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Pheromonfallen bei Zuckerrüben

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30.01.2026 | von Ing. Philipp Prock

Prämie mittels dem Mehrfachantrag beantragen

Zuckerrübe.jpg © pixabay
Das Aufstellen von Pheromonfallen gegen den Rübenderbrüssler wird seit 2025 als Zuschlag zur UBB- oder Bioprämie im ÖPUL 2023 bezahlt.

Die Förderung kann für die Zuckerrübenflächen 2026 sowie auch für die Zuckerrübenflächen des Vorjahres gewährt werden, sofern die Förderbedingungen eingehalten werden.

Code „PZR“ im Mehrfachantrag 2025

Für die Beantragung ist im MFA 2026 eine lagegenaue Kennzeichnung der Flächen, auf der die Pheromonfallen aufgestellt werden, mit dem Code „PZR“ erforderlich. Bis 15. April 2026 ist der Zuschlag zu beantragen. Am einfachsten und sichersten ist es, ausreichend viele Fallen aufzustellen, damit der gesamte Rüben- und/oder Vorjahresrübenschlag mit „PZR“ codiert werden kann. Bei kleineren Schlägen wird diese Empfehlung jedenfalls umsetzbar sein. Werden auf aktuellen Zuckerrübenschlägen und jenen vom Vorjahr weniger als 15 Fallen pro Hektar aufgestellt, muss eine anteilige PZR-Schlagfläche berechnet und auch lagegenau digitalisiert werden. Lagegenau bedeutet, an jener Seite des Schlages, wo die Fallen in der Natur eingegraben werden.

Umbruch Zuckerrübe ohne erneuten Anbau

Wird die Zuckerrübenfläche aufgrund der hohen Schädigung durch den Rübenderbrüssler umgebrochen, jedoch eine andere Kultur angebaut, so wird der Zuschlag trotzdem gewährt, sofern alle Auflagen eingehalten werden. Für den Anbau der Folgekultur dürfen die Pheromonfallen entfernt werden. Diese sind jedoch unmittelbar nach dem erfolgten Anbau wieder anzulegen.

Um auf derartigen Flächen den „PZR Zuschlag“ zu erhalten, ist es wichtig, dass
  • Zum 15.4. die Fläche im MFA 2026 mit der Schlagnutzungsart „Zuckerrübe“ plus der Codierung „PZR“ beantragt ist
  • Die Korrektur nach dem 15.4. auf eine andere Kultur plus der Codierung „PZR“ erfolgt (z.B. „Körnermais PRZ“ oder „Sojabohne PRZ“)

Wie die Fallen funktionieren

Die Fallen bestehen aus einem Kübel und einem kleinen Pheromonring, der an einem Draht am oberen Rand des Kübels befestigt ist. Sowohl Kübel als auch Pheromonring sind bei der Agrana, über Lagerhäuser oder am Rübenplatz erhältlich. Unbeschädigte Kübel aus den Vorjahren können wieder verwendet werden. Damit der Käfer in den Kübel reinfallen kann, ist der Kübel bis zum oberen Rand einzugraben. Die Kübel sollte man vor dem Blattschluss der Zuckerrüben entfernen, da sie danach schwer aundbar sind.

Förderbedingungen für 150 Euro pro Hektar

  • Teilnahme an „UBB“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“.
  • Mindestens 15 Fallen pro Hektar sind aufzustellen. Der Aufstellungsort im Rübenschlag ist frei wählbar. Die Fallen müssen nicht gleichmäßig verteilt werden, man kann sie auch nur am Rand der Fläche aufstellen.
  • Die Fallen sind auf aktuellen Zuckerrübenflächen und/ oder auf Flächen vom Vorjahr - wo im MFA 2025 Zuckerrüben waren - aufzustellen. Man muss nicht auf allen möglichen Schlägen Fallen aufstellen, man kann auch nur mit einer Fläche teilnehmen.
  • Spätestens 14 Tage nach dem Anbau der Zuckerrüben sind die Fallen einzugraben, auf Vorjahresrübenflächen zum gleichen Zeitpunkt. Frühestens nach fünf Wochen dürfen und spätestens vor der Ernte müssen die Fallen wieder entfernt werden.
  • Die Fallen sind regelmäßig zu entleeren. In den ersten fünf Wochen mindestens zwei Mal. In der Praxis wird bei stärkerem Käferauftreten ein deutlich häufigeres Entleeren notwendig und sinnvoll sein.
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen und aufzubewahren. Aufzuzeichnen sind: Anzahl der Fallen, Datum des Aufstellens, Datum der Entleerung und Kontrolle der Fallen sowie Datum der Entfernung der Fallen.
  • Belege über den Bezug der Pheromone sind am Betrieb aufzubewahren. Die verwendeten Fallen sind bis zum Ende der Vegetationsperiode aufzubewahren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan zu zeigen.
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