoppeln könnten. Damit würden Investitionen in moderne und klimafreundliche Technologien entwertet und die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe gefährdet.
- dass die Umstellungen für landwirtschaftliche Betriebe fair erfolgen
- dass die besonderen Anforderungen der Landwirtschaft berücksichtigt werden
- dass ausreichend Übergangsfristen geschaffen werden
- dass Betriebe rechtzeitig informiert und beraten werden
- dass praktikable Lösungen für saisonale Leistungsspitzen (z. B. Beregnung, Ernte, Kühlung oder Trocknung) gefunden werden
- dass es auch nach 2030 weiterhin Ausnahmeregelungen nach dem Vorbild der bisherigen „unterbrechbaren Tarife“ gibt
- Zudem fordern wir eine transparente Ausgestaltung der neuen Netzentgelte, damit Betriebe ihre Kosten frühzeitig abschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen können
Viele Betriebe haben, etwa bei Pumpen für die Bewässerung, in den letzten Jahren mit Unterstützung öffentlicher Förderungen von dieselbetriebenen auf moderne elektrische Anlagen umgestellt, um Energieeffizienz und Klimaschutz zu verbessern. Durch die neue Verrechnungssystematik drohen diesen Betrieben nun deutlich höhere Netzkosten. Trotz eines oft moderaten Jahresstromverbrauchs können einzelne unvermeidbare Leistungsspitzen zu erheblichen Mehrkosten führen. Erste Berechnungen zeigen, dass sich die Netzkosten in Einzelfällen sogar verdoppeln könnten. Damit würden Investitionen in moderne und klimafreundliche Technologien entwertet und die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe gefährdet.
Unser weiterer Einsatz
Die geplanten Regelungen sind komplex und viele Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft sind derzeit noch nicht vollständig abschätzbar. Daher begleiten wir den weiteren Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess intensiv. Wir bringen laufend fachliche Vorschläge ein und werden im Rahmen der vorgesehenen Begutachtungsverfahren Stellungnahmen abgeben. Ziel ist es, faire und praktikable Lösungen zu erreichen, damit die heimische Land- und Forstwirtschaft sowie die österreichische Lebensmittelproduktion nicht durch unverhältnismäßig hohe leistungsbezogene Netzentgelte belastet werden.
Weitere Infos bzw. Ideen zum Kosten einsparen hier:
Der Schlüssel zu Reduktion von Stromkosten am Betrieb | Landwirtschaftskammer Österreich
Der Schlüssel zu Reduktion von Stromkosten am Betrieb | Landwirtschaftskammer Österreich