Neuerungen im Pensionsrecht ab 2024
Pensionsantrittsalter der Frauen wird angepasst
Um eine Alterspension in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte das gesetzliche Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter) sowie die Mindestversicherungsdauer erfüllen. Derzeit gilt für Männer und Frauen noch ein unterschiedliches Zugangsalter für die Alterspension - Frauen 60 Jahre und Männer 65 Jahre.
Mit Stichtag 1. Jänner 2024 wird das derzeitige Pensionsantrittsalter der Frauen stufenweise an jenes der Männer angeglichen. Ab 2023 gilt für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind sowie für Männer ein Regelpensionsalter von 65 Jahren. Für vor dem 30. Juni 1968 geborene Frauen wird bis zum Jahrgang 1964 das Regelpensionsalter schrittweise angehoben.
Schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalter
ab | Versicherte geboren ab | Pensionsanfallsalter |
2024 | 1.1.1964 bis 30.6.1964 | 60,5. Lebensjahr |
2025 | 1.7.1964 bis 31.12.1964 | 61. Lebensjahr |
2026 | 1.1.1965 bis 30.6.1965 | 61,5. Lebensjahr |
2027 | 1.7.1965 bis 31.12.1965 | 62. Lebensjahr |
2028 | 1.1.1966 bis 30.6.1966 | 62,5. Lebensjahr |
2029 | 1.7.1966 bis 31.12.1966 | 63. Lebensjahr |
2030 | 1.1.1967 bis 30.6.1967 | 63,5. Lebensjahr |
2031 | 1.7.1967 bis 31.12.1967 | 64. Lebensjahr |
2032 | 1.1.1968 bis 30.6.1968 | 64,5. Lebensjahr |
2033 | 1.7.1968 bis 31.12.1968 | 65. Lebensjahr |
Früherer Pensionsantritt?
Für Frauen und Männer ist weiterhin ein Pensionsantritt mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension oder eine Erwerbsunfähigkeitspension "mit Berufsschutz" vorliegen.
Schwerarbeitspension
Schwerarbeiter können unter gewissen Voraussetzungen früher und abschlagsbegünstigt in Pension gehen. Neben den notwendigen Versicherungsmonaten muss auch eine ausreichende Anzahl an Schwerarbeitsmonaten vorliegen.
Ob in den vergangenen 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag zumindest 120 Schwerarbeitsmonate geleistet wurden, ermittelt die SVS mit einem Fragebogen. Mithilfe dieses Fragebogens soll der betriebliche Arbeitsaufwand im Beobachtungszeitraum korrekt beurteilt werden.
Ausgehend von den am Betrieb vorliegenden jährlichen Gesamtarbeitsstunden wird der Durchschnitt der jährlichen Arbeitsbelastung im Fragebogen erforscht. Liegt die durchschnittliche Arbeitszeit an Wochentagen bei Frauen unter 5,6 Stunden und bei Männern unter acht Stunden, wird das Vorliegen von Schwerarbeit in der Regel verneint.
Tipp: Schwerarbeitsmonate bei der SVS ermitteln
Im Hinblick auf die persönliche Pensionsplanung erscheint es sinnvoll, die Feststellung der bereits erworbenen Schwerarbeitsmonate bei der SVS zu veranlassen. Dies ist seit 1. Jänner 2018 ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich.
Erwerbsunfähigkeitspension
Der Antritt einer Erwerbsunfähigkeitspension vor Vollendung des 60. Lebensjahres ist mangels Berufsschutz nur in wenigen Fällen, nämlich bei Vorliegen massiver gesundheitlicher Probleme, die vom gesamten Arbeitsmarkt ausschließen, möglich.
Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, also dem Erreichen des "Berufsschutzalters", ist der Zugang zu dieser Pension deutlich erleichtert. Sofern eine bäuerliche Erwerbstätigkeit in den vergangenen 15 Jahren vor dem Pensionsstichtag zumindest zehn Jahre ausgeübt wurde, liegt Erwerbsunfähigkeit vor, wenn der landwirtschaftliche Betrieb aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewirtschaftet werden kann.