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Pheromonfallen bei Zuckerrüben

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03.03.2025 | von Ing. Philipp Prock

Prämie mittels dem Mehrfachantrag beantragen

Zuckerrübe © LKÖ/Kraml
© LKÖ/Kraml
Das Aufstellen von Pheromonfallen gegen den Rübenderbrüssler wird ab 2025 als Zuschlag zur UBB- oder Bioprämie im ÖPUL 2023 bezahlt. In den beiden Vorjahren wurde das Aufstellen der Pheromonfallen in Wien über eine Landesförderung unterstützt. Neu gegenüber der bisherigen Landesförderung ist, dass an der ÖPUL 2023 Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ oder „Biologische Wirtschaftsweise (BIO)“ teilgenommen werden muss. Positiv ist, dass die Förderung neben den aktuellen Zuckerrübenflächen auch für Zuckerrübenflächen des Vorjahres gewährt werden sofern die Förderbedingungen eingehalten werden.
 
Code "PZR" im Mehrfachantrag 2025
Für die Beantragung ab 2025 ist im MFA 2025 eine lagegenaue Kennzeichnung der Flächen, auf der die Pheromonfallen aufgestellt werden, mit dem Code "PZR" erforderlich. Bis 15. April 2025 ist der Zuschlag zu beantragen. Am einfachsten und sichersten ist es, ausreichend viele Fallen aufzustellen, damit der gesamte Rüben- und/oder Vorjahresrübenschlag mit "PZR" codiert werden kann. Bei kleineren Schlägen wird diese Empfehlung jedenfalls umsetzbar sein. Werden auf aktuellen Zuckerrübenschlägen und jenen vom Vorjahr weniger als 15 Fallen pro Hektar aufgestellt, muss eine anteilige PZR-Schlagfläche berechnet und auch lagegenau digitalisiert werden. Lagegenau bedeutet, an jener Seite des Schlages, wo die Fallen in der Natur eingegraben werden.
 
Wie die Fallen funktionieren
Die Fallen bestehen aus einem Kübel und einem kleinen Pheromonring, der an einem Draht am oberen Rand des Kübels befestigt ist. Sowohl Kübel als auch Pheromonring sind bei der Agrana, über Lagerhäuser oder am Rübenplatz erhältlich. Unbeschädigte Kübel aus den Vorjahren können wieder verwendet werden. Damit der Käfer in den Kübel reinfallen kann, ist der Kübel bis zum oberen Rand einzugraben. Die Kübel sollte man vor dem Blattschluss der Zuckerrüben entfernen, da sie danach schwer auffindbar sind.
 
Förderbedingungen für 150 Euro pro Hektar
  • Teilnahme an "UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise".
  • Mindestens 15 Fallen pro Hektar sind aufzustellen. Der Aufstellungsort im Rübenschlag ist frei wählbar. Die Fallen müssen nicht gleichmäßig verteilt werden, man kann sie auch nur am Rand der Fläche aufstellen.
  • Die Fallen sind auf aktuellen Zuckerrübenflächen und/oder auf Flächen vom Vorjahr - wo im MFA 2024 Zuckerrüben waren - aufzustellen. Man muss nicht auf allen möglichen Schlägen Fallen aufstellen, man kann auch nur mit einer Fläche teilnehmen.
  • Spätestens 14 Tage nach dem Anbau der Zuckerrüben sind die Fallen einzugraben, auf Vorjahresrübenflächen zum gleichen Zeitpunkt. Frühestens nach fünf Wochen dürfen und spätestens vor der Ernte müssen die Fallen wieder entfernt werden.
  • Die Fallen sind regelmäßig zu entleeren. In den ersten fünf Wochen mindestens zwei Mal. In der Praxis wird bei stärkerem Käferauftreten ein deutlich häufigeres Entleeren notwendig und sinnvoll sein.
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen und aufzubewahren. Aufzuzeichnen sind: Anzahl der Fallen, Datum des Aufstellens, Datum der Entleerung und Kontrolle der Fallen sowie Datum der Entfernung der Fallen. Hier geht´s zum Leerformular.
  • Belege über den Bezug der Pheromone sind am Betrieb aufzubewahren. Die verwendeten Fallen sind bis zum Ende der Vegetationsperiode aufzubewahren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan zu zeigen.
  • Bei Umbruch der Zuckerrübenfläche und keinem Nachbau von Rüben kann der Zuschlag nicht beantragt werden.

Kontakt

  • Philipp  Prock
    Ing. Philipp Prock
    Gumpendorfer Straße 15
    1060 Wien

    philipp.prock@lk-wien.at
    T 01/587 95 28 - 24
    M 0664/60 259 111 24
    F 01/587 95 28 - 21

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  • BIO Pheromonfallen Aufzeichnungsvorlage PDF 96,75 kB
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