Routengenehmigung Mähdrescher
Die Antragstellung zur Routengenehmigung
in Wien ist sehr
komplex und derzeit mit kurzen
Ausstellzeiten (max. 3 Monate)
geregelt. Die LK Wien, führend
unter der Vizepräsidentin Irene
Maria Trunner und den beiden
Ackerbaufunktionären Dipl.-
Ing. Bernhard Schabbauer und
Dipl.-Ing. Markus Sandbichler
hat mit großen Einsatz an erheblichen
Verwaltungsvereinfachungen
und Verbesserungen
für die betroffenen Landwirt:innen
gearbeitet. Künftig soll es nur
noch 2 Zonen in Wien („Nord“
und „Süd“) geben. Je nach Bedarf
wird nur die jeweilige Zone
(oder beide) ohne Bekanntgabe
konkreter Routen beantragt.
Das dadurch extrem vereinfachte
Antragsverfahren sollte nicht
nur den Bewirtschaftern, sondern
auch etwaigen Lohnunternehmern
entgegenkommen
und die Aufrechterhaltung der
Bewirtschaftung mit Mähdreschern
oder sonstigen schweren
Zugmaschinen ermöglichen.
Aufwendige Erstellung der Zonenpläne
esentliche Erleichterungen
sollte die Ausarbeitung von
Zonierungsplänen bringen.
Nach einem regen Austausch
zwischen der LK Wien mit der
zuständigen MA 29, Fachbereich
Sondertransporte wurde
die Erstellung von Zonierungsplänen
durch die LK Wien vereinbart,
um zukünftig formelle
und logistische Erleichterungen
bei der Antragstellung zur
Routenbewilligung zu schaffen.
Dabei handelt es sich um
ausgewiesene Gebiete, auf deren
landwirtschaftlich genutzten
Flächen der Einsatz von
breiten und schweren Arbeitsmaschinen
erforderlich ist. Im
Falle der Beantragung einer
Routengenehmigung muss der
Antragsteller dann lediglich
die zu bewirtschaftende Zone,
und nicht in einem komplexen
Verfahren sämtliche Straßenzüge
angeben. Die Erstellung
der Zonenpläne ist sehr komplex,
da Brücken, Bauwerke, öffentlicher
Nahverkehr, Gleise,
Verkehrszeichen usw. im Plandokument
(in der Zone) ausreichend
berücksichtigt werden
müssen.
Lediglich 2 Zonen geplant
Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung
hat man sich
mit der MA 29 auf die Erstellung
von lediglich 2 Zonen
verständigt. VP Irene Trunner
hat viel Zeit und Engagement
für die Ermittlung der Daten
und die Erstellung der Pläne
für den Norden, als Pendant
dazu KR Markus Sandbichler
für den Süden investiert. Die
durch die LK Wien fertiggestellten
Routenpläne wurden
der MA 29 mittlerweile zur Abnahme
übermittelt. Eine Freigabe
sollte nach einer ca. zweimonatigen
Vorlaufzeit zwecks
Abnahme der Routen vor Ort
durch die Behörde erfolgen.
Offen ist derzeit noch Gadnergassenbrücke
als Verbindung
zwischen dem 10. und 11. Wiener
Bezirk, wo noch eine entsprechende
Statik der ÖBB eingeholt
werden muss. In diesem
Zusammenhang darf auch auf
die konstruktive Zusammenarbeit
mit der MA 29 - Fachbereich
Sondertransporte hingewiesen
werden. In Verbindung
mit der Erstellung der Zonierungspläne
ist auch die Ausweitung
der Geltungsdauer im
Fokus der Gespräche. Derzeit
ist laut SOTRA Erlass eine Geltungsdauer
in Wien von drei
Monaten vorgesehen.
Ausweitung der Bewilligung auf ein Jahr geplant
Die LK Wien setzt sich in den
Gesprächen für eine Ausweitung
der Geltungsdauer auf zumindest
1 Jahr an, damit eine
einmalige Antragstellung pro
Jahr ausreichend ist. Die diesbezüglichen
Gespräche mit der
Behörde verlaufen sehr konstruktiv.
Sollte sich wider Erwarten
die Erstellung der Zonierungspläne
wegen ausständiger
Gutachten länger verzögern,
ist die Antragstellung
nach dem bekannten System
vorzunehmen. Die Antragstellung
ist bekanntermaßen komplex.
Die LK Wien weist auch
darauf hin, dass für die Erteilung
einer Routenbewilligung
gewisse Vorlaufzeiten seitens
der Behörde erforderlich sind.
Eine korrekte und vollständige
Antragstellung ermöglicht ein
zügiges Verfahren. Die Fachexperten
der MA 29 – Sondertransporte
(Bewilligung von
Sondertransporten (Routengenehmigung)
- Antrag (wien.
gv.at) sind auch der fachliche
Ansprechpartner in diesem Bereich.
Grundsätzlich wird derzeit
die Bewilligung für drei
Monate ausgesprochen.
Haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme, Kontrollen
Von Fahrten ohne Routengenehmigung
wird abgeraten.
Abgesehen von Verwaltungsstrafen
kann es bei etwaigen
Unfällen mit Fahrzeugen ohne
die erforderliche Routenbewilligung
auch zu haftungsrechtlichen
Fragen und versicherungsrechtlichen
Problemen
kommen, da die Versicherungen
den entstandenen Schaden
oft nicht abdecken. Es ist
auch mit Kontrollen zu rechnen,
ob die erforderliche Zulassungsbescheinigung
erteilt
wurde.
Echte Verwaltungsvereinfachung
Bei einer erfolgreichen Umsetzung
des Projekts kann man
von einer echten Verwaltungsvereinfachung
sprechen. Dann
hätten sich auch die umfangreichen
Vorarbeiten gelohnt.
Die LK Wien wird über den weiteren
Verlauf entsprechend berichten.