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Pflanzengesundheit - News

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29.01.2025 | von Ilona Müller, BSc

Relevante Informationen zur Vorbeugung und Behandlung von Pflanzenkrankheiten

Glashaus.jpg © karinnussbaumer.com
© karinnussbaumer.com

Neue Rodentizidsachkundeverordnung für berufliche Verwender:innen in Österreich

Mit der neuen Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl. II Nr. 246/2024), die ab 01. Jänner 2026 in Kraft tritt, ändern sich die Anforderungen für den Einsatz von Rodentiziden unter anderem in der Landwirtschaft. Diese Verordnung legt fest, dass der Verkauf und Einsatz von antikoagulanten (blutgerinnungshemmenden) Produkten künftig nur mehr von sachkundigen Personen durchgeführt werden darf. Die Verordnung zielt darauf ab, die unsachgemäße Anwendung von Rodentiziden zu reduzieren und damit Umweltschäden, sowie Gefahren für Nicht-Zielorganismen zu minimieren. Gleichzeitig soll sie die Effizienz der Schädlingsbekämpfung durch fachgerechten Einsatz verbessern. Parallel zum Pflanzenschutzsachkundenachweis müssen berufliche Verwender:innen dann künftig eine spezielle Sachkundeschulung absolvieren, um auch Rodentizide erwerben zu dürfen. Diese Schulung ist sechs Jahre gültig und kann durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen verlängert werden. Inhalte der Schulung werden u.a.:
  • Biologie und Verhalten  von Schadnagern,
  • Wirkweise und Anwendung von Rodentiziden,
  • Umwelt- und Anwenderschutz,
  • rechtliche Grundlagen, sein.
Über passende Bildungsangebote wird die LK Wien informieren, sobald diese verfügbar sind.

Änderung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes

Mit der Kundmachung vom 13. Dezember 2024 (LGBl. Nr. 46/2024) wurde das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 überarbeitet. Hier die wichtigsten Neuerungen, die für berufliche Verwender:innen in der Wiener Landwirtschaft relevant sind:
  • Die Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmittelausbringung müssen nicht mehr in gebundener Form erfolgen.
  • Die Aufzeichnungen müssen nur mehr noch 3 Jahre lang (statt 7 Jahre) aufbewahrt werden.
Achtung: ab 01. Jänner 2026 müssen auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 weitere Anforderungen an die Aufzeichnungen erfüllt werden:
  • Die Aufzeichnungen müssen grundsätzlich in einem elektronischen Format erfolgen und bis spätestens 31. Jänner 2027 vollständig erfasst sein. National könnten strengere Fristen erlassen werden! Über die mögliche Verfügbarkeit einer zentralen Datenbank zu diesem Zweck wird die LK Wien informieren, sobald nähere Informationen zur Verfügung stehen.
  • Die behandelten Flächen müssen mittels geobasierter Daten angegeben werden (z.B. Mehrfachantrag).
  • Kulturpflanzen, Einsatzorte und Flächennutzungen müssen gemäß den EPPOCodes angegeben werden (z.B. EPPO-Code für Gemüsepaprika: CPSAN).
  • Das Entwicklungsstadium der Kulturpflanze muss gemäß der jeweiligen BBCH Monografie angegeben werden.

Kritische Lage im Pflanzenschutz – Appell an die Politik und Lebensmittelhandel

Die LKÖ und mehrere Branchenverbände haben im Jänner 2025 in dringenden Briefen an den Bundesminister Totschnig, sowie den Lebensmittel-Einzelhandel auf die angespannte Situation im Pflanzenschutz aufmerksam gemacht. Gewarnt wird eindringlich vor den möglicherweise prekären Auswirkungen der fehlenden Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln.

Betont wird in den Schreiben, dass die derzeitige Situation für viele Betriebe existenzbedrohend sei, da die Zahl der zugelassenen Wirkstoffe in der EU in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen ist: von verfügbaren Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die auf EUEbene (wieder-)zugelassen werden, sind allein innerhalb der letzten 10 Jahre 123 Wirkstoffe nicht verlängert worden. Weiters sei Österreich aufgrund der kleinflächigen Anbauverhältnisse noch zusätzlich betroffen – unter anderem führe das teure Zulassungsverfahren für viele Firmen in Anbetracht der zu erwartenden, geringen Absatzmenge zur Unwirtschaftlichkeit. Verkompliziert werde die Lage außerdem durch schwierige und teilweise undurchsichtige rechtliche Rahmenbedingungen. Unverständnis herrsche zum Beispiel darüber, dass importierte Produkte, die mit in Österreich nicht zugelassenen Mitteln behandelt wurden, in direkter Konkurrenz zu heimischen Erzeugnissen angeboten würden.

Besonders problematisch sei die Situation für Sonderkulturen wie Obst und Gemüse. Aktuell gäbe es 255 offene Indikationswünsche für spezifische Pflanzenschutzmittel. Betroffen seien zum Beispiel Kulturen wie Kirschen, Beerenfrüchte, Brokkoli, Chinakohl und Zwiebeln. Ohne effektive Lösungen würden massive Ertragsverluste drohen, die die regionale Versorgung gefährden. Bisherige Bemühungen langfristige und nachhaltige Verbesserungen im Bereich Pflanzenschutz zu erzielen, wären bisher leider wenig erfolgreich gewesen. Der deutliche Appell an Politik und Lebensmittelhandel soll auf die momentanen Probleme und die Gefährdung der Selbstversorgung in Österreich aufmerksam machen und ruft zu einer produktiven Zusammenarbeit auf. Trotz der bisher wenig erfreulichen Lage wird sich aber auch bei Bundeminister Totschnig für seine bisherige Unterstützung bedankt, auf dessen Bemühungen die Landwirtschaft weiterhin stark angewiesen sein wird.
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