Routengenehmigung vereinfacht
Verwaltungsvereinfachung abgeschlossen
Die Verwaltungsvereinfachung
bei der Antragstellung
zur Routengenehmigung ist
abgeschlossen. Die Antragsteller
beantragen bei der Antragstellung
im Feld der Route
„Lastfahrt“ mit dem Wortlaut
„Zone Süden“, „Zone Norden“
oder „Zone Süden und Norden“.
Davon ausgehend, dass
auch alle anderen Pflichtfelder
ordnungsgemäß befüllt wurden,
wird der Bescheid mit einer
Beilage, welche die Zone
umfasst, wie im PDF Dokument
(Zonen) dargestellt ausgestellt.
Noch im Vorjahr war die Antragstellung
sehr umfangreich
und komplex. Wesentliche Erleichterungen
sollte die Ausarbeitung
von Zonierungsplänen
bringen. Nach einem regen
Austausch zwischen der
LK Wien mit der zuständigen
MA 29, Fachbereich Sondertransporte
wurde die Erstellung
von Zonierungsplänen
durch die LK Wien vereinbart,
um zukünftig formelle und logistische
Erleichterungen bei
der Antragstellung zur Routenbewilligung
zu schaffen. Dabei
handelt es sich um ausgewiesene
Gebiete, auf deren landwirtschaftlich
genutzten Flächen
der Einsatz von breiten
und schweren Arbeitsmaschinen
erforderlich ist. Im Falle
der Beantragung einer Routengenehmigung
muss der Antragsteller
dann lediglich die
zu bewirtschaftende Zone, und
nicht in einem komplexen Verfahren
sämtliche Straßenzüge
angeben. Die Erstellung der
Zonenpläne war sehr komplex,
da Brücken, Bauwerke, öffentlicher
Nahverkehr, Gleise, Verkehrszeichen
usw. im Plandokument
(in der Zone) ausreichend
berücksichtigt werden
mussten.
Nur zwei Zonen - Süden und Norden
Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung
hat man sich
mit der MA 29 auf die Erstellung
von lediglich 2 Zonen
verständigt („Zone Süden und
Norden“). Vizepräsidentin Irene
Maria Trunner hat bekanntermaßen
viel Zeit und Engagement
für die Ermittlung der
Daten und die Erstellung der
Pläne für den Norden, als Pendant
dazu KR Markus Sandbichler
für den Süden investiert.
Bewilligungen nunmehr für ein Jahr
Erfreulich ist auch, dass diese
nun in Form von Jahresbewilligungen
erteilt werden. Die bisherige
unpraktikable Frist von
lediglich 3 Monaten konnte
erfolgreich in eine Jahresfrist
wegverhandelt werden. Allerdings
will man weiterhin im
Gespräch bleiben und bei erfolgreichem
Anlaufen der Antragstellungen
auf eine zeitliche
Ausweitung der Genehmigung
hinwirken. Die LK Wien
weist auch darauf hin, dass für
die Erteilung einer Routenbewilligung
gewisse Vorlaufzeiten
seitens der Behörde erforderlich
sind. Eine korrekte und
vollständige Antragstellung ermöglicht
ein zügiges Verfahren.
Die Fachexperten der MA
29 – Sondertransporte (Bewilligung
von Sondertransporten
(Routengenehmigung) - Antrag
(wien.gv.at) sind auch der
fachliche Ansprechpartner.
Antragstellungen ab sofort möglich
Antragstellungen sind ab sofort
in Form von Jahresbewilligungen
für landwirtschaftliche
Maschinen möglich. Entsprechend
den im SOTRA-Erlass
angeführten Auflagen kann für
die vorgeschriebenen Zonen,
entsprechend wie in den Beilagen
angeführt, im Bundesland
Wien angesucht werden.
Haftung & Versicherung
Von Fahrten ohne Routengenehmigung
wird abgeraten.
Abgesehen von Verwaltungsstrafen
kann es bei etwaigen
Unfällen mit Fahrzeugen ohne
die erforderliche Routenbewilligung
auch zu haftungsrechtlichen
Fragen und versicherungsrechtlichen
Problemen
kommen, da die Versicherungen
den entstandenen Schaden
oft nicht abdecken. Es ist
auch mit Kontrollen zu rechnen,
ob die erforderliche Zulassungsbescheinigung
erteilt
wurde.
Echte Verwaltungsvereinfachung
„Mit der erfolgreichen Umsetzung
des Projekts und der
Jahresfrist kann man von einer
echten Verwaltungsvereinfachung
sprechen. Damit haben
sich auch die umfangreichen
Vorarbeiten einmal gelohnt.“
freut sich Vizepräsidentin Irene
Maria Trunner zurecht.
„Dennoch werden wir uns weiterhin
bemühen noch mehr
rauszuholen!“
Kontakt
-
Mag. Christian Reindl, uGM
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1060 Wien
christian.reindl@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 27
M 0664/60 259 111 27
F 01/587 95 28 - 21