Routengenehmigung - Antragstellung nicht vergessen
Die Verwaltungsvereinfachung bei der Antragstellung zur Routengenehmigung wurde im Vorjahr erfolgreich abgeschlossen.
Die Antragsteller beantragen bei der Antragstellung im Feld der Route „Lastfahrt“ mit dem Wortlaut „Zone Süden“, „Zone Norden“ oder „Zone Süden und Norden“. Davon ausgehend, dass auch alle anderen Pflichtfelder ordnungsgemäß befüllt wurden, wird der Bescheid mit einer Beilage, welche die Zone umfasst, wie im PDF Dokumente (Zonen) dargestellt ausgestellt.
Das mühsame Erstellen von komplexen Routen samt der damit verbundenen Vorlaufzeit gehört damit der Vergangenheit an.
Die Antragsteller beantragen bei der Antragstellung im Feld der Route „Lastfahrt“ mit dem Wortlaut „Zone Süden“, „Zone Norden“ oder „Zone Süden und Norden“. Davon ausgehend, dass auch alle anderen Pflichtfelder ordnungsgemäß befüllt wurden, wird der Bescheid mit einer Beilage, welche die Zone umfasst, wie im PDF Dokumente (Zonen) dargestellt ausgestellt.
Das mühsame Erstellen von komplexen Routen samt der damit verbundenen Vorlaufzeit gehört damit der Vergangenheit an.
Antragstellungen ab sofort möglich
Antragstellungen sind ab sofort in Form von Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Maschinen möglich. Entsprechend den im SOTRA-Erlass angeführten Auflagen kann für die die vorgeschriebenen Zonen, entsprechend wie in den Beilagen angeführt, im Bundesland WIEN angesucht werden.
Erfreulich ist auch, dass diese nun in Form von Jahresbewilligungen erteilt werden. Die bisherige unpraktikable Frist von lediglich 3 Monaten konnte erfolgreich in eine Jahresfrist wegverhandelt werden. Allerdings will man weiterhin im Gespräch bleiben und bei erfolgreichem Anlaufen der Antragstellungen auf eine zeitliche Ausweitung der Genehmigung hinwirken.
Die LK Wien weist auch darauf hin, dass für die Erteilung einer Routenbewilligung dennoch gewisse Vorlaufzeiten seitens der Behörde erforderlich sind. Eine korrekte und vollständige Antragstellung ermöglicht ein zügiges Verfahren. Die Fachexperten der MA 29 – Sondertransporte (Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag (wien.gv.at) sind auch der fachliche Ansprechpartner.
Erfreulich ist auch, dass diese nun in Form von Jahresbewilligungen erteilt werden. Die bisherige unpraktikable Frist von lediglich 3 Monaten konnte erfolgreich in eine Jahresfrist wegverhandelt werden. Allerdings will man weiterhin im Gespräch bleiben und bei erfolgreichem Anlaufen der Antragstellungen auf eine zeitliche Ausweitung der Genehmigung hinwirken.
Die LK Wien weist auch darauf hin, dass für die Erteilung einer Routenbewilligung dennoch gewisse Vorlaufzeiten seitens der Behörde erforderlich sind. Eine korrekte und vollständige Antragstellung ermöglicht ein zügiges Verfahren. Die Fachexperten der MA 29 – Sondertransporte (Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag (wien.gv.at) sind auch der fachliche Ansprechpartner.
Haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme, Kontrollen
Von Fahrten ohne Routengenehmigung wird abgeraten. Abgesehen von Verwaltungsstrafen kann es bei etwaigen Unfällen mit Fahrzeugen ohne die erforderliche Routenbewilligung auch zu haftungsrechtliche Fragen und versicherungsrechtlichen Probleme kommen, da die Versicherungen den entstandenen Schaden oft nicht abdecken. Es ist auch mit Kontrollen zu rechnen, ob die erforderliche Zulassungsbescheinigung erteilt wurde.