Steiermark: Noch keine Lösung im Fischfresser-Konflikt
Die Ausbreitung des Fischotters in der Steiermark begann bereits vor 40 Jahren, inzwischen ist er wieder flächendeckend vorhanden. Alleine in der Steiermark vernichten Fischotter täglich mehr als 1.500 Kilogramm Fisch. Die daraus entstehenden Schäden, gehen in die Millionen Euro.
Den steirischen Teichwirten sind rechtlich die Hände gebunden. Sie können vielfach nur dabei zusehen, wie die jahrzehntelang praktizierte, nachhaltige Teichbewirtschaftung seit der Rückkehr des Fischotters nicht mehr kostendeckend betrieben werden kann. Hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens des Landes, denn eine Aufgabe der Teichbewirtschaftung ist weder aus kultureller noch aus naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert.
Seit einigen Jahren gibt es in der Steiermark ein Beihilfenmodell für das Errichten von Zäunen zur Abwehr des Fischotters an Teichen. Durch die Deckelung der Fördersumme mit maximal 3.000 Euro für Fixzäune (2.000 Euro für Elektrozäune), sind derartige Investitionen jedoch nur für kleine Anlagen (Salmonidenproduktion und Freizeitteiche) finanzierbar. Teichwirtschaften und Bewirtschafter von Fließgewässern bleiben auf der Strecke.
Ungleiche Rahmenbedingungen
In den anderen österreichischen Bundesländern, in denen der Fischotter ebenfalls wieder flächendeckend vorkommt (Kärnten, Ober- und Niederösterreich), wurde der Abschuss bereits per Verordnung oder Bescheid geregelt. Außerdem werden Entschädigungen ausbezahlt, wo Eingriffe in die Population der Fischotter nicht möglich sind. In Niederösterreich beispielsweise, werden Schäden durch Fischotter an nicht zäunbaren Teichen zu 50% entschädigt. Ein eigner Wildschadensfonds sieht die Abgeltung für Fischotterschäden aus Landesmitteln in Kärnten vor. Im steirischen Naturschutzgesetz sind keine derartigen Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, führen zu Wettbewerbsverzerrung und stellen eine unbefriedigende Situation für die betroffenen Betriebe dar. Die finanzielle Entschädigung der Ausfraßschäden, wäre eine Möglichkeit, um Betriebe bis zur Entspannung der Situation zu unterstützen. Langfristig gesehen, kann aber nur durch die Bestandsreduktion des Fischotters, das Gleichgewicht wiederhergestellt werden. Andernfalls könnte die traditionelle Teichwirtschaft in der Steiermark als wertvolles Kulturgut verloren gehen.
Meldung in Ihrer Bezirkskammer
Die Kammer ist seit Jahren bemüht in der Fischfresser-Problematik eine Lösung im Sinne der steirischen Fischzüchter und Teichwirte zu erreichen. Leider werden Probleme, die durch Arten wie dem nun wieder heimischen Fischotter hervorgerufen werden, von der breiten Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen. Aktuell soll mit einer Infokampagne auf die Situation aufmerksam gemacht werden. Dazu sind in allen Bezirkskammern Formulare zur Meldung von Fischereischäden auflegt (Formular herunterladen). Es sind alle geschädigten Betriebe aufgerufen, ihre vorhandene Daten und Beobachtungen zu melden und an die Landwirtschaftskammer zu übermitteln.
Beratung durch Landwirtschaftskammer und Land Steiermark
- LK Beratung -Fischerei
Mobil: 0664/6025964205
Mail: sebastian.zach@lk-stmk.at
- Fischotterberaterin Land Steiermark:
Mobil: 0660/9018109
Mail: fischotter@oekoteam.at